Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
15.02.13, 13:00
Aktualisiert
15.02.13, 13:00
Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung) Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung) Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung)

öffnen download melden Dateigröße: 58 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 920 /IX.L. Datum: 14.02.2013 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 19.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbeförderung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartenbeförderung wie in den Vorjahren auch im Kindergartenjahr 2013/2014 anzubieten und den Elternbeitrag in Höhe von bisher 15,50 € monatlich für die Hin- und Rückfahrt nach Feststellung des tatsächlichen Bedarfes zu überprüfen und anzupassen. Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde als Zuschuss gewährt und sollten den Betrag in Höhe von 18.000,00 € nicht übersteigen. Begründung: Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kinder selbst zum Kindergarten zu bringen. Dies gilt auch dann, wenn am Wohnort kein Kindergarten vorhanden ist und die Eltern ihr Kind in einen Nachbarort bringen müssen. Die Gemeinde Nettersheim stellt seit Jahren einen Beförderungsdienst für die Kindergartenkinder zur Verfügung, die einen wohnortfernen Kindergarten besuchen, der ihrem Ort zugeordnet ist. Der Bedarf hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. Im laufenden Kindergartenjahr sind die Linien der beiden eingesetzten Kindergartenbusse überwiegend voll besetzt gewesen. Die Beförderung der Pescher Schulkinder zur Grundschule Marmagen wird ebenfalls über den Kindergartenbus abgewickelt. Auf der Grundlage der Bedarfsabfrage und den einrichtungsbezogenen Öffnungszeiten der Kindergärten wird seit August 2012 ein zweites Fahrzeug eingesetzt, um eine pünktliche Ankunft in der jeweiligen Einrichtung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich steht der Gemeinde Nettersheim das Neufahrzeug für die Beförderung zur Verfügung. Der gemeindliche Zuschussbedarf steigt im laufenden Kindergartenjahr auf ca. 29.500,00 € für die Beförderung. Grund sind insbesondere die hohen Kraftstoffpreise, die Anmietung eines Zweitfahrzeugs sowie der Einsatz eines weiteren Fahrers für den zweiten Bus. Eine Anpassung des Elternbeitrages wurde auf Grund der Beschlusslage (Vorlage 797 /IX.L., Sitzung des Rates vom 06.09.2012) im laufenden Kindergartenjahr nicht vorgenommen. Die Kindergartenbeförderung stellt ein einzigartiges familienfreundliches Angebot dar und sollte zur Unterstützung von Familien weiterhin angeboten werden. Das Beförderungsentgelt sollte wie bisher durch die Eltern zu einem festen Anteil getragen werden, ist jedoch auf der Grundlage der entstehenden Kosten zu überprüfen und anzupassen. Ein Zuschuss sollte weiterhin gewährt werden. 3 Über die Kindergartenbeförderung hinaus werden die Busse für Dienstgeschäfte der Gemeinde Nettersheim effektiv und nach Bedarf eingesetzt, z. B. für die Verteilung der Mittagsmahlzeiten in den Kindergärten und Schulen, den täglichen Postausgang, für die Verteilung der Ratspost, etc.. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister