Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
26.03.11, 06:22
Aktualisiert
01.02.12, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Theo Mechernich - Stadtverordneter / Kreistagsabgeordneter
Brühler Str. 1 c - 50374 Erftstadt-Liblar Tel. 02235/43763
Fax 02235/17393
12, /;M1
0173-4768178
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Dr. Franz Georg Rips o. V. i. A
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nachrichtlich Herrn 1. Beigeordneter Volker Erner
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10.03.2011
Anfrage gern. Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt
Glas- und Flaschenverbot während der Karnevalstage
Sehr geehrter Herr Dr. Rips,
sehr geehrter Herr Erner,
während der Karnevalstage 2011, insbesondere am Karnevalsdonnerstag sowie am
Karnevalssonntag konnten vermehrt und in einem erheblichen Maße Verunreinigungen durch Glas an bestimmten neuralgischen Punkten festgestellt werden. Die festgestellten Örtlichkeiten waren z. T. in wahre Scherbenmeere verwandelt.
Lobend kann jedoch festgestellt werden, dass bei organisierten Veranstaltungen auf
öffentlichem Straßenland (z.B. Karnevalsdonnerstag auf dem Lechenicher Marktplatz) keine Gefährdungen durch Glasscherben im Veranstaltungsbereich gegeben
waren. Sobald man jedoch das Veranstaltungsgelände verlassen hatte, musste man
durch ein Glasscherbenmeer "wandern", welches eine erhebliche Gefährdung für die
Allgemeinheit darstellte. Auf diese Missstände hatte der Veranstalter dieser Donnerstagsfeier (Rathauserstürmung) keinen Einfluss. Auch bei der Rathauserstürmung in Liblar kam es auf öffentlichem Straßenland zu keinen negativen Begleiterscheinungen.
Eine weitere Örtlichkeit der absoluten Gefährdung durch Glasscherben stellte der
Marienplatz in Liblar an besagtem Donnerstag und am Rosensonntag nach dem
-2Fraktionsbüro: Bonner Str. 5, 50374 Erftstadt-Lechenich - Telefon 02235/75954
Bankverbindung:Kreissparkasse
Köln - Konto-Nr. 0191004300-BLZ 37050299
CDU
Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
-2Karnevalsumzug dar. Ob es in anderen Stadtteilen oder Örtlichkeiten zu negativen
Begleiterscheinungen kam, entzieht sich meiner Kenntnis.
In der Großstadt Köln hat, wie der Presse zu entnehmen war, das Glas- und
Flaschenverbot an verschiedenen Örtlichkeiten zu bestimmten Zeiten eine hohe
Akzeptanz gefunden.
Ich bitte von daher gem. Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Feststellungen hat die Verwaltung in dieser Richtung während der
Karnevalstage 2011 in Erftstadt gemacht?
2 Sieht die Verwaltung grundsätzlich die Möglichkeit, ein Glas- und Flaschenverbot
in Erftstadt an bestimmten Tagen während des Karnevals zu gewissen Zeiten, an
bestimmten Örtlichkeiten durchzusetzen?
3. Welche Bereiche sollte ein evtl. Glas- und Flaschenverbot in Erftstadt betreffen?
4. Welche Überwachungsmöglichkeiten
und Flaschenverbot gegeben?
sind der Verwaltung bei einem evtl. Glas-
5. Inwieweit können Geschäfte, Kioske, Imbisse, Tankstellen etc. im Rahmen eines
evtl. Verbotes mit einbezogen werden?
6. Liegen der Verwaltung Erfahrungswerte, z.B. der Stadt Köln bzw. im Rhein-ErftKreis seitens der Kreisstadt Bergheim vor, wo auch ein Glas- und Flaschenverbot
ausgesprochen wurden.
7. Wurden während der Karnevalszeit in Erftstadt andere eklatante Verstöße
festgestellt?
Für die Beantwortung der Fragen verbindlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Theo Mechernich
Fraktionsbüro: Bonner Str. 5, 50374 Erftstadt-Lechenich - Telefon 02235/75954
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