Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.08.2009
- Der Bürgermeister Az: 20-210-03/2009
Nr. der Ratsdrucksache: 1663
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2009
Rat
23.09.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und
Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Stadtkämmerer Hans Orth
__________________________________________________________________________
(X)
Kosten €: 1.679.020,-- €
Konj. Paket II - Mittel
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1663
1. Sachverhalt:
1.1
Allgemeine Entwicklung:
Mit Ratsdrucksachen 1608 vom 23.04.2009 und 1608/Z-1 vom 05.05.2009 wurde umfänglich über
die Mittelzuweisung aus dem Konjunkturpaket II und deren Verwendungsoptionen informiert.
Insgesamt sind der Stadt Bad Münstereifel mit Bescheid vom 14.04.2009 2.490.800,-- €
zugewiesen worden. Davon entfallen auf den Förderbereich Bildung 1.536.181,-- € und auf den
Förderschwerpunkt Infrastruktur 959.619,-- €.
In der Ratssitzung am 19.05.2009 wurde einstimmig über eine Maßnahmenliste der sog. 1.
Tranche bereits Beschluss gefasst, während die Entscheidung über die restlichen Mittel zunächst
vertagt wurde. Hintergrund dieser Vertagung war insbesondere die beabsichtigte Änderung von
Art. 104 b GG mit dem Ziel, die rechtliche Basis für die Verwendungsmöglichkeiten der
Konjunkturpaket-Mittel zu verbreitern. Diese Grundgesetzänderung ist nach Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt am 01.08.2009 in der erwarteten Form in Kraft getreten. Demgegenüber ist das
Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) unverändert geblieben, so dass nun zwar die
verfassungsmäßige Einschränkung, wonach die Mittelverwendung streng an die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes gekoppelt war, aufgehoben ist, die Zweckbindungen, die
sich aus dem ZuInvG selbst in der Form der vorgegebenen Förderschwerpunkte ergeben,
weiterhin fortbestehen. In diesem Zusammenhang ist in Erinnerung zu rufen, dass die Mittel der
Förderschwerpunkte Bildung und Infrastruktur grundsätzlich nicht gegenseitig deckungsfähig sind.
Da diese haushaltsrechtliche Beschränkung jedoch lediglich auf der Landesebene relevant wird,
haben Landesregierung und kommunale Spitzenverbände eine sog. Tauschbörse eingerichtet, die
bei der Umwidmung von Zweckbindungen zwischen den beiden im ZuInvG festgelegten
Förderschwerpunkten behilflich ist; zusätzlich bedarf es für die Umwidmung dann noch einer
formalisierten, durch die Bezirksregierung zu genehmigenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen den jeweiligen Tauschpartnern.
1.2
Sachstand zum Beschluss vom 19.05.2009:
Die in der Anlage zur RD 1608/Z-1 aufgelisteten Maßnahmen wurden bei der Bezirksregierung zur
Registrierung angemeldet und grundsätzlich zugelassen. Ausgenommen hiervon ist zur Zeit
lediglich die infrastrukturelle Maßnahme „DSL-Ausbau im Stadtgebiet“, weil in diesem
Zusammenhang noch weitere, die Maßnahme begründende Detailfragen, mit den potenziellen
Systembetreibern abzustimmen sind. Im Übrigen wurden die Einzelmaßnahmen ingenieurmäßig
vorbereitet und die Kostenschätzungen auf dieser Grundlage fortgeschrieben. Der
fortgeschriebene Finanzrahmen ist in der Anlage 1 zu dieser RD (Fortschreibung Schritt 1 – Stand:
10.08.2009) dargestellt. Die sich ergebenden Verschiebungen zwischen den Einzelmaßnahmen
führen insgesamt jedoch zu einer Reduzierung des Gesamtkostenrahmens der 1. Tranche.
Während in der RD 1608/Z-1 noch von einem Finanzrahmen von 1.013.080,-- € ausgegangen
wurde, lautet die fortgeschriebene Kostenschätzung nun auf 816.780,-- €. Dieses Budget kann
sich im Zuge der Baumaßnahmen jedoch noch verändern, da sich die betroffenen Maßnahmen
allesamt auf Arbeiten in baulichen Altbeständen beziehen. Diese Veränderungen werden aber
steuerbar bleiben, so dass von den vorgenannten Größenordnungen auch mit Blick auf das
Ergebnis auszugehen ist.
Vor dem Hintergrund der Haushaltssperre vom 30.06.2009, und der damit kritisch gewordenen
Finanzierung des Erweiterungsbaues des St. Michael-Gymnasiums, wurde mit der möglichen
Maßnahmeumsetzung noch nicht begonnen, um einer politisch zu beschließenden
Mittelumwidmung zugunsten des St. Michael-Gymnasiums Raum zu lassen. Zu bedenken ist
allerdings, dass mit den Vorbereitungen bereits rd. 40.000,-- € – 50.000,-- € an Ingenieurkosten
entstanden sind, die bei einer Mittelumwidmung verloren wären, außerhalb der KonjunkturpaketMittel zu finanzieren sind und damit dem städtischen Haushalt zur Last fallen.
Deshalb ist die Verwaltung der Auffassung diese erste Tranche, wie am 19.05.2009 grundsätzlich
beschlossen, auf der Basis der fortgeschriebenen Maßnahmeliste umzusetzen.
1.3
Verwendung der Restmittel (2. Tranche) aus dem Konjunkturpaket II:
In der beigefügten Liste vom 03.08.2009 (Anlage 2) sind die hier noch aus der Verwaltung, der
Politik und von Dritten angemeldeten Maßnahmen zusammengefasst. Dabei wurde die Änderung
Seite 3 von Ratsdrucksache 1663
des Art. 104 b GG bei der Zulässigkeitsbewertung berücksichtigt. Insgesamt stehen noch
1.679.020,-- € (Bildung: 1.011.601,-- €; Infrastruktur: 667.419,-- €) zur Verwendung bereit, so dass
nicht alle Maßnahmen in vollem Umfang berücksichtigt werden können. Wie bereits in der RD
1608 vom 23.04.2009 auf Seite 4 f. ausgeführt, sind bei der Verwendung der Mittel auch Dritte
Maßnahmenträger unter dem Aspekt der „trägerneutralen Mittelzuweisung“ angemessen zu
berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf eine Mittelzuweisung wird den Antragstellern nicht
eröffnet. Das der Stadt insoweit eingeräumte Ermessen ist jedoch pflicht- und ordnungsgemäß
auszuüben. Da das St. Michael-Gymnasium sowohl auf die Bereitstellung einer ausreichenden
Sporthalle und zusätzlicher Klassenräume als auch auf die Schaffung einer Mensa angewiesen ist
und diese Maßnahmen für die Erhaltung und Sicherung dieser traditionsreichen Schule
elementare Bedeutung haben und demzufolge eine besondere Priorität beizumessen ist, kann
eine Entscheidung zugunsten des St. Michael-Gymnasiums wohl kaum als Ermessensfehler oder
Ermessensfehlgebrauch interpretiert werden.
Nach der Haushaltssperre vom 30.06.2009 und dem von der Kommunalaufsicht gegebenen
Hinweis, für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums den Einsatz von Mitteln aus dem
Konjunkturpaket II zu prüfen, erscheint es sachgerecht, die gesamten Mittel, die für die 2. Tranche
noch verfügbar sind, diesem Erweiterungsbau zu widmen. Diese Option hat sich aus zwei Gründen
nunmehr eröffnet. Erstens: Mit der Änderung des Art. 104 b GG ist die Zweckbindung bei
schulischer Infrastruktur auf die ausschließliche energetische Sanierung, die Neubauten bisher
nicht erfasste, entfallen. Zweitens: Mit der veränderten Haushaltssituation ist – nachträglich – eine
neue haushaltsrechtliche Lage eingetreten, die dem Kriterium der „Zusätzlichkeit“ nun wieder eine
Grundlage gibt, weil die Finanzierung der Gesamtmaßnahme „Erweiterungsbau des St. MichaelGymnasium“ durch die obsolet gewordene Kreditermächtigung in der Haushaltsgenehmigung 2009
weitgehend entfallen ist. Die sich hieraus ergebende Rechtsfrage wurde mit dem Innenministerium
und der Arbeitsgruppe Konjunkturpaket II bei der Bezirksregierung erörtert. Dabei ergab sich, dass
grundsätzlich auf die Zulässigkeit der Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II geschlossen
werden könne, weil die nunmehr eingetretenen haushaltsrechtlichen Umstände erst nachträglich
eingetreten sind und nicht im Zeitpunkt des Ratsbeschlusses über den Haushalt 2009 am
10.03.2009 bekannt oder vorhersehbar waren. Gleichwohl weist das Innenministerium darauf hin,
dass die Entscheidung, die Mittel für das St. Michael-Gymnasium nutzen zu wollen, von der Stadt
Bad Münstereifel in eigener Verantwortung getroffen werde und ein Restrisiko mit Blick auf die
evtl. Verwendungsprüfung durch das Bundesfinanzministerium bestehen bliebe.
Es bleibt allerdings die Unsicherheit, ob über die bereits erwähnte Tauschbörse eine Umwidmung
der nicht für den Bildungsbereich vorgesehenen Infrastrukturmittel erreicht werden kann. Um die
Tauschmöglichkeiten zu erforschen bedarf es aber eines verfestigten politischen Willens, da die
Zweckentscheidung für den Mitteleinsatz andererorts bereits weitgehend abgeschlossen ist und
das Operieren mit Eventualitäten eher als kontraproduktiv eingeschätzt wird.
Die Verwaltung hat in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2009 (vgl. RD 1658) ein
alternatives Finanzierungskonzept zur Realisierung des Erweiterungsbaus für das St. MichaelGymnasium eingestellt. Diese Konzeption orientiert sich am Nothaushaltsrecht gemäß Erlass vom
06.03.2009 und des darin beschriebenen höchst zulässigen Kreditrahmens bei nicht
genehmigungsfähigen Haushalten und ist mit der Kommunalaufsicht in Euskirchen mit Blick auf
die Umsetzbarkeit vorbesprochen worden. Die Regularien für das Konjunkturpaket II machen
jedoch veranschlagungstechnisch eine Aufgliederung der Erweiterungsbaumaßnahme in
„Erweiterungsbau“ (Klassenräume und Mensa) und Neuerrichtung der Mehrzweckhalle
erforderlich.
Die so neu veranschlagten Maßnahmen für das St. Michael-Gymnasium umfassen das gesamte
mit der Schule abgestimmte und bisher in den Ratsgremien vorgestellte Raumprogramm
unverändert und basieren auf einem Finanzrahmen von insgesamt 3,1 Mio. €. Nach interner
Prüfung steht fest, dass ein, an welcher Stelle auch immer, reduziertes Bauprogramm an den
Bedürfnissen des Gymnasiums vorbei und damit nicht Ziel führend sein würde. Dies gilt im Übrigen
auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, weil die bisherigen Planungen mit einem Wert von
mehr als 300.000,-- € als verloren anzusehen wären, weil eine völlig veränderte Situation zu einer
grundlegenden Neuplanung führen müsste.
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2. Rechtliche Würdigung:
Siehe Sachverhaltsdarstellung.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhaltsdarstellung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen:
Aus heutiger Sicht keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen:
Siehe Sachverhaltsdarstellung.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel:
Die Umwidmung der Fördermittel trägt den Erfordernissen aus der einstimmigen Beschlussfassung
des Rates vom 06.09.2007 über die städtische Schulentwicklungsplanung 2006 – 2012 (RD 743/Z2) Rechnung. Darin ist mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen die Dreizügigkeit des St.
Michael-Gymnasiums auch für die Zukunft manifestiert und die Erweiterungsbaumaßnahme
grundgelegt worden.
7. Beschlussvorschlag:
7.1
Die Umsetzung der 1. Tranche der Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket II gefördert
und am 19.05.2009 grundsätzlich beschlossen worden sind, wird planmäßig umgesetzt.
7.2
Die noch verfügbaren Mittel aus dem Konjunkturpaket II der 2. Tranche in Höhe von
insgesamt 1.679.020,-- € werden dem Erweiterungsbau für das St. Michael-Gymnasium
zugeordnet. Die sonst ins Auge gefassten Projekte gemäß der Maßnahmenliste werden
zurück gestellt, eine Förderung dritter Träger kann mit Blick auf die vorrangig zur Sicherung
der Schule notwendigen baulichen Maßnahmen am St. Michael-Gymnasium aus den
Mitteln des Konjunkturpaketes II nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Antragsteller dementsprechend zu benachrichtigen.
Die Umwidmung von 667.419,-- € Konjunkturpaket-Mittel, die für Infrastrukturmaßnahmen
gewährt wurden, über die Tauschbörse ist unverzüglich einzuleiten. Die Verwaltung wird
beauftragt die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen abzuschließen.