Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
29.01.13, 09:00
Aktualisiert
29.01.13, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 906 /IX.L. Z.1
Datum: 18.01.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
29.01.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.02.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2013 mit den
dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2013 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn
des Haushaltsjahres, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen) auf der
Grundlage des eingebrachten Entwurfs.
Begründung:
Wie bereits mit Vorlage 906 angekündigt wurde, liegt dieser Vorlage nunmehr die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst allen Anlagen bei.
Da die Haushaltssatzung auf der Basis der VV und Muster zur GO und GemHVO in
§ 1 angepasst und im Finanzplan noch die Einzahlung aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten im Zuge des Ermächtigungsrahmens gemäß Haushaltssatzungsentwurf eingegeben wurde, liegt ein Neudruck des Komplett-Haushalts und nicht nur der
Teilpläne nebst Anlagen bei.
gez. Pracht
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Bürgermeister