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Beschlussvorlage (Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim hier: Auslaufende Beschulung Hauptschule Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
09.12.12, 18:00
Aktualisiert
09.12.12, 18:00
Beschlussvorlage (Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim
hier: Auslaufende Beschulung Hauptschule Nettersheim) Beschlussvorlage (Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 836 /IX.L. Datum: 06.12.2012 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim hier: Auslaufende Beschulung Hauptschule Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, nach der Aufnahme des Betriebes der Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim, die Gemeinschaftshauptschule Nettersheim in der Weise aufzulösen, dass ab dem Schuljahr 2013/2014 keine Eingangsklasse mehr gebildet wird. Begründung: Mit Beschluss vom 14. Juni 2012 hat die Schulkonferenz der Hauptschule Nettersheim der Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Nettersheim bei Zustandekommen einer Gesamtschule in den Gemeinden Nettersheim und Blankenheim zugestimmt. Dieser Beschluss war dem Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule vom 12.07.2012 beigefügt. Gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW hat der Schulträger über die Auflösung der Hauptschule zu entscheiden und diese Entscheidung gem. § 81 Abs. 3 SchulG der Schulaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister