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Beschlussvorlage (Bestellung von Delegierten und deren Stellvertretern zur Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
25 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-80/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bestellung von Delegierten und deren Stellvertretern zur Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Sachdarstellung: Gemäß § 8 (2) der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen entsendet die Gemeinde Langerwehe vier stimmberechtigt Vertreter in die Mitgliederversammlung. Gemäß § 63 (2) GO NRW und § 113 (2) GO NRW werden neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde weitere drei Delegierte und deren Stellvertreter benannt. Das Verfahren richtet sich gemäß § 50 (4) GO NRW nach § 50 (3) GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen: - Drucksache VL-80/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, folgende Vertreter und Stellvertreter zur Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu bestellen: Vertreter / in 1. (Bürgermeister Göbbels) 2. 3. 4. Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter / in (Schröder,Ralf)