Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 11:00
Aktualisiert
04.12.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 890 /IX.L.
Datum: 22.11.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
04.12.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Satzungsentwurf
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung.
Begründung:
Auf der Grundlage der mit Vorlage 866 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für
das Wirtschaftsjahr 2013 ist eine Anhebung der Grundgebühr für Hauswasserzähler
erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in
der 2. Änderungsfassung vom 21.12.2010 entsprechend anzupassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister