Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
09.12.12, 18:00
Aktualisiert
09.12.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 836 /IX.L.
Datum: 06.12.2012
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim
hier: Auslaufende Beschulung Hauptschule Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, nach der Aufnahme des Betriebes der Gesamtschule
mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim, die Gemeinschaftshauptschule
Nettersheim in der Weise aufzulösen, dass ab dem Schuljahr 2013/2014 keine Eingangsklasse mehr gebildet wird.
Begründung:
Mit Beschluss vom 14. Juni 2012 hat die Schulkonferenz der Hauptschule Nettersheim der Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Nettersheim bei Zustandekommen einer Gesamtschule in den Gemeinden Nettersheim und Blankenheim zugestimmt. Dieser Beschluss war dem Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule vom
12.07.2012 beigefügt.
Gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW hat der Schulträger über die Auflösung der Hauptschule zu entscheiden und diese Entscheidung gem. § 81 Abs. 3 SchulG der Schulaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister