Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
02.01.13, 09:03
Aktualisiert
02.01.13, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III Cr
-ErweiterungTischvorlage
Vorlage 810 /IX.L. Z.2
Datum: 18.12.2012
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Baumbestand in Zingsheim, Engelgau und Frohngau (Marmagen)
hier: Kastanienbäume
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat zieht die Entscheidung an sich und beschließt ergänzend zur Vorlage 810 Z. 1 auch eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für die erkrankte
Kastanie an der Marienkapelle in der Kapellenstraße in Marmagen (Grundstück
Gemarkung Marmagen, Flur 12 Nr. 257) auszusprechen, damit diese kurzfristig beseitigt werden kann.
Eine Ersatzbepflanzung ist mit einer ringporigen Baumart wie zum Beispiel Eiche an
gleicher Stelle durchzuführen.
Begründung:
In den vorangegangenen Sitzungen wurde bereits darauf hingewiesen, dass voraussichtlich auch noch eine Kastanie an der Marienkapelle in der Kapellenstraße in
Marmagen ernsthaft erkrankt ist und ggf. beseitigt werden muss.
Im Rahmen einer Überprüfung vor Ort musste festgestellt werden, dass die Kastanie
ähnliche Krankheitssympthome wie an den erkrankten Bäumen in Zingsheim,
Engelgau und Frohngau aufweist. Zudem ist im unteren Stammfußbereich sowie in
der Krone ein starker Pilzbefall auszumachen. Die Krone ist zum größten Teil bereits
abgestorben. Akute Bruchgefahren sind zu befürchten.
Aus diesem Grund wird empfohlen, ergänzend zur Vorlage 810 Z 1 auch eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für die erkrankte Kastanie an der Marienkapellen in der Kapellenstraße in Marmagen (Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12
Nr. 257) auszusprechen.
Eine Ersatzbepflanzung ist mit einer ringporigen Baumart wie zum Beispiel Eiche an
gleicher Stelle durchzuführen.
gez. Pracht
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3
Bürgermeister