Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
57 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
15.02.13, 13:00
Aktualisiert
15.02.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 922 /IX.L.
Datum: 14.02.2013
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
19.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Betreuungsangebot an der Hauptschule
hier: Landesprogramm "Geld oder Stelle"
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Betreuungsangebot an der Gemeinschaftshauptschule Nettersheim 2013/2014 fortzuführen und über das Programm „Geld oder Stelle“ sowie durch Elternbeiträge zu finanzieren.
Begründung:
Für das laufende Schuljahr wurde für die Durchführung der Betreuung an der Hauptschule Nettersheim eine Förderung in Höhe von 15.000,00 € bewilligt. Ein Folgeantrag für das Schuljahr 2013/2014 für eine Zuwendung des Landes aus dem Programm „Geld oder Stelle“ wurde gemeinsam mit der Hauptschule bereits im Dezember 2012 an die Bezirksregierung gestellt.
Das Betreuungsangebot findet montags bis freitags von 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr in
den Räumen der Hauptschule Nettersheim statt. Die Möglichkeit, die Wochentage
flexibel zu buchen, kommt den Eltern sehr entgegen. Derzeit besuchen 13 SchülerInnen aus den Klassen 5 bis 7 die Betreuung.
Bei weiterer Gewährung des Zuschusses für die Mittagsmahlzeiten zum neuen
Schuljahr (s. Vorlage 921 /IX.L.) und Bewilligung der Landesförderung kann der Elternbeitrag in Höhe von 3,90 € pro Betreuungstag beibehalten werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister