Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.02.13, 11:00
Aktualisiert
22.02.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 938 /IX.L.
Datum: 21.02.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
26.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestehende Holzlieferverträge in NRW
hier: Mögliche Auswirkungen auf den gemeindlichen Forstbetrieb
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführung zu den bestehenden Holzlieferverträgen in NRW zur
Kenntnis.
Begründung:
Das Land NRW tritt als Holzvermarkter für den Staatswald sowie für die aufkommenden Mengen im Rahmen der Holzverkaufshilfe im Privat- und Körperschaftswald
auf.
Im Rahmen dieser Aufgabe wird ein Kaufvertrag des Landes NRW sehr kontrovers
diskutiert. Anlass zur Kenntnisnahme sind die seitens der Sägewerkindustrie erwartete „dramatische Rohstoffverknappung“ sowie die mögliche „negativen Auswirkungen“ auf die gemeindlichen Forstbetriebe.
Das österreichische Holzunternehmen Klausner hat die Landesregierung NRW auf
rd. 56 Mio. Euro Schadenersatz verklagt. Das Unternehmen besteht auf die Einhaltung des Liefervertrages von Fichtenstammholz mit dem Land NRW aus dem Jahr
2009.
Dieser Vertrag wurde geschlossen aufgrund der Fichten-Windwurfmenge des Sturmes „Kyrill“. Das Land hatte zum Schutz vor Preiseinbrüchen einen langfristigen Abnahmevertrag vereinbart. Bis zum Jahr 2014 hat sich das Land verpflichtet, jährlich
eine ½ Mio. Festmeter Fichtenstammholz an die deutschen Sägewerke der
Klausnergruppe in Sachsen und Thüringen zu liefern. Nach Rechtsstreitigkeiten bzgl.
ausbleibender Liefermengen hatte das Oberlandesgericht Hamm im Dezember 2012
entschieden, dass die Vertragsverpflichtung jährlich 500.000 fm Frischholz zu liefern
seitens des Landes einzuhalten sind.
3
Die Sorge der mittelständischen Holzverarbeitungsbetriebe, insbesondere aus dem
Hochsauerlandkreis ist, dass Ihre Existenz gefährdet sei, wenn Klausner die Holzmengen einfordert. Es wird daher befürchtet, dass ortsnahe Sägewerke für die
gemeindlichen Forstbetriebe verschwinden würden.
Bezüglich der Fichtenstammholzlieferungen der Gemeinde Nettersheim braucht
nicht die Sorge zu bestehen, dass Holz aus dem Gemeindewald direkt an Klausner
verkauft wird.
Trotz der Beteiligung an Rahmenkaufverträgen des Landes NRW entscheidet die
Gemeinde selbst an wen und wieviel Holz veräußert wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister