Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189; Eintragung einer Baulast)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189;
Eintragung einer Baulast) Beschlussvorlage (Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189;
Eintragung einer Baulast) Beschlussvorlage (Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189;
Eintragung einer Baulast)

öffnen download melden Dateigröße: 56 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 854 /IX.L. Datum: 19.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189; Eintragung einer Baulast X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Eintragung einer Baulast auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189 zuzustimmen und die betroffene Fläche durch Bepflanzung mit heimischen Gehölzen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Begründung: Auf dem nördlich der Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154 und 189 und dem westlich des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 167 gelegenen Grundstück Nr. 188 ist die Erweiterung eines Gewerbebetriebes durch Anbau einer Werkhalle sowie Anlegung von zusätzlichen PKW-Stellplätzen baurechtlich genehmigt. Die dabei im Bebauungsplan L 5 festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 wurde um 0,15 überschritten, die durch Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf den gemeindlichen Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154 und 189 auf einer Länge von rd. 110,0 m und einer Breite von 2,75 m ausgeglichen werden könnte. Diese derzeit noch unbebauten, und im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke werden damit belastet, d. h. sie sind nicht mehr baulich nutzbar. Dennoch sollte der Baulasteintragung zugestimmt werden, da davon ausgegangen werden kann, das bei Bebauung der Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154 und 189 ein Abstand zur Grundstücksgrenze des nördlich gelegenen Grundstückes Nr. 188 ein Abstand von mind. 3,0 m einzuhalten ist. Der Bauherr des zuvor beschriebenen Gewerbebetriebes hat sich bereit erklärt, die erforderliche Abstandsfläche, die mit einer geringfügigen Anschüttung zu seinem Grundstück hin versehen werden soll, mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Das Grundstück Nr. 167 ist im Bebauungsplan L 5 als „Fläche für Wald“ ausgewiesen und verläuft parlallel zur BAB 1. Auch hier könnte eine Baulast durch die Gemeinde auf einer Länge von 165,0 m und einer Breite von 3,00 m übernommen werden, für die eine Anschüttung sowie anschließende Abpflanzung mit Buchen durch den Bauherren vorgenommen werden soll. 3 Es wird daher vorgeschlagen, der Eintragung einer Baulast auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189 zuzustimmen und die betroffene Flächen durch Bepflanzung mit heimischen Gehölzen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Aus dem beigefügten Planauszug sind die betroffenen Grundstücke ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister