Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
30.11.12, 13:00
Aktualisiert
30.11.12, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 864 /IX.L.
Datum: 21.11.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
04.12.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr
2013
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Gebührenbedarfsberechnung
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr unverändert zu belassen.
Damit werden die Gebühren unverändert wie folgt festgesetzt:
a)
Die Schmutzwassergebühr bleibt mit 3,65 €/cbm Frischwasserbezug unverändert zum Vorjahr.
b)
Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert und
wird damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150 qm
300 qm
600 qm
900 qm
1.200 qm
1.500 qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2013 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 €/m 2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/m 2
festzusetzen.
Begründung:
Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplans 2012 wurde festgestellt, dass aufgrund
der stetig gesunkenen Abwassermenge bei steigenden Aufwendungen zum Beispiel
für die Sicherstellung der Liquidität des Eigenbetriebes eine Gebührenanpassung
unumgänglich war. Vor diesem Hintergrund wurde zum 01.01.2012 die Schmutzwassergebühr um 27 Cent pro cbm erhöht.
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2013 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 317.000 cbm die derzeit gültige Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm auskömmlich ist und eine Gebührenänderung damit nicht erforderlich ist.
Auch die Niederschlagswassergebühr und der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann unverändert bleiben.
gez. Pracht
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Bürgermeister