Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
63 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
15.02.13, 13:00
Aktualisiert
15.02.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 919 /IX.L.
Datum: 12.02.2013
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
19.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-StundenBuchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2013/2014 zu bezuschussen.
Begründung:
Im laufenden Kindergartenjahr werden in der Gemeinde Nettersheim 124 Kinder im
Alter von zwei bis sechs Jahren mit einem Umfang von 35 Stunden pro Woche in
den Kindergärten betreut. Der Unterschiedsbetrag zwischen der 25-StundenBuchung und der 35-Stunden-Buchung wird seit dem Kindergartenjahr 2008/2009
regelmäßig von der Gemeinde bezuschusst und liegt pro Kind je nach Einkommensstufe zwischen 5 Euro und 16 Euro pro Monat. Der Zuschussbetrag wird für das
akutelle Kindergartenjahr ähnlich dem Vorjahr ca. 7.500 Euro betragen.
Durch die höheren Kindpauschalen stehen der Gemeinde entsprechende finanzielle
Möglichkeiten für den Personaleinsatz zur Verfügung.
Die derzeit gültige Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen wird auf Antrag verschiedener
Fraktionen überarbeitet. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Elternbeitragstabellen sich ändern werden. Insbesondere wird über eine einheitliche Beitragserhebung für alle Gruppenformen (I, II und III) entschieden werden.Die neue Satzung
wird zum 01.08.2013 in Kraft treten. Konkrete Informationen können erst nach der
Kreistagssitzung vom 20.03.2013 mitgeteilt werden.
Bis Juli 2013 gilt folgende Elternbeitragstabelle:
Für die in der Anlage zu § 19 Abs. Kibiz genannten Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung)
und Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter): ab 01.08.2012
Einkommen
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
25-Stunden-Betreuung
35-Stunden-Betreuung
45-Stunden-Betreuung
Elternbeitrag in Euro
Elternbeitrag in Euro
Elternbeitrag in Euro
0,00
31,00
49,00
82,00
124,00
164,00
0,00
34,00
54,00
90,00
137,00
180,00
0,00
50,00
85,00
132,00
203,00
268,00
Die Gruppenform II ist im Kindergartenjahr 2012/2013 in der Gemeinde nicht eingerichtet.
3
Die Unterstützung der Familien durch die Übernahme des Unterschiedsbetrages bei
den Kindergartenbeiträgen durch die Gemeinde wird bei den Eltern äußerst positiv
gesehen und sollte als familienfreundliche Maßnahme auch für das Kindergartenjahr
2013/2014 gewährt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister