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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
63 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
15.02.13, 13:00
Aktualisiert
15.02.13, 13:00
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen
hier:	Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen
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hier:	Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 919 /IX.L. Datum: 12.02.2013 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 19.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-StundenBuchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2013/2014 zu bezuschussen. Begründung: Im laufenden Kindergartenjahr werden in der Gemeinde Nettersheim 124 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren mit einem Umfang von 35 Stunden pro Woche in den Kindergärten betreut. Der Unterschiedsbetrag zwischen der 25-StundenBuchung und der 35-Stunden-Buchung wird seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 regelmäßig von der Gemeinde bezuschusst und liegt pro Kind je nach Einkommensstufe zwischen 5 Euro und 16 Euro pro Monat. Der Zuschussbetrag wird für das akutelle Kindergartenjahr ähnlich dem Vorjahr ca. 7.500 Euro betragen. Durch die höheren Kindpauschalen stehen der Gemeinde entsprechende finanzielle Möglichkeiten für den Personaleinsatz zur Verfügung. Die derzeit gültige Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen wird auf Antrag verschiedener Fraktionen überarbeitet. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Elternbeitragstabellen sich ändern werden. Insbesondere wird über eine einheitliche Beitragserhebung für alle Gruppenformen (I, II und III) entschieden werden.Die neue Satzung wird zum 01.08.2013 in Kraft treten. Konkrete Informationen können erst nach der Kreistagssitzung vom 20.03.2013 mitgeteilt werden. Bis Juli 2013 gilt folgende Elternbeitragstabelle: Für die in der Anlage zu § 19 Abs. Kibiz genannten Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung) und Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter): ab 01.08.2012 Einkommen bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € 25-Stunden-Betreuung 35-Stunden-Betreuung 45-Stunden-Betreuung Elternbeitrag in Euro Elternbeitrag in Euro Elternbeitrag in Euro 0,00 31,00 49,00 82,00 124,00 164,00 0,00 34,00 54,00 90,00 137,00 180,00 0,00 50,00 85,00 132,00 203,00 268,00 Die Gruppenform II ist im Kindergartenjahr 2012/2013 in der Gemeinde nicht eingerichtet. 3 Die Unterstützung der Familien durch die Übernahme des Unterschiedsbetrages bei den Kindergartenbeiträgen durch die Gemeinde wird bei den Eltern äußerst positiv gesehen und sollte als familienfreundliche Maßnahme auch für das Kindergartenjahr 2013/2014 gewährt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister