Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
14.12.12, 11:00
Aktualisiert
14.12.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 895 /IX.L.
Datum: 26.11.2012
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2009
hier: Zuleitung des Entwurfs an den Gemeinderat
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung und Schlussbilanz 2009
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die zugeleitete Gesamtergebnisrechung und Gesamtfinanzrechnung
sowie die Abschlussbilanz zum 31.12.2009 zur Kenntnis und nimmt zusätzlich zur
Kenntnis, dass die bestätigte Entwurfsfassung der Jahresrechnung 2009 gemeinsam
mit der bestätigten Entwurfsfassung der Jahresrechnung 2010 unter Anwendung von
Artikel 8 § 4 des ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 im Verlauf des kommenden Jahres beigefügt werden.
Begründung:
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NW (GO NW), insbesondere der VI. Abschnitt (§§ 37 bis 48 GemHVO),
sind dabei zu beachten.
Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage entsprechendes Bild vermitteln.
Gemäß § 95 Absatz 3 GO NW ist der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monate nach Ablauf eines Haushaltsjahres dem
Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert eine Vielzahl von „technischen“
Schritten und inhaltlichen Abgrenzungen, damit der gemeindliche Jahresabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild und auch ein Bild über die
gemeindliche Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres vermitteln
kann. Wichtige Schritte zur Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Durchführung der Inventur, die Erstellung eines Inventars, der Ansatz/Ist-Vergleich in der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, zutreffende Wertansätze in der gemeindlichen Bilanz sowie eine verständliche und nachvollziehbare Berichterstattung im Anhang und im Lagebericht.
Die Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses und seine Feststellung durch
den Rat sind gesetzlich bestimmten Fristen unterworfen. Wenn aus zwingenden örtlichen und sachlogischen Gründen die gesetzten Fristen überschritten werden, obliegt es dem Bürgermeister den Rat der Gemeinde hierüber zu unterrichten.
Bereits seit dem Jahr 2010 wurde regelmäßig in den Sitzungsphasen über den
Stand der Bearbeitung des ersten NKF-Abschlusses 2009 berichtet.
Neben dem krankheitsbedingten unerwarteten Ausfall des federführend verantwortlichen Mitarbeiter kamen große Probleme mit der Finanzsoftware DATEV – hier vor
allem auch im Bereich der Finanzrechnung – hinzu, die in verschiedenen Gesprächen bis hin zum Verwaltungsvorstand der DATEV besprochen und in den letzten
Wochen geklärt werden konnten.
Vor diesem Hintergrund konnten diese Unterlagen auch erst vor wenigen Wochen
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur begleitenden Prüfung vorgelegt werden.
Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung vom 14.12.2010 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses
2009 erteilt. Die ersten beiden Abschlagsrechnungen wurden bereits vertragsgemäß
entrichtet.
3
Im Zuge der mit dem ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getretenen Erleichterungsregelung (s. hierzu Vorlage 844) ist die Einhaltung aller einzelnen Verfahrensschritte im Zuge der Jahresabschlusserstellung erst wieder mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 erforderlich, wobei diesem dann die bisher noch
nicht anzeigten bestätigten Entwurfsfassungen der Jahresabschlüsse 2009 und 2010
beizufügen sind. Dies bedeutet, dass letztlich ein abschließender Prüfungsbericht für
den Jahresabschluss 2009 nicht mehr erforderlich ist.
In der Rechnungsprüfungsausschusssitzung wird der Wirtschaftsprüfer über die Ergebnisse seiner bisherigen Prüfung 2009 berichten.
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erleichterungsregelung ist damit auch eine
umfängliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 nicht mehr erforderlich, da erst
der Jahresabschluss 2011 wieder alle Verfahrensschritte durchlaufen muss.
Nichtsdestotrotz sollten – auch vor dem Hintergrund des zum 31.12.2010 zu erstellenden ersten Gesamtabschlusses – fachlich begleitende Beratungen und Prüfungen
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2010 in Anspruch genommen werden, zumal mit dem Testat für den Jahresabschluss 2011
auch die beiden Vorjahre „mittestiert“ werden.
In der Zwischenzeit haben auch Gespräche mit der Kommunalaufsicht zu den Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde
und die hierauf entsprechend aufbauende Stellungnahme der Kommunalaufsicht
stattgefunden. Hierbei wurde die weitere Vorgehensweise in der Angelegenheit einvernehmlich abgestimmt, d. h. welche Feststellungen bereits mit dem Jahresabschluss 2009 bearbeitet und welche in den drei nachfolgenden Jahresabschlüssen
nachgeholt werden bzw. an welchen zur GPA abweichenden Auffassungen nach wie
vor begründet festgehalten werden soll. Im Zuge des jetzt vorgelegten Abschlusses
sind bereits zahlreiche von der GPA geforderten Korrekturen gegenüber der Eröffnungsbilanz durchgeführt worden.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses werden entsprechende ergänzende Erläuterungen zur Jahresrechnung 2009 gegeben.
Nachstehend sind Auszüge aus dem noch nicht endgültig fertiggestellten Lagebericht zum Jahresabschluss 2009 dargestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass sich
aus den Lageberichten der Jahre 2010 bis 2012 jeweils aktuellere Entwicklungen
und Prognoseberichte zur aktuellen Lage und Entwicklung der Gemeinde ergeben.
Die nachstehenden Darlegungen sind aus der Sicht des Jahres 2009 erfolgt:
Wirtschaftliche Lage der Gemeinde
Gesamtwirtschaftliche Lage
...Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung spiegelte sich auch in der Gemeinde
Nettersheim in rückläufigen Gewerbesteuererträgen nieder, die jedoch teilweise zeitlich verzögert erst im Folgejahr 2010 noch stärker zu Buche schlugen.
In einem konkreten Gewerbesteuerfall hatte die Gemeinde Nettersheim durch steuerliche Neuorganisation des weltweit agierenden Unternehmens erhebliche Einbußen zu verzeichnen, die mit Erlass des Nachtragshaushalts 2009 bereits vor Ablauf
des Jahres 2009 angekündigt waren, dann jedoch auf der Basis des Grundlagenbe-
4
scheides erst zeitlich verzögert im Januar 2010 eintraten und sich damit erst im Jahresabschluss des Folgejahres 2010 auswirkten.
Erhärtend für die sich deutlich anspannende finanzielle Lage der Gemeinde
Nettersheim fiel der Rückgang an Gewerbesteuern zeitgleich mit einem Wegfall der
Schlüsselzuweisungen zusammen. Dieser Wegfall an Schlüsselzuweisungen auf der
Grundlage des GFG 2009 ergab sich als Auswirkung einer steuerlichen Hochphase
in dem für 2009 entscheidenden Referenzzeitraum des Vor- bzw. Vorvorjahres, in
dem die Gemeinde Nettersheim Gewerbesteuernachveranlagungen in mehrfacher
Millionenhöhe verzeichnen konnte. Aufgrund der sich hieraus berechnenden hohen
Eigensteuerkraft der Gemeinde entfielen für 2009 die Voraussetzungen für die Bereitstellung einer Schlüsselzuweisung.
Im Vergleich hierzu waren in 2008 neben wesentlich höheren Gewerbesteuereinnahmen noch Schlüsselzuweisungen von rd. 2 Mio. Euro zu verzeichnen.
Zudem schlug in 2009 durch gestiegene Kreisaufwendungen und durch die zuvor
beschriebene hohe Eigensteuerkraft der Gemeinde und damit höhere Umlagegrundlagen ein entsprechend höherer Anteil an der Kreisumlage (Steigerung gegenüber
dem Vorjahr von über 1,4 Mio. Euro) negativ für die Finanzen der Gemeinde
Nettersheim zu Buche.
Nach der Erholung der kommunalen Finanzen in den Jahren 2007 und 2008 ist
nunmehr mit der Wirtschafts- und Finanzkrise auch in der Gemeinde Nettersheim in
2009 ein Wendepunkt eingetreten.
Die finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat sich in 2009
dramatisch verschlechtert. Steigenden Ausgaben der Kommunen stehen sinkende
Einnahmen gegenüber. Vielerorts sind Kredite zur Liquiditätssteuerung massiv ausgeweitet und das Eigenkapital drastisch reduziert worden.
Die verheerenden Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise schlagen sich zumeist
noch extremer in den Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2010 nieder. Die Kommunen müssen zum Einen mit einem Rückgang der direkten und indirekten Steuererträge und zum Anderen mit steigenden Aufwendungen in den Bereichen Personal,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie soziale Leistungen rechnen.
Für 2010 werden die kreisangehörigen Kommunen zudem mit einem teilweise deutlichen Anstieg der Kreisumlage insbesondere aufgrund von Mehraufwendungen im
sozialen Bereich rechnen müssen.
Während das überwiegend angesiedelte Gewerbe in der Gemeinde Nettersheim
handwerklich geprägt und eher regional tätig ist, ist die dargelegte Mindereinnahme
im Bereich der Gewerbesteuer überwiegend durch einen Einbruch bei einem weltweit tätigen Unternehmen entstanden.
Da die Gemeinde Nettersheim mit ihrer direkten Anbindung an die Bundesautobahn
A 1 ein attraktiver Standort für weitere Gewerbeansiedlungen ist, werden bei Erholung der Wirtschaftslage dennoch Chancen für die Zukunft gesehen.
5
Wichtige Ergebnisse und Entwicklungen in der Gemeinde in 2009
Das Haushaltsjahr 2009 schließt mit einem Defizit in Höhe von 1.662.041,94 Euro.
Bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2009 wurde im Gemeinderat
offen darüber diskutiert, ob das noch durchaus positive Zahlenwerk realistisch sein
könne. Bei Verabschiedung des Haushalts 2009 Anfang des Jahres 2009 war bekannt, dass dieser Haushalt gerade was die anlaufende Weltwirtschaftskrise betraf
einige Risiken barg. Im Zuge dieser Beratungen wurde bereits im Gemeinderat mitgeteilt, dass je nach Verlauf des Haushaltsjahres es auch notwendig werden könne,
für das Haushaltsjahr 2009 eine Nachtragssatzung erlassen zu müssen.
Dieses Erfordernis wurde dann leider Ende September 2009 Realität. Nach Bekanntwerden der Vorankündigung einer zu erwartenden hohen Gewerbesteuerrückerstattung in einem konkreten Gewerbesteuerfall, dem auch bis zum Ablauf des Jahres nicht mehr zu erwartenden Erreichen der angesetzten Höhe an Grundstückserlösen und dem Ausbleiben einer in Aussicht gestellten sogenannten ökologischen
Ausgleichsleistung im Zuge des Weiterbaus der BAB 1 in Höhe von rd. 700.000 Euro
musste im Dezember 2009 noch ein Nachtragshaushalt mit einem erwarteten Fehlbetrag von rd. 2,2 Mio. Euro erlassen werden. Zudem wurden im Finanzplan dieses
Nachtragshaushalts die Mittel für die finanzielle Abwicklung des beschlossenen Ankaufs von Landeswaldflächen und in der Nachtragssatzung die in diesem Zusammenhang stehende Kreditermächtigung aufgenommen. Durch die oben beschriebene Verschiebung der Gewerbesteuerrückerstattung in den Januar 2010 stellt sich
das Ergebnis 2009 nicht ganz so dramatisch wie mit dem Nachtragsplan veranschlagt dar.
Die sich in der zweiten Jahreshälfte abzeichnende Negativentwicklung der gemeindlichen Finanzen forderte sofortiges Handeln aller Verantwortlichen. In der Verwaltung
wurde eine Haushaltssicherungsgruppe gegründet, die fortan jede Ertrags- und Aufwandsposition des Gemeindehaushalts kritisch beleuchtete. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde eine Haushaltskommission gebildet, die in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung richtungsweisende Haushaltssicherungsgrundlagen erarbeitete, die es mit dem Haushaltsplan 2010 umzusetzen galt.
In die Überlegungen zur Stabilisierung der Haushaltswirtschaft wurde auch die Erforderlichkeit von Gebühren- und Beitragsanpassungen beleuchtet. Hierbei wurden
auch die Sondervermögen, die Eigenbetriebe Abwasser und Biowärme und das
Gemeindewasserwerk, in die Überprüfungen mit einbezogen. Hierbei wurde vor allem die zeitnahe Entlastung des Abwasserbetriebes über den Straßenentwässerungsanteil überörtlicher Straßen durch einen entsprechenden Antrag beim Landesbetrieb Straßenbau geplant. Zudem wurde festgelegt, die Energiekosten für die
gemeindlichen Immobilien auf weitere Einsparpotenziale zu durchleuchten. Desweiteren wurde unter dem Aspekt der Aufgabenkritik das Ziel gesetzt, an weiteren
Verwaltungsoptimierungen zu arbeiten. Auch über Änderungen der Organisationsformen in den Bereichen Naturzentrum, Jugendgästehaus und Holzkompetenzzent-
6
rum sollte nachgedacht werden, damit eine dauerhafte Sicherung dieser freiwilligen
Leistungen bei sich gegebenenfalls weiter verschlechternden Kommunalfinanzen
nebst Aufzehrung der Ausgleichsrücklage erreicht werden könne. Zudem wurde
festgelegt, dass es weiterhin das Bestreben sein müsse, kontinuierlich eine Umnutzung und Vermarktung von gemeindlichen Immobilien und Räumlichkeiten zu erreichen. Auch sollten die betriebskostenintensiven beiden Lehrschwimmbecken in
Nettersheim und Zingsheim einer Bedarfs- sowie Kosten-Nutzen-Analyse unterworfen werden.
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde
Nettersheim/Prognosebericht
Es war bereits frühes Ziel der Gemeinde Nettersheim, sich auf ihre Besonderheiten
zu konzentrieren, um hieraus neue Zukunftschancen zu schöpfen. Es galt die besonderen Stärken und Möglichkeiten der hiesigen Region herauszustellen. Hier engagiert sich die Gemeinde Nettersheim im besonderen Maße und nimmt in regionaler Zusammenarbeit eine prägende und federführende Rolle ein.
Die Gemeinde Nettersheim hat sich – wie überhaupt der ländliche Raum - zunehmend seiner Kernkompetenzen besonnen und begonnen, diese konsequent für eine
zukunftsfähige regionale Entwicklung auszubauen. Die Stärke der Eifel sind vor allem die hervorragenden räumlichen Potenziale der einzigartigen Mittelgebirgslandschaft. Hierdurch nimmt der Tourismus inzwischen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region ein. Die Gemeinde Nettersheim hat diese Chance, die sich
hieraus bietet, früh erkannt und mit ihren Einrichtungen wie dem Naturzentrum, dem
Jugendgästehaus und dem Holzkompetenzzentrum eine Initialwirkung für die örtliche
Infrastruktur und das hiesige Gewerbe erreicht. Es konnten hierdurch wirtschaftliche
Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen aber auch zur Ansiedlung
von Unterkunftsbetrieben, von Einzelhandelsgeschäften und Kleingewerbebetrieben
geschaffen werden.
Daneben hat sie aber auch die guten Entwicklungsmöglichkeiten der Forst- und
Holzwirtschaft frühzeitig erkannt und hier ein regionales Netzwerk aufgebaut, um die
Potenziale, die sich in diesem Bereich für die gesamte Region bieten, weiter zu entwickeln und zusätzliche Einkommens- wie Beschäftigungsmöglichkeiten für die Region aufzutun. Dabei geht es neben der stofflichen Nutzung vor allem auch um die
energetische Nutzung von Holz und anderen regenerativen Energiequellen. Diese
werden über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim einer wachsenden Anzahl von
Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeindlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Nettersheim versucht mit zukunftsweisenden und innovativen Projekten wie beispielsweise den Planungen für ein Holzcampus Eifel die Entwicklungspotenziale der Gemeinde wie auch der gesamten Region aufzutun und die infrastrukturelle Ausstattung weiter zu verbessern.
Frühzeitig wurde auch der Wert der naturräumlichen und historischen Besonderheiten erkannt. Ihrem Erhalt und insbesondere der Vermittlung dieser Schätze an eine
breite Öffentlichkeit wird seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung beigemessen. Damit einher geht die kontinuierliche Entwicklung eines naturnahen und erlebnisorien-
7
tierten Tourismus sowie der Ausbau von Bildungseinrichtungen mit dem Naturzentrum Eifel als Herzstück.
Gerade in den letzten Jahren wurde ergänzend das Angebot im Bereich Kultur ausgebaut. Naturzentrum, Bildungswerk, Literaturhaus, Kulturbahnhof, Familienzentrum
bilden die Bausteine, die ortsnahe Bildungsangebote gerade für Kinder, Jugendliche
und Familien gewährleisten und die Lebensqualität auf dem Land erhöhen.
Die Gemeinde Nettersheim praktiziert seit vielen Jahren ein erfolgreiches Zusammentun mit ihren Bürgerinnen und Bürgern, die bei vielen gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen durch aktive Unterstützung in Eigenleistungen Maßnahmen mit verwirklichen. Nur durch dieses ausgeprägte bürgerschaftliche Engagement wird auch
in der Zukunft vieles geschultert und erreicht werden können.
Ferner kann die Gemeinde Nettersheim in Relation zu Kommunen vergleichbarer
Größenordnung einer überaus aktives Vereinsleben vorweisen, welches ein nicht
wegzudenkendes generationsübergreifendes kulturelles wie sportliches Angebot in
der Gemeinde Nettersheim vorhält. Die vorbildliche Eigeninitiative und vielfältigen
Aktivitäten der Vereine tragen zu einer Entlastung des gemeindlichen Haushalts bei
und verhindern zusätzliche Mehrbelastungen der Privathaushalte. Mehrbelastungen
wären auch insoweit kontraproduktiv, da hierdurch die Konsequenzen des demografischen Wandels und die in der ländlichen Region bereits leider vielerorts zu beobachtende Landflucht auch in der Gemeinde Nettersheim noch verstärkt würde, da
durch weiter steigende Energiepreise und die damit einhergehende Erhöhung der
Wegekosten für überwiegend auspendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
die Lebenshaltung auf dem Land unverhältnismäßig teurer würde.
Gerade die Gemeinde Nettersheim stellt mit ihrer direkten Anbindung an die Bundesautobahn A 1 und ihre in den letzten Jahren noch optimierte Eisenbahnanbindung für die Bevölkerung des Köln-Bonner-Raumes wie auch der Aachener Region
einen attraktiven Wohnstandort dar. Diese Attraktivität gilt es nicht durch allzu hohe
Gebühren- und Steuerbelastungen zu schmälern.
Auch den zunehmenden Auswirkungen des demografischen Wandels stellt sich die
Gemeinde Nettersheim sehr offensiv. Bereits erkennbarem bzw. zu erwartendem
strukturellen Leerstand wird mit alternativen Raumkonzepten entgegengewirkt.
Zudem begegnet die Gemeinde den wachsenden Auswirkungen des demografischen Wandels mit einer Stärkung der Familien- und Kinderfreundlichkeit und zukunftsorientierten Maßnahmen und Angeboten für Senioren.
Durch eine permanente Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanungen und des
permanenten Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten und Schulen
erfährt die Gemeinde Nettersheim gerade auch durch junge Familien einen guten
Zuspruch. Diese Familienfreundlichkeit, die sich auch durch die Bezuschussung im
Bereich der Kindergartenbeförderung, der Mittagsmahlzeiten und des Kindergartenbeitrags der Eltern bei Inanspruchnahme des höchsten Betreuungsumfangs zeigt,
gilt es – soweit die Haushaltslage dies weiterhin zulässt – auch in den Folgejahren
aufrecht zu erhalten.
Für den Schulbereich befindet sich die Gemeinde Nettersheim zum Beispiel in einem
regionalen Verband, der sich mit der diesbezüglichen Entwicklungsplanung regional
und damit gemeindeübergreifend auseinandersetzt, um hier frühzeitig Alternativen
8
bezüglich rückläufiger Schülerzahlen zu entwickeln und den Schulstandort
Nettersheim für die Zukunft in interkommunalem Verbund durch alternative Schulformen zu sichern. Die diesbezüglichen intensiven Bemühungen zur Einrichtung einer Gesamtschule mit den Gemeinden Blankenheim und Dahlem im Sinne eines alternativen, zukunfts- und bedarfsorientierten Schulangebotes im Südkreis konnten
schließlich im Jahr 2012 mit der Genehmigung einer solchen Schule bei Auslaufen
der Hauptschule einen entsprechenden Erfolg verzeichnen und dadurch auch eine
Zukunftssicherung der Region im Bereich der schulischen Bildung geschaffen werden.
Risiken und künftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim
In den nächsten Jahren ist analog zur landesweiten Entwicklung mit einem deutlichen Rückgang bei den Ertragssteuereinnahmen, und zusätzlichen Aufwendungen
und Auszahlungen insbesondere im sozialen Bereich vor allem auch infolge der steigenden Arbeitslosigkeit zu rechnen. Die permanent wachsenden Ausgaben in den
Sozialhaushalten werden sich wiederum in der Landschaftsumlage und für die
Kommunen damit in der jeweiligen Kreisumlage wiederspiegeln. Dies ist eine Entwicklung, die von der Gemeinde nicht beeinflusst bzw. gesteuert werden kann
Die wesentlichen Positionen im Haushalt der Gemeinde Nettersheim sind
der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
die Gewerbesteuer sowie
die Schlüsselzuweisungen des Landes.
Diese stehen alle in deutlicher Abhängigkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres
Landes und sind damit nicht autark zu beeinflussen.
Unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und damit weitestgehend stabil
sind die Erträge aus den Grundsteuern A und B. Hier werden sich in Folgejahren
angepasst an die fiktiven Hebesätze der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze
gegebenenfalls durch moderate Anpassungen zusätzliche Erträge der Gemeinde
erreichen lassen.
Der Hauptaufwandsposten des gemeindlichen Haushalts ist die Kreisumlage, die
wiederum entsprechend den Umlagegrundlagen und der Eigensteuerkraft der Gemeinde im Jahr 2009 eine erhebliche Erhöhung erfahren hat.
Bewertung der Haushaltssituation
Der Haushalt 2009 ist erstmals nach den Vorschriften für das neue kommunale Finanzmanagement aufgestellt worden.
Der Umstieg der Gemeinde Nettersheim ins „Neue kommunale Finanzmanagement“
erfolgte in einer Zeit der Auswirkungen hoher eigener Steuereinnahmen (hier: Gewerbesteuer vor allem in der Rechenschaftsperiode 01.07.2007 bis 30.06.2008) und
damit einer hohen Steuerkraftmesszahl der Gemeinde, die sich nunmehr auf der
Grundlage des Gemeindefinanzierungssystems (hier: GFG 2009) und der ermittelten
Umlagegrundlagen nachteilig auf die Schlüsselzuweisungen und den Anteil der Gemeinde an der Kreisumlage auswirkte. Die Kreisumlage belief sich im Haushaltsjahr
2009 auf € 4.607.231,00. (nachrichtlich: in 2008 lag die Umlage bei € 3.207.844,00)
9
Die Gemeinde Nettersheim hat in Anbetracht der hohen Steuerkraftmesszahl in 2009
keine Schlüsselzuweisungen erhalten.
Die Steuerkraftmesszahl in 2010 ist wieder geringer, so dass das Recht auf Schlüsselzuweisungen wieder aufgelebt ist, zwar nach wie vor - in Anbetracht des Referenzzeitraums 01.07.2008 bis 30.06.2009, der für die Berechnungen dann zugrunde
gelegt wurde- nicht in der Höhe der vergangenen Jahre, aber zumindest mit rd. 1,06
Mio. €.
Hinzu kommen systembedingte zusätzliche Belastungen des Ergebnisplans, welche
von zusätzlichen Abschreibungsaufwendungen bis hin zu Verschiebungen aus dem
ehemaligen Vermögenshaushalt in den Ergebnisplan reichen. Außerdem sind zusätzliche Lasten aus der mit Einführung des NKF zu erwirtschaftenden Pensionsansprüchen der Bediensteten zu verzeichnen.
In der Eröffnungsbilanz wurde im Zuge von Rückstellungen die Beseitigung von
Instandhaltungsmängeln an Gebäuden und sonstigem Infrastrukturvermögen eingeplant (§ 36 Abs. 3 GemHVO). Sie wirken sich zwar nicht auf die Ergebnisrechnung
aus, verringern aber das Eigenkapital der Eröffnungsbilanz und belasten im Zuge
des Liquiditätsabflusses die Finanzrechnung.
Um die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim zu stabilisieren, wurde bei
erkennbar werdender Haushaltslage im Frühherbst 2009 eine „Haushaltssicherungsgruppe“ bzw. „Haushaltskommission“ eingerichtet, die seither jährlich im Zuge
der Haushaltsplanungen aktiv ist. In dieser Gruppe, welche sowohl aus Ratsvertretern einzelner Fraktionen und Mitarbeitern aus der Verwaltung besteht, werden seither Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen, Aufwandsreduzierungen sowie alternativen Finanzierungsmöglichkeiten im Pflichtaufgaben- wie auch im freiwilligen Aufgabenbereich z. B. über Fördervereine bzw. -kreise und ehrenamtliche Tätigkeiten
entwickelt, um weitere Entwicklungsmöglichkeiten aufzutun bzw. ein Festhalten an
den in den letzten Jahrzehnten mühevoll erarbeiteten Standards zu ermöglichen.
Sämtliche Haushaltspositionen wurden auf ihr Erfordernis überprüft und nach Dringlichkeit kategorisiert. Demzufolge wurden Haushaltspositionen, welche nicht unbedingt notwendig sind, z.B. die Neuerstellung eines Flächennutzungsplanes, nach
hinten gestellt.
Desweiteren wurde im Zuge dieser Haushaltskommission in 2009 entschieden, dass
in den kommenden Jahren ein Masterplan für Sport und Gesundheit, ein Klimaschutzkonzept erstellt, Umstrukturierungen im ÖPNV mit Bürgerbus überprüft, ein
Mehr an Holzeinschlag realisiert, sowie sich an ein regionales Netz von Verbünden
bzw. zentralen Verwaltungsstellen angeschlossen werden soll. Auch sollten die
Lehrschwimmbecken einer kritischen Kosten-Nutzen- wie auch Bedarfsanalyse unterworfen und eine Anhebung der Realsteuern sowie der Gebühren in einigen Gebührenhaushalten im verträglichen Umfang angedacht werden.
Künftige Entwicklung des Haushalts
Aufgrund hoher eigener Steuereinnahmen in 2007/2008 erhielt die Gemeinde
Nettersheim in 2009 keine Schlüsselzuweisungen, die noch 2008 bei rd. 2 Mio. €
lagen. Hinzu kam eine Erhöhung des Kreisumlagebetrages von rd. 1,4 Mio. Euro. Bei
gleichbleibendem bzw. steigendem Aufwand ergab sich hierdurch eine Unterdeckung in der Ergebnisrechnung.
10
Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, so weist die Ergebnisrechnung zum
Jahresabschluss einen negativen Saldo aus, der das Eigenkapital der Gemeinde in
entsprechender Höhe vermindert.
Ein verbindlich festgelegter Teil des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals wurde als Ausgleichsrücklage bestimmt, die von der Gemeinde zum Ausgleich eines Fehlbedarfs in Anspruch genommen werden darf. In diesem Fall gilt der
Haushalt als ausgeglichen. Durch Zuführung von Jahresüberschüssen kann die
Ausgleichsrücklage wieder aufgefüllt werden. Ein nicht ausgeglichener Haushalt hat
zunächst eine Genehmigungspflicht wegen der Verringerung des Eigenkapitals zur
Folge. Ist die Verringerung des Eigenkapitals erheblich oder länger andauernd oder
droht gar die Überschuldung der Gemeinde so hat diese ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Das Eigenkapital darf nicht aufgezehrt werden, das heißt, die Kommune darf sich nicht überschulden.
Diese vorstehend erwähnte Ausgleichsrücklage ist ein gesonderter Teil des Eigenkapitals in der Bilanz und besitzt im Hinblick auf den Haushaltsausgleich eine Art
Pufferfunktion; ist aber dennoch reines Buchgeld.
Entwicklung der Ausgleichrücklage 2009 bis 2013:
Aufgrund der zwischenzeitlich bekannten Entwicklungen in der Haushaltsbewirtschaftung ist nach derzeitigem Stand bis 2013 von folgenden vorläufigen „ordentlichen Jahresergebnissen“ auszugehen, die direkte Auswirkungen auf den Bestand
der Ausgleichsrücklage, und damit auf die Höhe des Eigenkapitals haben werden:
Jahr
Voraussichtliches
nis
Jahresergeb- Stand
01.01.
in T€
in T€
2009
-1.662
3.276
2010
-152
1.614
2011
75
1.462
2012
-615
1.537
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister
Ausgleichsrücklage
zum