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Beschlussvorlage (Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 11:00
Aktualisiert
04.12.12, 11:00
Beschlussvorlage (Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005) Beschlussvorlage (Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 890 /IX.L. Datum: 22.11.2012 An den Werksausschuss Sitzungstag: 04.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Satzungsentwurf Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 866 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2013 ist eine Anhebung der Grundgebühr für Hauswasserzähler erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in der 2. Änderungsfassung vom 21.12.2010 entsprechend anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister