Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
62 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kr
Vorlage 946 /IX.L.
Datum: 27.02.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
05.03.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den derzeitigen Sachstand und die weitere Vorgehensweise zur
Realisierung des Masterplans Nettersheim zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 18.12.2012 über den Sachstand zum
Masterplan Nettersheim informiert. Des Weiteren wurde beschlossen, ggf. weitere
Grundstücke in die Gesamtkonzeption mit einzubeziehen und bei Bedarf mit Grundstückseigentümern einen Vertragsentwurf zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang ist angedacht, eine Entwicklung des Geländes im Bereich
der ehemaligen Nettersheimer Kuranstalt zwischen Zutendaalplatz und
Genfbach/Urft in den Masterplan mit einzubeziehen. Hierbei wären nachstehende
Eckpunkte denkbar:
Anlegung einer Wasserfläche in Anlehnung an den historischen Kurpark
Freilufttreffpunkt mit Spiel-, Ruhe- und Kommunikationsecken sowie Grillplatz
stark durchgrünte Parkanlage mit themenorientierten und erlebnisreichen Übernachtungsmöglichkeiten (Flusshaus, Baumhaus, Wiesenhaus)
Einbeziehung und eventuelle Freilegung der ehemaligen Burganlage
Es ist nunmehr vorgesehen, auf der vorgenannten Grundlage ein mögliches
Entwickungskonzept zu erstellen und dieses in der kommenden Sitzungsphase vorzustellen. Bei einer möglichen Realisierung des Objektes wäre dann ein entsprechender Änderungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen und mit dem
Grundstückseigentümer eine vertragliche Regelung zu finden.
Wie bereits in der letzten Sitzungsphase erwähnt, liegt zwischenzeitlich ein weiterer
Zuwendungsbescheid zum Masterplan Nettersheim vor. Bei zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben in Höhe von 1.254.681,00 € erhält die Gemeinde eine 60%ige
Zuwendung in Höhe von 752.809,00 €.
Der Zuwendungsbescheid beinhaltet u.a. die Neugestaltung der Entwässerungsrinne im Bereich der Bahnhofstraße und Teilstück Steinfelder Straße. Da sich der Zu-
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stand der Rinnen weiterhin erheblich verschlechtert hat, ist hier kurzfristig eine Sanierung erforderlich. Hierbei geht die derzeitige Finanzierung davon aus, dass nicht
wie auf dem Teilstück der bereits sanierten Rinne im Bereich der Klosterstraße durch
den Kreis Euskirchen eine Betonsteinrinne hergestellt wird sondern möglichst eine
ortsbildprägende Natursteinrinne in Basalt. Da die Ausführung einer derartigen Rinne
sicherlich nur durch eine Fachfirma realisiert werden kann, wird derzeit mit dem Kreis
Euskirchen als Baulastträger der Rinne abgestimmt, ob einer derartigen Ausführung
zugestimmt werden kann und in welchem Umfange seitens des Kreises Euskirchen
eine Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils möglich ist.
Sobald in der Angelegenheit eine einvernehmliche Einigung erzielt wurde, wären die
erforderlichen Leistungen auszuschreiben und die Maßnahme zu realisieren.
Des Weiteren ist über den Masterplan Nettersheim die Umgestaltung der Urftbrücke
im Bereich der Bahnhofstraße finanziert. Im Rahmen der städtebaulichen Aufwertung des Ortskerns und insbesondere zur Verbesserung der fußläufigen
barrierefreien Verbindung zwischen den beiden zukünftigen Bahnsteigen soll die
Urftbrücke als ortsbildprägendes Element in der Ortsmitte aufgewertet und saniert
werden. Hierbei soll auch das ortsuntypische Brückengeländer erneuert werden und
der Straßenraum so gestaltet werden, dass eine klare Abtrennung für Fußgänger,
PKW und Radfahrer erkennbar ist. Gestalterisch soll die Fläche an die derzeitige
Neugestaltung der Steinfelder Straße angepasst werden. Die angedachte Maßnahme wird derzeit ebenfalls mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger der
Bahnhofstraße abgestimmt. Sobald Einvernehmen besteht, sollte die Maßnahme
gemeinsam mit der beabsichtigten Sanierung der Rinnen ebenfalls ausgeschrieben
werden.
Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Maßnahmen wie dargestellt fortzuführen.
Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.
gez. Pracht
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Bürgermeister