Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestehende Holzlieferverträge in NRW hier: Mögliche Auswirkungen auf den gemeindlichen Forstbetrieb)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.02.13, 11:00
Aktualisiert
22.02.13, 11:00
Beschlussvorlage (Bestehende Holzlieferverträge in NRW
hier:	Mögliche Auswirkungen auf den gemeindlichen Forstbetrieb) Beschlussvorlage (Bestehende Holzlieferverträge in NRW
hier:	Mögliche Auswirkungen auf den gemeindlichen Forstbetrieb) Beschlussvorlage (Bestehende Holzlieferverträge in NRW
hier:	Mögliche Auswirkungen auf den gemeindlichen Forstbetrieb)

öffnen download melden Dateigröße: 58 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 938 /IX.L. Datum: 21.02.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestehende Holzlieferverträge in NRW hier: Mögliche Auswirkungen auf den gemeindlichen Forstbetrieb Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführung zu den bestehenden Holzlieferverträgen in NRW zur Kenntnis. Begründung: Das Land NRW tritt als Holzvermarkter für den Staatswald sowie für die aufkommenden Mengen im Rahmen der Holzverkaufshilfe im Privat- und Körperschaftswald auf. Im Rahmen dieser Aufgabe wird ein Kaufvertrag des Landes NRW sehr kontrovers diskutiert. Anlass zur Kenntnisnahme sind die seitens der Sägewerkindustrie erwartete „dramatische Rohstoffverknappung“ sowie die mögliche „negativen Auswirkungen“ auf die gemeindlichen Forstbetriebe. Das österreichische Holzunternehmen Klausner hat die Landesregierung NRW auf rd. 56 Mio. Euro Schadenersatz verklagt. Das Unternehmen besteht auf die Einhaltung des Liefervertrages von Fichtenstammholz mit dem Land NRW aus dem Jahr 2009. Dieser Vertrag wurde geschlossen aufgrund der Fichten-Windwurfmenge des Sturmes „Kyrill“. Das Land hatte zum Schutz vor Preiseinbrüchen einen langfristigen Abnahmevertrag vereinbart. Bis zum Jahr 2014 hat sich das Land verpflichtet, jährlich eine ½ Mio. Festmeter Fichtenstammholz an die deutschen Sägewerke der Klausnergruppe in Sachsen und Thüringen zu liefern. Nach Rechtsstreitigkeiten bzgl. ausbleibender Liefermengen hatte das Oberlandesgericht Hamm im Dezember 2012 entschieden, dass die Vertragsverpflichtung jährlich 500.000 fm Frischholz zu liefern seitens des Landes einzuhalten sind. 3 Die Sorge der mittelständischen Holzverarbeitungsbetriebe, insbesondere aus dem Hochsauerlandkreis ist, dass Ihre Existenz gefährdet sei, wenn Klausner die Holzmengen einfordert. Es wird daher befürchtet, dass ortsnahe Sägewerke für die gemeindlichen Forstbetriebe verschwinden würden. Bezüglich der Fichtenstammholzlieferungen der Gemeinde Nettersheim braucht nicht die Sorge zu bestehen, dass Holz aus dem Gemeindewald direkt an Klausner verkauft wird. Trotz der Beteiligung an Rahmenkaufverträgen des Landes NRW entscheidet die Gemeinde selbst an wen und wieviel Holz veräußert wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister