Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
99 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
28.02.14, 18:02
Aktualisiert
28.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.02.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-27/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
26.09.2013
8
35. Änderung des
Flächennutzungsplanes für
den temporären Parkplatz
am Schloss Merode;
hier: Beratung über die
während der Offenlage
eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Der Rat beschließt die
35. Änderung des
Flächennutzungsplanes für
den Bereich des temporären Parkplatzes am
Schloss Merode nebst
Begründung und sonstigen
Anlagen.
Die Genehmigung durch die
Bezirksregierung Köln erfolgte am
10.01.2014.
12.12.2013
3
7. Änderung vom ..... zur
Abfallgebührensatzung vom
14.12.2006 zur Satzung
über die Abfallentsorgung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.12.2005 sowie zur
Satzung über die
Vermeidung, Verwertung
sowie das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils
gültigen Fassungen
Der Rat erlässt die o.a.
Satzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-27/2014
Seite - 2 -
12.12.2013
4
Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember
2012 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Langerwehe vom
04.10.2010
Der Rat beschließt den
Erlass der 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom12. Dezember
2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Langerwehe vom
04. Oktober 2010 mit
folgender Festsetzung der
Gebührensätze mit
Wirkung ab 01. Januar
2014 in § 6 der Satzung
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug 3,23 €.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m²
angeschlossener bebauter
und befestigter Grundstücksfläche 0,57 €.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
12.12.2013
5
7. Änderungssatzung vom
... Dezember 2013 zur
Satzung über die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe
vom 01. Dezember 2006
Der Rat erlässt die o.a.
Satzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
12.12.2013
6
Gebühren für die
Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsrechnung
Der Rat beschließt
1.die Festsetzung der
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß
der beigefügten Berechnung für die Entsorgung
aus Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben
a) bei Sammelabfuhren:
46,50 €/m³
b) bei Einzelabfuhren:
55,00 €/m³
abgefahrenen Grubeninhaltes;
2.den Erlass der Satzung
über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen der
Gemeinde Langerwehe in
der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
12.12.2013
11
Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW)
Der Rat stimmt gemäß der
Empfehlung des Bauausschusses der erarbeiteten
Stellungnahme der
Verwaltung unter Vorbehalt
von evtl. noch vorzunehmenden Ergänzungen zu.
Die Stellungnahme wurde dem
Ministerium am 6.2.2014 übersandt.
Drucksache VL-27/2014
12.12.2013
12
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 3 -
Bebauung am
Töpferbrunnen
Der Rat entscheidet sich
für ein Gebäude mit 25
Parkplätzen sowie Erwerb
des zum Kauf angebotenen
angrenzenden Grundstückes (ca. 10 Parkplätze)
sowie Befestigung der
gemeindeeigenen Grundstücksfläche an der
Bahnlinie (Schießberggraben, ca. 7 Parkplätze). Der
Ausbau der zusätzlichen
Parkplätze erfolgt in
Verbundsteinpflaster.
Somit stellt der Investor 42
frei zugängliche Parkplätze
zur Verfügung.
Der Investor wurde entsprechend
informiert. Die notwendigen Verträge
sowie der Bauantrag werden zurzeit
vorbereitet.