Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
14.12.12, 11:00
Aktualisiert
14.12.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 900 /IX.L.
Datum: 13.12.2012
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes Peter Hoss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Begründung:
Das Mitglied des Rates der Gemeinde Nettersheim, Herr Marcel Cremer aus
Nettersheim-Engelgau, hat am 01.10.2012 mit Wirkung vom 01.10.2012 sein Ratsmandat niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der zur Zeit gültigen Fassung habe ich in meiner Eigenschaft als Wahlleiter der Gemeinde Nettersheim am
02.10.2012 festgestellt, dass Herr Peter Hoss, Buchenstraße 13, NettersheimEngelgau, Nachfolger für Herrn Marcel Cremer im Gemeinderat ist. Herr Hoss hat
mit bei mir am 09.10.2012 eingegangener Erklärung die Mitgliedschaft in der Vertretung der Gemeinde Nettersheim angenommen und ist mit dem 09.10.2012 Mitglied
des Rates der Gemeinde Nettersheim.
Meine Feststellung wurde im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim am 19. Oktober 2012 öffentlich bekannt gemacht. In der vorgegebenen Frist von 1 Monat nach
Bekanntgabe wurden bei mir keine Einsprüche gegen die vorgenommene Ersatzbestimmung eingelegt.
In der Gemeinderatssitzung am 18.12.2012 wird Herr Peter Hoss gemäß der Vorgabe des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und verpflichtet.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister