Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 854 /IX.L.
Datum: 19.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189;
Eintragung einer Baulast
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Eintragung einer Baulast auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189 zuzustimmen und die betroffene Fläche durch Bepflanzung mit heimischen Gehölzen von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Begründung:
Auf dem nördlich der Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154 und 189
und dem westlich des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 167 gelegenen Grundstück Nr. 188 ist die Erweiterung eines Gewerbebetriebes durch Anbau
einer Werkhalle sowie Anlegung von zusätzlichen PKW-Stellplätzen baurechtlich
genehmigt. Die dabei im Bebauungsplan L 5 festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8
wurde um 0,15 überschritten, die durch Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf
den gemeindlichen Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154 und 189
auf einer Länge von rd. 110,0 m und einer Breite von 2,75 m ausgeglichen werden
könnte. Diese derzeit noch unbebauten, und im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke werden damit belastet, d. h. sie sind nicht mehr baulich nutzbar.
Dennoch sollte der Baulasteintragung zugestimmt werden, da davon ausgegangen
werden kann, das bei Bebauung der Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14
Nr. 154 und 189 ein Abstand zur Grundstücksgrenze des nördlich gelegenen Grundstückes Nr. 188 ein Abstand von mind. 3,0 m einzuhalten ist.
Der Bauherr des zuvor beschriebenen Gewerbebetriebes hat sich bereit erklärt, die
erforderliche Abstandsfläche, die mit einer geringfügigen Anschüttung zu seinem
Grundstück hin versehen werden soll, mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen.
Das Grundstück Nr. 167 ist im Bebauungsplan L 5 als „Fläche für Wald“ ausgewiesen und verläuft parlallel zur BAB 1. Auch hier könnte eine Baulast durch die Gemeinde auf einer Länge von 165,0 m und einer Breite von 3,00 m übernommen werden, für die eine Anschüttung sowie anschließende Abpflanzung mit Buchen durch
den Bauherren vorgenommen werden soll.
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Es wird daher vorgeschlagen, der Eintragung einer Baulast auf den Grundstücken
Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 154, 167 und 189 zuzustimmen und die betroffene Flächen durch Bepflanzung mit heimischen Gehölzen von jeglicher Bebauung
freizuhalten.
Aus dem beigefügten Planauszug sind die betroffenen Grundstücke ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister