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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2013 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
29.01.13, 09:00
Aktualisiert
29.01.13, 09:00
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2013 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2013 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 906 /IX.L. Z.1 Datum: 18.01.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 29.01.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 05.02.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2013 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2013 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Begründung: Wie bereits mit Vorlage 906 angekündigt wurde, liegt dieser Vorlage nunmehr die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst allen Anlagen bei. Da die Haushaltssatzung auf der Basis der VV und Muster zur GO und GemHVO in § 1 angepasst und im Finanzplan noch die Einzahlung aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten im Zuge des Ermächtigungsrahmens gemäß Haushaltssatzungsentwurf eingegeben wurde, liegt ein Neudruck des Komplett-Haushalts und nicht nur der Teilpläne nebst Anlagen bei. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister