Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
25 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.06.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-80/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bestellung von Delegierten und deren Stellvertretern zur Mitgliederversammlung
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Sachdarstellung:
Gemäß § 8 (2) der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
entsendet die Gemeinde Langerwehe vier stimmberechtigt Vertreter in die Mitgliederversammlung.
Gemäß § 63 (2) GO NRW und § 113 (2) GO NRW werden neben dem Bürgermeister
oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde weitere drei Delegierte
und deren Stellvertreter benannt.
Das Verfahren richtet sich gemäß § 50 (4) GO NRW nach § 50 (3) GO NRW.
Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-80/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende Vertreter und Stellvertreter zur Mitgliederversammlung des
Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu bestellen:
Vertreter / in
1. (Bürgermeister Göbbels)
2.
3.
4.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Stellvertreter / in
(Schröder,Ralf)