Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.02.13, 13:00
Aktualisiert
22.02.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 932 /IX.L.
Datum: 19.02.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
26.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier: Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2013/2014
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen zur Kenntnis und
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Reviere Baumbusch, Marmagen Wald West, Marmagen Wald
Ost, Nettersheim Wald und Mürel mindestens auf durchschnittlich 13 Stk./100 ha
Reviergröße erfolgt.
Beim Revier Tondorf Wald soll die Abschussbeantragung bei 6 Stk./100 ha Reviergröße liegen.
Begründung:
Begründung:
Nach Auswertung der Abschusspläne der vergangenen Jahre und den direkten Erfahrungen mit den selbstverwalteten Eigenjagden Baumbusch, Marmagen Wald Ost
und Nettersheim Wald, sollte die Beantragung des Rotwildabschusses mindestens
13 Stück je 100 ha Reviergröße bei den Eigenjagdbezirken, außer Tondorf Wald,
betragen. Für Tondorf Wald sollte der Abschuss 6 Stück. je 100 ha Reviergröße betragen.
Entsprechend dieser Regelung würden bei einer Fläche von 1.485 ha 193 Stk. Rotwild in den Eigenjagden der Gemeinde beantragt werden. Dies entspräche dem
Rahmen der Beantragung in den Vorjahren.
Entsprechend der o. a. Regelung würde dies für folgende Reviere nachstehenden
Mindestabschuss bedeuten:
Eigenjadgdbezirk
Ha.
Stk. je
100 ha
Vorzusehender
Mindesabschuss
90 ha
13
12
Marmagen Wald West III
(Jagdpachtvertrag)
313 ha
13
41
Marmagen Wald Ost III
(Jahresjagderlaubnisscheine)
403 ha
13
52
Nettersheim Wald IX
(selbstverwaltete Eigenjagd)
403 ha
13
52
Mürel XII
(Jagdpachtvertrag)
276 ha
13
36
Tondorf Wald XXIV
(Jagdpachtvertrag)
292 ha
6
18
Baumbusch
(Jahresjagderlaubnisschein)
3
Jedem Revierinhaber wird die Möglichkeit eingeräumt mit schriftlicher Begründung
die Reduzierung in seinem Revier zu beantragen.
Um diese Reduzierung ist aber in Abstimmung mit der Gemeinde, den Revierinhabern und der Hegegemeinschaft der Abschuss in einem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Nettersheim 1 : 1 zu erhöhen.
Die sinnvolle Verteilung nach Geschlecht und Klassen entsprechend eines wildbiologischen Verhältnisses ist in der Hegegemeinschaft zu erwirken.
Die Inhalte dieses Beschlusses erhalten die Rotwildhegegemeinschaft, die untere
Jagdbehörde und die angrenzenden Vorstände der Jagdgenossenschaften zur
Kenntnis.
gez. Pracht
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Bürgermeister