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Beschlussvorlage (Bestellung Wehrleiter)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
09.12.12, 18:00
Aktualisiert
09.12.12, 18:00
Beschlussvorlage (Bestellung Wehrleiter) Beschlussvorlage (Bestellung Wehrleiter) Beschlussvorlage (Bestellung Wehrleiter) Beschlussvorlage (Bestellung Wehrleiter)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pa Vorlage 888 /IX.L. Datum: 04.12.2012 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung Wehrleiter Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens zur Bestellung eines neuen Wehrleiters für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim. Begründung: Nach § 22 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) scheiden Feuerwehrkameraden aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus. Im Rahmen des § 22 Abs. 2 LVO FF kann auf Antrag und mit Zustimmung des Dienstherrn sowie dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung die aktive Zeit eines Wehrleiters bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres verlängert werden. Mit Ratsbeschluss vom 23.03.2010 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim Gemeindebrandinspektor Winfried Dederichs unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim unter Berücksichtigung der Vollendung des 63. Lebensjahres bis zum 29.04.2013 zum Wehrleiter ernannt. Da Herr Dederichs am 30.04.2012 sein 63. Lebensjahr vollendet, ist das Verfahren zur Bestellung eines neuen Wehrleiters einzuleiten. Die rechtlichen Voraussetzungen für die fachliche und persönliche Eignung sind im § 11 FSHG Abs. 7 festgelegt: Fachliche Eignung: - Teilnahme an den Lehrgängen F V und damit Qualifikation zum Führen von Führungsgruppen und Verbänden (Brandinspektor) und F VI Wehrführerlehrgang, sofern diese Qualifikation noch nicht vorhanden ist, kann die Aufgabe zunächst kommissarisch wahrgenommen werden. Die Lehrgänge sind dann innerhalb von 2 Jahren zu absolvieren. Persönliche Eignung: - gewisse Unabhängigkeit - Akzeptanz in der Wehr - Zeitfenster zur Erfüllung seiner Aufgaben (Einvernehmen des Arbeitgebers) 3 Die wesentlichen Aufgaben eines Wehrleiters sind in § 11 FSHG definiert und lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Der Wehrleiter ist gegenüber der Gemeinde verantwortlich für 1. Die innere Organisation - Aufnahme, Beförderung und Entlassung der ehrenamtlichen Angehörigen - Sorge um eine den Vorschriften entsprechende Stärke der Wehr, für ausreichenden Nachwuchs, für Auswahl und Ausbildung von geeigneten Führungskräften, die Aufstellung Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung - die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei Einsatz, Übung und Ausbildung 2. Die ständige Einsatzbereitschaft der Wehr - Vorbereitung, Durchführung und ggf. Überwachung der vorgeschriebenen Ausbildung, von Übungen und sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. - Überwachung und Überprüfung des stets einsatzfähigen Zustandes der Fahrzeuge und der erforderlichen Fahrerlaubnisse, sowie der Vorhaltung ausreichender Löschmittel 3. Im Einsatzfall ist der Wehrleiter verantwortlich für - den ausreichenden Personaleinsatz - die sachgerechte Durchführung der im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Die aufgezeigten Aufgaben können im Einsatzfall auf andere Führungskräfte übertragen werden. Zur Unterstützung der vielfältigen Aufgaben eines Wehrleiters können gemäß FSGH zwei gleichberechtigte Stellvertreter bestellt werden, dies ist derzeit in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim der Fall. Die Verwaltung beabsichtigt, das Verfahren zur Besetzung der Wehrleiterposition ergebnisoffen und transparent in die Feuerwehr einzubringen. Jeder Feuerwehrkamerad, der durch die Teilnahme an den hierzu vorgeschriebenen Lehrgängen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, soll die Möglichkeit haben, sich um die Position zu bemühen. 4 Um dies zu gewährleisten, sollen alle Kameraden in einem persönlichen Anschreiben über die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung, die Aufgaben eines Wehrleiters und das geplante Verfahren zu Bestellung informiert werden. In Gesprächen mit den bisherigen Stellvertretern und den Führungskräften (Zugführer und Löschgruppenführer) wird der Kreisbrandmeister sich gemeinsam mit der Verwaltung einen Überblick über potenielle Kandidaten und ggf. über deren fachliche und persönliche Eignung verschaffen. Zur abschließenden Meinungsbildung wird der Kreisbrandmeister den Anhörungstermin gemäß § 11 FSHG mit der kompletten Wehr durchführen und dem Rat einen Kandidaten zur Bestellung vorschlagen. Die Bestellung durch den Rat könnte dann termingerecht in der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim im März erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister