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Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
62 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 946 /IX.L. Datum: 27.02.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 05.03.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, den derzeitigen Sachstand und die weitere Vorgehensweise zur Realisierung des Masterplans Nettersheim zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 18.12.2012 über den Sachstand zum Masterplan Nettersheim informiert. Des Weiteren wurde beschlossen, ggf. weitere Grundstücke in die Gesamtkonzeption mit einzubeziehen und bei Bedarf mit Grundstückseigentümern einen Vertragsentwurf zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang ist angedacht, eine Entwicklung des Geländes im Bereich der ehemaligen Nettersheimer Kuranstalt zwischen Zutendaalplatz und Genfbach/Urft in den Masterplan mit einzubeziehen. Hierbei wären nachstehende Eckpunkte denkbar: Anlegung einer Wasserfläche in Anlehnung an den historischen Kurpark Freilufttreffpunkt mit Spiel-, Ruhe- und Kommunikationsecken sowie Grillplatz stark durchgrünte Parkanlage mit themenorientierten und erlebnisreichen Übernachtungsmöglichkeiten (Flusshaus, Baumhaus, Wiesenhaus) Einbeziehung und eventuelle Freilegung der ehemaligen Burganlage Es ist nunmehr vorgesehen, auf der vorgenannten Grundlage ein mögliches Entwickungskonzept zu erstellen und dieses in der kommenden Sitzungsphase vorzustellen. Bei einer möglichen Realisierung des Objektes wäre dann ein entsprechender Änderungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen und mit dem Grundstückseigentümer eine vertragliche Regelung zu finden. Wie bereits in der letzten Sitzungsphase erwähnt, liegt zwischenzeitlich ein weiterer Zuwendungsbescheid zum Masterplan Nettersheim vor. Bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.254.681,00 € erhält die Gemeinde eine 60%ige Zuwendung in Höhe von 752.809,00 €. Der Zuwendungsbescheid beinhaltet u.a. die Neugestaltung der Entwässerungsrinne im Bereich der Bahnhofstraße und Teilstück Steinfelder Straße. Da sich der Zu- 3 stand der Rinnen weiterhin erheblich verschlechtert hat, ist hier kurzfristig eine Sanierung erforderlich. Hierbei geht die derzeitige Finanzierung davon aus, dass nicht wie auf dem Teilstück der bereits sanierten Rinne im Bereich der Klosterstraße durch den Kreis Euskirchen eine Betonsteinrinne hergestellt wird sondern möglichst eine ortsbildprägende Natursteinrinne in Basalt. Da die Ausführung einer derartigen Rinne sicherlich nur durch eine Fachfirma realisiert werden kann, wird derzeit mit dem Kreis Euskirchen als Baulastträger der Rinne abgestimmt, ob einer derartigen Ausführung zugestimmt werden kann und in welchem Umfange seitens des Kreises Euskirchen eine Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils möglich ist. Sobald in der Angelegenheit eine einvernehmliche Einigung erzielt wurde, wären die erforderlichen Leistungen auszuschreiben und die Maßnahme zu realisieren. Des Weiteren ist über den Masterplan Nettersheim die Umgestaltung der Urftbrücke im Bereich der Bahnhofstraße finanziert. Im Rahmen der städtebaulichen Aufwertung des Ortskerns und insbesondere zur Verbesserung der fußläufigen barrierefreien Verbindung zwischen den beiden zukünftigen Bahnsteigen soll die Urftbrücke als ortsbildprägendes Element in der Ortsmitte aufgewertet und saniert werden. Hierbei soll auch das ortsuntypische Brückengeländer erneuert werden und der Straßenraum so gestaltet werden, dass eine klare Abtrennung für Fußgänger, PKW und Radfahrer erkennbar ist. Gestalterisch soll die Fläche an die derzeitige Neugestaltung der Steinfelder Straße angepasst werden. Die angedachte Maßnahme wird derzeit ebenfalls mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger der Bahnhofstraße abgestimmt. Sobald Einvernehmen besteht, sollte die Maßnahme gemeinsam mit der beabsichtigten Sanierung der Rinnen ebenfalls ausgeschrieben werden. Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Maßnahmen wie dargestellt fortzuführen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2013 veranschlagt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister