Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
14.03.2012
Erstellt
01.03.12, 15:34
Aktualisiert
01.03.12, 15:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 65/2012
Az.: 81 20-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.02.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.03.2012
BM / Dezernent
28.02.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Sachstandsbericht in Ergänzung zur V 440/2008
Übertragung der Abwasseranlagen größer 500-Einwohnerwerte auf den Erftverband
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Erftverband hatte im Jahr 2008 per Verfügung angeordnet, dass gem. § 54 LWG die
Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte auf ihn zu übertragen sind. Die Stadtwerke haben
hiergegen beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht.
Wie bereits in der Vorlage V440 aus 2008 zum Ausdruck gebracht wurde, waren die
Erfolgsaussichten der Klage gering. Dennoch bestand die berechtigte Hoffnung, dass die
Regelungen
zur
Wasserrahmenrichtlinie
zumindest
die
Verfassungsmäßigkeit
der
„Zwangsenteignung“ durch den § 54 in Frage stellen würden.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes haben jedoch in der Verhandlung vom 03.02.2012 klar zum
Ausdruck gebracht, dass dieser Paragraph nicht zu beanstanden ist und die Klage der
Stadt/Stadtwerke unter Ausschluss einer Berufung vollumfänglich abgewiesen.
Es bleibt nun das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichtes abzuwarten. Nach dessen Vorlage
wird abzuwägen sein, ob es einen sinnvollen Hebel zur Berufungsbeschwerde liefert. Ferner
bleibt abzuwarten ob der Erftverband die sofortige Vollziehung der Übertragung verfügt und
inwieweit sich die Stadt hiergegen zur Wehr setzen kann.
Je nach Verfahrensgang wird die Betriebsleitung reagieren und zeitnah über den Sachstand
berichten.
(Dr. Rips)
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