Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
12.11.13, 18:06
Aktualisiert
12.11.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.11.2013
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Asyl Ho.
Vorlagennummer: VL-132/2013
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Jugend- und Sozialangelegenheiten
Öffentlich
Asylunterkunft Wenau 4
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2013
Sachdarstellung:
Nachdem in der Vergangenheit bereits zwei Ortstermine mit Vertretern aus Politik und
Verwaltung in der Asylunterkunft „Wenau 4“ stattgefunden haben, liegt nunmehr ein
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der Zuständigkeiten innerhalb der
Verwaltung in Bezug auf Begleitung und Beratung der Asylbewerber vor.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zu den im Antrag aufgeführten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Innerhalb des Sozialamtes ist Frau Frentz für die Betreuung der Asylbewerber zuständig.
Hierzu zählt die Hilfestellung in finanziellen und persönlichen Angelegenheiten.
Herrn Meurer vom Ordnungsamt obliegt die organisatorische Betreuung für alle
Angelegenheiten im Bereich der Asylunterkunft.
Zu Frage 2:
Der aktuelle Stand (05.11.2013) beträgt 31 Asylbewerber in Wenau 4.
Im Jahresverlauf entwickelt sich die Anzahl der Asylbewerber wie folgt: Siehe beigefügte
Aufstellung
Die Unterschiede in den Belegungen ergeben sich aus den Zu- und Abgängen bei den
Asylbewerbern.
Die Zugänge ergeben sich aus einem Zuweisungsschlüssel der Bezirksregierung
Arnsberg, welcher ständig für die hiesige Gemeinde neu ermittelt wird.
Die Abgänge erfolgen meistens auf Grund von Umverteilungen.
Drucksache VL-132/2013
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Zu Frage 3:
Herr Meurer vom Ordnungsamt ist für die Unterbringung der Asylbewerber zuständig.
Herr Barabas vom Bauhof Langerwehe kontrolliert wöchentlich und nach Bedarf die
Asylunterkunft in Wenau 4.
Weiterhin reagiert die Verwaltung auf Anfragen der Asylbewerber in persönlichen und
baulichen Angelegenheiten.
Zu Frage 4:
Die Unterbringung der besagten Person beruht auf Grund einer Obdachlosigkeit. Zum
damaligen Zeitpunkt bestand Wohnungsnot und somit wurde diese Person in Wenau 4
untergebracht.
Inzwischen hat sich diese Person um eine angemessene Wohnung bemüht und das
Verfahren zur Anmietung läuft.
Zu Frage 5:
Eine Kooperation mit dem Zentrum für Sozial- und Migrationsberatung der Ev. Gemeinde
Düren findet nicht statt.
Rückfragen der EV. Gemeinde zu Angelegenheiten der Asylbewerber werden im Rahmen
des Datenschutzes beantwortet.
Der Bürgermeister
(Göbbels)