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Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums) Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums) Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums) Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.08.2009 - Der Bürgermeister Az: 20-210-03/2009 Nr. der Ratsdrucksache: 1663 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2009 Rat 23.09.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Stadtkämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 1.679.020,-- € Konj. Paket II - Mittel Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X) ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ) ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1663 1. Sachverhalt: 1.1 Allgemeine Entwicklung: Mit Ratsdrucksachen 1608 vom 23.04.2009 und 1608/Z-1 vom 05.05.2009 wurde umfänglich über die Mittelzuweisung aus dem Konjunkturpaket II und deren Verwendungsoptionen informiert. Insgesamt sind der Stadt Bad Münstereifel mit Bescheid vom 14.04.2009 2.490.800,-- € zugewiesen worden. Davon entfallen auf den Förderbereich Bildung 1.536.181,-- € und auf den Förderschwerpunkt Infrastruktur 959.619,-- €. In der Ratssitzung am 19.05.2009 wurde einstimmig über eine Maßnahmenliste der sog. 1. Tranche bereits Beschluss gefasst, während die Entscheidung über die restlichen Mittel zunächst vertagt wurde. Hintergrund dieser Vertagung war insbesondere die beabsichtigte Änderung von Art. 104 b GG mit dem Ziel, die rechtliche Basis für die Verwendungsmöglichkeiten der Konjunkturpaket-Mittel zu verbreitern. Diese Grundgesetzänderung ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01.08.2009 in der erwarteten Form in Kraft getreten. Demgegenüber ist das Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) unverändert geblieben, so dass nun zwar die verfassungsmäßige Einschränkung, wonach die Mittelverwendung streng an die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gekoppelt war, aufgehoben ist, die Zweckbindungen, die sich aus dem ZuInvG selbst in der Form der vorgegebenen Förderschwerpunkte ergeben, weiterhin fortbestehen. In diesem Zusammenhang ist in Erinnerung zu rufen, dass die Mittel der Förderschwerpunkte Bildung und Infrastruktur grundsätzlich nicht gegenseitig deckungsfähig sind. Da diese haushaltsrechtliche Beschränkung jedoch lediglich auf der Landesebene relevant wird, haben Landesregierung und kommunale Spitzenverbände eine sog. Tauschbörse eingerichtet, die bei der Umwidmung von Zweckbindungen zwischen den beiden im ZuInvG festgelegten Förderschwerpunkten behilflich ist; zusätzlich bedarf es für die Umwidmung dann noch einer formalisierten, durch die Bezirksregierung zu genehmigenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den jeweiligen Tauschpartnern. 1.2 Sachstand zum Beschluss vom 19.05.2009: Die in der Anlage zur RD 1608/Z-1 aufgelisteten Maßnahmen wurden bei der Bezirksregierung zur Registrierung angemeldet und grundsätzlich zugelassen. Ausgenommen hiervon ist zur Zeit lediglich die infrastrukturelle Maßnahme „DSL-Ausbau im Stadtgebiet“, weil in diesem Zusammenhang noch weitere, die Maßnahme begründende Detailfragen, mit den potenziellen Systembetreibern abzustimmen sind. Im Übrigen wurden die Einzelmaßnahmen ingenieurmäßig vorbereitet und die Kostenschätzungen auf dieser Grundlage fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Finanzrahmen ist in der Anlage 1 zu dieser RD (Fortschreibung Schritt 1 – Stand: 10.08.2009) dargestellt. Die sich ergebenden Verschiebungen zwischen den Einzelmaßnahmen führen insgesamt jedoch zu einer Reduzierung des Gesamtkostenrahmens der 1. Tranche. Während in der RD 1608/Z-1 noch von einem Finanzrahmen von 1.013.080,-- € ausgegangen wurde, lautet die fortgeschriebene Kostenschätzung nun auf 816.780,-- €. Dieses Budget kann sich im Zuge der Baumaßnahmen jedoch noch verändern, da sich die betroffenen Maßnahmen allesamt auf Arbeiten in baulichen Altbeständen beziehen. Diese Veränderungen werden aber steuerbar bleiben, so dass von den vorgenannten Größenordnungen auch mit Blick auf das Ergebnis auszugehen ist. Vor dem Hintergrund der Haushaltssperre vom 30.06.2009, und der damit kritisch gewordenen Finanzierung des Erweiterungsbaues des St. Michael-Gymnasiums, wurde mit der möglichen Maßnahmeumsetzung noch nicht begonnen, um einer politisch zu beschließenden Mittelumwidmung zugunsten des St. Michael-Gymnasiums Raum zu lassen. Zu bedenken ist allerdings, dass mit den Vorbereitungen bereits rd. 40.000,-- € – 50.000,-- € an Ingenieurkosten entstanden sind, die bei einer Mittelumwidmung verloren wären, außerhalb der KonjunkturpaketMittel zu finanzieren sind und damit dem städtischen Haushalt zur Last fallen. Deshalb ist die Verwaltung der Auffassung diese erste Tranche, wie am 19.05.2009 grundsätzlich beschlossen, auf der Basis der fortgeschriebenen Maßnahmeliste umzusetzen. 1.3 Verwendung der Restmittel (2. Tranche) aus dem Konjunkturpaket II: In der beigefügten Liste vom 03.08.2009 (Anlage 2) sind die hier noch aus der Verwaltung, der Politik und von Dritten angemeldeten Maßnahmen zusammengefasst. Dabei wurde die Änderung Seite 3 von Ratsdrucksache 1663 des Art. 104 b GG bei der Zulässigkeitsbewertung berücksichtigt. Insgesamt stehen noch 1.679.020,-- € (Bildung: 1.011.601,-- €; Infrastruktur: 667.419,-- €) zur Verwendung bereit, so dass nicht alle Maßnahmen in vollem Umfang berücksichtigt werden können. Wie bereits in der RD 1608 vom 23.04.2009 auf Seite 4 f. ausgeführt, sind bei der Verwendung der Mittel auch Dritte Maßnahmenträger unter dem Aspekt der „trägerneutralen Mittelzuweisung“ angemessen zu berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf eine Mittelzuweisung wird den Antragstellern nicht eröffnet. Das der Stadt insoweit eingeräumte Ermessen ist jedoch pflicht- und ordnungsgemäß auszuüben. Da das St. Michael-Gymnasium sowohl auf die Bereitstellung einer ausreichenden Sporthalle und zusätzlicher Klassenräume als auch auf die Schaffung einer Mensa angewiesen ist und diese Maßnahmen für die Erhaltung und Sicherung dieser traditionsreichen Schule elementare Bedeutung haben und demzufolge eine besondere Priorität beizumessen ist, kann eine Entscheidung zugunsten des St. Michael-Gymnasiums wohl kaum als Ermessensfehler oder Ermessensfehlgebrauch interpretiert werden. Nach der Haushaltssperre vom 30.06.2009 und dem von der Kommunalaufsicht gegebenen Hinweis, für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums den Einsatz von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II zu prüfen, erscheint es sachgerecht, die gesamten Mittel, die für die 2. Tranche noch verfügbar sind, diesem Erweiterungsbau zu widmen. Diese Option hat sich aus zwei Gründen nunmehr eröffnet. Erstens: Mit der Änderung des Art. 104 b GG ist die Zweckbindung bei schulischer Infrastruktur auf die ausschließliche energetische Sanierung, die Neubauten bisher nicht erfasste, entfallen. Zweitens: Mit der veränderten Haushaltssituation ist – nachträglich – eine neue haushaltsrechtliche Lage eingetreten, die dem Kriterium der „Zusätzlichkeit“ nun wieder eine Grundlage gibt, weil die Finanzierung der Gesamtmaßnahme „Erweiterungsbau des St. MichaelGymnasium“ durch die obsolet gewordene Kreditermächtigung in der Haushaltsgenehmigung 2009 weitgehend entfallen ist. Die sich hieraus ergebende Rechtsfrage wurde mit dem Innenministerium und der Arbeitsgruppe Konjunkturpaket II bei der Bezirksregierung erörtert. Dabei ergab sich, dass grundsätzlich auf die Zulässigkeit der Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II geschlossen werden könne, weil die nunmehr eingetretenen haushaltsrechtlichen Umstände erst nachträglich eingetreten sind und nicht im Zeitpunkt des Ratsbeschlusses über den Haushalt 2009 am 10.03.2009 bekannt oder vorhersehbar waren. Gleichwohl weist das Innenministerium darauf hin, dass die Entscheidung, die Mittel für das St. Michael-Gymnasium nutzen zu wollen, von der Stadt Bad Münstereifel in eigener Verantwortung getroffen werde und ein Restrisiko mit Blick auf die evtl. Verwendungsprüfung durch das Bundesfinanzministerium bestehen bliebe. Es bleibt allerdings die Unsicherheit, ob über die bereits erwähnte Tauschbörse eine Umwidmung der nicht für den Bildungsbereich vorgesehenen Infrastrukturmittel erreicht werden kann. Um die Tauschmöglichkeiten zu erforschen bedarf es aber eines verfestigten politischen Willens, da die Zweckentscheidung für den Mitteleinsatz andererorts bereits weitgehend abgeschlossen ist und das Operieren mit Eventualitäten eher als kontraproduktiv eingeschätzt wird. Die Verwaltung hat in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2009 (vgl. RD 1658) ein alternatives Finanzierungskonzept zur Realisierung des Erweiterungsbaus für das St. MichaelGymnasium eingestellt. Diese Konzeption orientiert sich am Nothaushaltsrecht gemäß Erlass vom 06.03.2009 und des darin beschriebenen höchst zulässigen Kreditrahmens bei nicht genehmigungsfähigen Haushalten und ist mit der Kommunalaufsicht in Euskirchen mit Blick auf die Umsetzbarkeit vorbesprochen worden. Die Regularien für das Konjunkturpaket II machen jedoch veranschlagungstechnisch eine Aufgliederung der Erweiterungsbaumaßnahme in „Erweiterungsbau“ (Klassenräume und Mensa) und Neuerrichtung der Mehrzweckhalle erforderlich. Die so neu veranschlagten Maßnahmen für das St. Michael-Gymnasium umfassen das gesamte mit der Schule abgestimmte und bisher in den Ratsgremien vorgestellte Raumprogramm unverändert und basieren auf einem Finanzrahmen von insgesamt 3,1 Mio. €. Nach interner Prüfung steht fest, dass ein, an welcher Stelle auch immer, reduziertes Bauprogramm an den Bedürfnissen des Gymnasiums vorbei und damit nicht Ziel führend sein würde. Dies gilt im Übrigen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, weil die bisherigen Planungen mit einem Wert von mehr als 300.000,-- € als verloren anzusehen wären, weil eine völlig veränderte Situation zu einer grundlegenden Neuplanung führen müsste. Seite 4 von Ratsdrucksache 1663 2. Rechtliche Würdigung: Siehe Sachverhaltsdarstellung. 3. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhaltsdarstellung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen: Aus heutiger Sicht keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen: Siehe Sachverhaltsdarstellung. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel: Die Umwidmung der Fördermittel trägt den Erfordernissen aus der einstimmigen Beschlussfassung des Rates vom 06.09.2007 über die städtische Schulentwicklungsplanung 2006 – 2012 (RD 743/Z2) Rechnung. Darin ist mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen die Dreizügigkeit des St. Michael-Gymnasiums auch für die Zukunft manifestiert und die Erweiterungsbaumaßnahme grundgelegt worden. 7. Beschlussvorschlag: 7.1 Die Umsetzung der 1. Tranche der Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket II gefördert und am 19.05.2009 grundsätzlich beschlossen worden sind, wird planmäßig umgesetzt. 7.2 Die noch verfügbaren Mittel aus dem Konjunkturpaket II der 2. Tranche in Höhe von insgesamt 1.679.020,-- € werden dem Erweiterungsbau für das St. Michael-Gymnasium zugeordnet. Die sonst ins Auge gefassten Projekte gemäß der Maßnahmenliste werden zurück gestellt, eine Förderung dritter Träger kann mit Blick auf die vorrangig zur Sicherung der Schule notwendigen baulichen Maßnahmen am St. Michael-Gymnasium aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller dementsprechend zu benachrichtigen. Die Umwidmung von 667.419,-- € Konjunkturpaket-Mittel, die für Infrastrukturmaßnahmen gewährt wurden, über die Tauschbörse ist unverzüglich einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen abzuschließen.