Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
45 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
14.12.12, 11:00
Aktualisiert
14.12.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 729 /IX.L. Z.2
Datum: 13.12.2012
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung einer 2. Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Naturschutzfachliche Ersteinschätzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2013
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zur naturschutzfachlichen Ersteinschätzung werden zur Kenntnis
genommen. Es wird beschlossen, eine weitergehende artenschutzrechtliche Untersuchung für die Untersuchungsräume West, Mitte und Ost zu beauftragen und eine
Betrachtung von Einzelgehöften im Außenbereich in einem Abstand ab 300 m zuzulassen.
Begründung:
In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
27.11.2012 wurden durch das Auftrag nehmende Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR, Moers, die Untersuchungsergebnisse der naturschutzfachlichen Ersteinschätzung für die Ausweisung einer weiteren Windkraftkonzentrationszone vorgestellt. Die Untersuchungsbereiche, die im Vorfeld durch die Planungsgruppe MWM
ermittelt und empfohlen wurden, erstrecken sich zunächst ausschließlich auf Waldbereiche westlich, südlich und östlich des Gemeindegebietes und sind im Bericht
unterteilt in die Untersuchungsräume West, Mitte und Ost.
Eine Besonderheit im Untersuchungsraum West ist, dass sich der Untersuchungsraum bis zur BAB 1 erstreckt, da aufgrund der bereits heute vorhandenen Geräuschkulisse durch die Verkehrsbewegungen, Lärmimmissionen einer Windenergieanlage
überdecken wird. Zu beachten ist dabei, dass ein Mindestabstand zur Autobahn
mind. 40 m eingehalten werden muss, je nach Höhe der Windenergieanlage auch
mehr.
In der naturschutzfachlichen Ersteinschätzung sind in den Untersuchungsräumen
Vorkommen geschützter Tierarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) kartiert und dargestellt, deren Schutzbereich die Eignungsflächen weiter einschränken. Dennoch verbleiben Untersuchungsbereiche, die aufgrund der untersuchten Aspekte wie verkehrliche Erschließung, Schutzgut Mensch,
einschl. der menschlichen Gesundheit, Boden, Wasser, Kultur- und Sachgüter sowie
Kulturlandschaftsraum weiterhin zu betrachten sind und für die weitergehende naturschutzfachliche Untersuchungen zur Ermittlung von Potentailflächen für Windenergieanlagen erfolgen sollten.
3
Der Auftrag für die weitergehenden naturschutzfachlichen Untersuchungen lässt in
seinem Volumen auch die Betrachtung von Einzelgehöften im Außenbereich in einem Abstand ab 300 m zu. Aufgrund dessen sollte der Aufrag zunächst auf dieser
Grundlage gegenüber dem Auftrag nehmenden Büro definiert werden.
Der Bundesverband Deutsche Mittelgebirge e. V. legt der Gemeinde Anfang Dez.
2012 die Ergebnisse einer aktuellen Befragung zum Thema Akzeptanz von Windenergieanlagen in deutschen Mittelgebirgen vor. Hieraus geht hervor, dass etwa 26
% der Befragten sich gegen einen Urlaub in einer deutschen Mittelgebirgsregion entscheiden würden, sofern sich dort Standorte für Windenergieanlagen entwickeln
würden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ein Besucherrückgang,
ein Rückgang der Übernachtungen aber auch ein Ausbleiben von Gästen in den
Gastronomiebetrieben zu verzeichnen wäre.
Von einer weiteren Touristenbefragung sollte zunächst abgesehen werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister