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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2013 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
30.11.12, 13:00
Aktualisiert
30.11.12, 13:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2013
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2013
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 864 /IX.L. Datum: 21.11.2012 An den Werksausschuss Sitzungstag: 04.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2013 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr unverändert zu belassen. Damit werden die Gebühren unverändert wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt mit 3,65 €/cbm Frischwasserbezug unverändert zum Vorjahr. b) Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert und wird damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 qm 300 qm 600 qm 900 qm 1.200 qm 1.500 qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2013 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 €/m 2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/m 2 festzusetzen. Begründung: Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplans 2012 wurde festgestellt, dass aufgrund der stetig gesunkenen Abwassermenge bei steigenden Aufwendungen zum Beispiel für die Sicherstellung der Liquidität des Eigenbetriebes eine Gebührenanpassung unumgänglich war. Vor diesem Hintergrund wurde zum 01.01.2012 die Schmutzwassergebühr um 27 Cent pro cbm erhöht. Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2013 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 317.000 cbm die derzeit gültige Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm auskömmlich ist und eine Gebührenänderung damit nicht erforderlich ist. Auch die Niederschlagswassergebühr und der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann unverändert bleiben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister