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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde hier: Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2013/2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.02.13, 13:00
Aktualisiert
22.02.13, 13:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier:	Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2013/2014) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 932 /IX.L. Datum: 19.02.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde hier: Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2013/2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Reviere Baumbusch, Marmagen Wald West, Marmagen Wald Ost, Nettersheim Wald und Mürel mindestens auf durchschnittlich 13 Stk./100 ha Reviergröße erfolgt. Beim Revier Tondorf Wald soll die Abschussbeantragung bei 6 Stk./100 ha Reviergröße liegen. Begründung: Begründung: Nach Auswertung der Abschusspläne der vergangenen Jahre und den direkten Erfahrungen mit den selbstverwalteten Eigenjagden Baumbusch, Marmagen Wald Ost und Nettersheim Wald, sollte die Beantragung des Rotwildabschusses mindestens 13 Stück je 100 ha Reviergröße bei den Eigenjagdbezirken, außer Tondorf Wald, betragen. Für Tondorf Wald sollte der Abschuss 6 Stück. je 100 ha Reviergröße betragen. Entsprechend dieser Regelung würden bei einer Fläche von 1.485 ha 193 Stk. Rotwild in den Eigenjagden der Gemeinde beantragt werden. Dies entspräche dem Rahmen der Beantragung in den Vorjahren. Entsprechend der o. a. Regelung würde dies für folgende Reviere nachstehenden Mindestabschuss bedeuten: Eigenjadgdbezirk Ha. Stk. je 100 ha Vorzusehender Mindesabschuss 90 ha 13 12 Marmagen Wald West III (Jagdpachtvertrag) 313 ha 13 41 Marmagen Wald Ost III (Jahresjagderlaubnisscheine) 403 ha 13 52 Nettersheim Wald IX (selbstverwaltete Eigenjagd) 403 ha 13 52 Mürel XII (Jagdpachtvertrag) 276 ha 13 36 Tondorf Wald XXIV (Jagdpachtvertrag) 292 ha 6 18 Baumbusch (Jahresjagderlaubnisschein) 3 Jedem Revierinhaber wird die Möglichkeit eingeräumt mit schriftlicher Begründung die Reduzierung in seinem Revier zu beantragen. Um diese Reduzierung ist aber in Abstimmung mit der Gemeinde, den Revierinhabern und der Hegegemeinschaft der Abschuss in einem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Nettersheim 1 : 1 zu erhöhen. Die sinnvolle Verteilung nach Geschlecht und Klassen entsprechend eines wildbiologischen Verhältnisses ist in der Hegegemeinschaft zu erwirken. Die Inhalte dieses Beschlusses erhalten die Rotwildhegegemeinschaft, die untere Jagdbehörde und die angrenzenden Vorstände der Jagdgenossenschaften zur Kenntnis. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister