Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 958 /IX.L.
Datum: 21.02.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
05.03.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
LEADER-Projekt "Energiewende und Landschaftsbild - Konzept zur Bewertung und Entwicklung von Kulturlandschaften in der Eifel (Kreis Euskirchen)“
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim begrüßt das durch den Kreis Euskirchen initiierte
LEADER-Projekt „Energiewende und Landschaftsbild – Konzept zur Bewertung und
Entwicklung von Kulturlandschaften in der Eifel (Kreis Euskirchen)“ und nimmt die
nachfolgenden Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In seiner Sitzung am 05.07.2011 hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog beschlossen, um zum einen eine städtebaulich geordnete Entwicklung sowohl auf
kommunaler als auch interkommunaler Ebene anzustreben, zum anderen aber auch
die Vorgehensweise bei der Untersuchung von Konzentrationszonen im Gemeindegebiet Nettersheim genau definieren zu können. Im Rahmen der Einrichtung einer
Kommission Windenergie, an der auch Vertreter des Kreises Euskirchen, u. a. die
Untere Landschaftsbehörde, teilgenommen haben, wurde beispielsweise auch abgestimmt, dass kommunalübergreifend und schlüssig Tabu-Bereiche für Standorte
von Windenergieanlagen festgelegt werden sollten, um das Landschafts- und Kulturlandschaftsbild nicht negativ zu beeinflussen. Diese Thematik hat der Kreis Euskirchen nunmehr aufgegriffen und konnte diese in einem LEADER-Projekt erfolgreich
platzieren.
Im Rahmen des Projektes wird im Kreis Euskirchen eine flächendeckende Landschaftsbildanalyse/-bewertung durchgeführt. Mit der Erarbeitung soll ein Büro für
Umweltplanung und Städtebau beauftragt werden. Die Ergebnisse dieser Landschaftsbildanalyse/-bewertung sollen von Kreis und Kommunen für die Landschaftsplanung und weitere touristische Inwertsetzung genutzt werden können. Insgesamt
wird die Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes in den ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten im Kreis Euskirchen konkretisiert.
Die hierzu durch den Kreis Euskirchen erstellte Präsentation dieses LEADERProjektes ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
3
Beteiligt werden an diesem Projekt Kommunen, Touristiker, Naturparke, LVR, Bezirksregierung etc. In den kommenden Wochen sind die beteiligten Institutionen
nunmehr aufgefordert, die prägenden Punkte in den Kommunen zusammen und
dem Kreis Euskirchen zur Verfügung zu stellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister