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Beschlussvorlage (Ausbau der B 51, Euskirchener Straße in Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
46 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (Ausbau der B 51, Euskirchener Straße in Tondorf) Beschlussvorlage (Ausbau der B 51, Euskirchener Straße in Tondorf) Beschlussvorlage (Ausbau der B 51, Euskirchener Straße in Tondorf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 955 /IX.L. Datum: 27.02.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 05.03.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausbau der B 51, Euskirchener Straße in Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 51 – Euskirchener Straße in Tondorf durch den Landesbetrieb Straßenbau die ebenfalls mit ausgeschriebenen Titel zur Erneuerung der gemeindlichen Kanalisation sowie Wasserversorgung entsprechend dem Submissionsergebnis vom 26.03.2013 an die billigst bietende Firma zu vergeben. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 26.06.2012 über den Sachstand zum Ausbau der B 51 – Euskirchener Straße in Tondorf informiert und hat gleichzeitig beschlossen, auf der Grundlage der neuen Finanzierung den Ausbau der Nebenanlagen zu realisieren und mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zu schließen (siehe Vorlage Nr. 743). Diese Verwaltungsvereinbarung liegt zwischenzeitlich rechtsverbindlich unterzeichnet vor. Nachdem die im Rahmen einer Bürgerversammlung der Dorfbevölkerung von Tondorf vorgestellte Planung für Fahrbahn und Nebenanlagen abschließend fertiggestellt ist, hat der Landesbetrieb Straßenbau die Ausschreibung vorbereitet und die Submission für den 26.03.2013 festgesetzt. Neben den straßenbaulichen Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßenbau werden ebenfalls in separaten Titeln die Erneuerung der gemeindlichen Kanalisation sowie Wasserversorgung auf Teilbereichen der Euskirchener Straße mit ausgeschrieben, so dass ein Gesamtauftrag für alle Objekte an die insgesamt billigst bietende Firma vergeben werden soll. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass nach Auswertung der Angebote und entsprechender Auftragserteilung an die billigst bietende Firma mit den Bauarbeiten voraussichtlich Anfang Mai begonnen wird. Hierbei ist zunächst ein erster Teilausbau von Blankenheim kommend bis zur Mechernicher Straße vorgesehen mit dem Ziele, dass diese Arbeiten bis Ende des Jahres 2013 abgeschlossen sind. Nach den Wintermonaten soll dann der weitere Teilbereich ab Frühjahr 2014 ab Mechernicher Straße bis Ortsausgang Richtung Buir realisiert werden. Ggf. werden auf dieser Ausbaustrecke zwei Teilabschnitte eingerichtet, damit die Verkehrsproblematik und Um- 3 leitungssituation in einem vertretbaren Maße gehalten werden kann. Entsprechende Umleitungsstrecken werden sowohl für den fließenden Verkehr wie auch für den Schulbusverkehr eingerichtet. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass bei einer möglichen Sperrung der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Nettersheim und Tondorf Umleitungsstrecken zur Verfügung stehen. Ein ganzheitlicher Umleitungsplan wird derzeit durch den Landesbetrieb Euskirchen vorbereitet und der Gemeinde in Kürze vorgelegt. Vor Baubeginn wird die Gemeinde dann über das Gemeindeblatt die Bevölkerung informieren. Für den nunmehr verbleibenden gemeindlichen Anteil zum Ausbau der Nebenanlagen hat die Gemeinde bei der Bezirksregierung in Köln einen Förderantrag eingereicht. Ein Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor. Auf Antrag wurde der Gemeinde jedoch die Zustimmung zum vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn erteilt, so dass eine Auftragsvergabe erfolgen kann. Es wird davon ausgegangen, dass der Zuwendungsbescheid in den nächsten Monaten der Gemeinde zugeleitet wird. Für die gemeindliche Finanzierung zum Ausbau der Nebenanlagen sowie für Kanalisation und Wasserversorgung sind im Haushaltsplan 2013 bzw. in den Wirtschaftsplänen entsprechende Mittel berücksichtigt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister