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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
57 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 13:00
Aktualisiert
03.12.12, 13:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 869 /IX.L. Datum: 28.11.2012 An den Werksausschuss Sitzungstag: 04.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die der Vorlage 869 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt: a) Geschlossene Gruben 3,80 €/cbm Frischwasserbezug b) Kleinkläranlagen 1,88 €/cbm Frischwasserbezug Begründung: a) Geschlossene Gruben Die im Gemeindegebiet befindlichen geschlossenen Gruben werden entsprechend ihrem Bedarf durch die beauftragten Ausfuhrunternehmer entleert. Hierfür wurde für die Jahre 2011 und 2012 eine Gebühr in Höhe von 3,80 €/cbm Frischwasserbezug erhoben. Die festgesetzte Gebühr war bis zur Einführung der getrennten Schmutzund Regenwassergebühr identisch mit der Gebühr für Kanalvollanschluss, d.h. für Grundstücke, die bereits an die öffentliche Kanalisationsanlage mit Verbindung an die jeweiligen Kläranlagen angeschlossen sind. Gemäß beigefügter Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich für die Jahre 203 und 2014 weiterhin ein Gebührenbedarf in Höhe von 3,80 €/cbm Frischwasserbezug, so dass die bisherige Gebühr beibehalten werden kann. b) Kleinkläranlagen Gemäß der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim sind Kleinkläranlagen mindestens alle 2 Jahre einmal im Aufrag der Gemeinde durch die beauftragten Ausfuhrunternehmer zu entleeren. Hierfür wurde bisher eine jährliche Gebühr in Höhe von 1,88 €/cbm Frischwasserbezug erhoben. Entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergibt 3 sich für Kleinkläranlagen weiterhin jährlich ein Gebührenbedarf in Höhe von 1,88 €/cbm Frischwasserbezug, so dass die bisherige Gebühr beibehalten werden kann. Da Kleinkläranlagen alles zwei Jahre mindestens einmal ausgefahren werden müssen, wurde die Gebührenbedarfsberechnung sowohl für Kleinkläranlagen als auch geschlossene Gruben für die Jahre 2013 und 2014 festgesetzt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister