Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
17.09.13, 18:02
Aktualisiert
17.09.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 15.07.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
469/04-Pier
Vorlagennummer: VL-85/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Kindertagesstätte Langerwehe-Pier
hier: Bekanntmachung der Anmeldetermine für das Kindergartenjahr 2014/2015
Sachdarstellung:
Die Verwaltung plant die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 für die in
Trägerschaft der Gemeinde Langerwehe stehenden Tageseinrichtungen für Kinder
(Langerwehe-Heistern, Langerwehe-Jüngersdorf, Langerwehe-Süd und neu in Langerwehe-Pier) in der Zeit vom 07. Oktober 2013 bis zum 29. November 2013 seitens der
Erziehungsberechtigten vornehmen zu lassen, um frühzeitig einen Überblick über die
Bedarfsdeckung im kommenden Kindergartenjahr zu haben.
Nach dem aktuellen Sachstand soll die neue zweigruppige Kindertagesstätte in Langerwehe-Pier zum 01. August 2014 ihren Betrieb aufnehmen, so dass bereits eine Verbindung mit dem regulären Aufruf zur Anmeldung von Kindern anzustreben ist.
Gemäß Beschluss vom 28.06.2012 (TOP 7) hatte der Rat der Gemeinde dem Ausbau
der U3-Betreuung im Bereich der Gemeinde Langerwehe grundsätzlich zugestimmt und
der Übernahme der Trägerschaft ebenfalls grundsätzlich zugestimmt.
Der endgültige Beschluss zur Übernahme der Trägerschaft steht derzeit jedoch noch aus,
da der Mietvertrag mit dem Investor noch abzuschließen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Drucksache VL-85/2013
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, die Anmeldungen für das KindergartenJahr 2014/2015 vorbehaltlich der abschließenden Entscheidungen gemäß des Beschlusses vom 28.06.2012 (hier: TOP 7) auch auf den noch zu schaffenden neuen Kindergarten in Langerwehe-Pier auszuweiten, wobei auf den voraussichtlichen Eröffnungstermin
dieser neuen Kita im Aufruf ausdrücklich hinzuweisen ist.
Der Bürgermeister
(Göbbels)