Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
15.02.13, 13:00
Aktualisiert
15.02.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 920 /IX.L.
Datum: 14.02.2013
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
19.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbeförderung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartenbeförderung wie in den Vorjahren auch
im Kindergartenjahr 2013/2014 anzubieten und den Elternbeitrag in Höhe von bisher
15,50 € monatlich für die Hin- und Rückfahrt nach Feststellung des tatsächlichen
Bedarfes zu überprüfen und anzupassen.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde als Zuschuss
gewährt und sollten den Betrag in Höhe von 18.000,00 € nicht übersteigen.
Begründung:
Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kinder selbst zum Kindergarten zu bringen.
Dies gilt auch dann, wenn am Wohnort kein Kindergarten vorhanden ist und die Eltern ihr Kind in einen Nachbarort bringen müssen. Die Gemeinde Nettersheim stellt
seit Jahren einen Beförderungsdienst für die Kindergartenkinder zur Verfügung, die
einen wohnortfernen Kindergarten besuchen, der ihrem Ort zugeordnet ist.
Der Bedarf hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. Im laufenden Kindergartenjahr sind die Linien der beiden eingesetzten Kindergartenbusse
überwiegend voll besetzt gewesen. Die Beförderung der Pescher Schulkinder zur
Grundschule Marmagen wird ebenfalls über den Kindergartenbus abgewickelt.
Auf der Grundlage der Bedarfsabfrage und den einrichtungsbezogenen Öffnungszeiten der Kindergärten wird seit August 2012 ein zweites Fahrzeug eingesetzt, um eine
pünktliche Ankunft in der jeweiligen Einrichtung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich
steht der Gemeinde Nettersheim das Neufahrzeug für die Beförderung zur Verfügung.
Der gemeindliche Zuschussbedarf steigt im laufenden Kindergartenjahr auf ca.
29.500,00 € für die Beförderung. Grund sind insbesondere die hohen Kraftstoffpreise, die Anmietung eines Zweitfahrzeugs sowie der Einsatz eines weiteren Fahrers
für den zweiten Bus. Eine Anpassung des Elternbeitrages wurde auf Grund der Beschlusslage (Vorlage 797 /IX.L., Sitzung des Rates vom 06.09.2012) im laufenden
Kindergartenjahr nicht vorgenommen.
Die Kindergartenbeförderung stellt ein einzigartiges familienfreundliches Angebot dar
und sollte zur Unterstützung von Familien weiterhin angeboten werden. Das Beförderungsentgelt sollte wie bisher durch die Eltern zu einem festen Anteil getragen werden, ist jedoch auf der Grundlage der entstehenden Kosten zu überprüfen und anzupassen. Ein Zuschuss sollte weiterhin gewährt werden.
3
Über die Kindergartenbeförderung hinaus werden die Busse für Dienstgeschäfte der
Gemeinde Nettersheim effektiv und nach Bedarf eingesetzt, z. B. für die Verteilung
der Mittagsmahlzeiten in den Kindergärten und Schulen, den täglichen Postausgang,
für die Verteilung der Ratspost, etc..
gez. Pracht
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Bürgermeister