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Beschlussvorlage (Archäologischer Landschaftspark hier: Ausführungsplanung und Auftragsvergaben)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
120 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (Archäologischer Landschaftspark
hier: Ausführungsplanung und Auftragsvergaben) Beschlussvorlage (Archäologischer Landschaftspark
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hier: Ausführungsplanung und Auftragsvergaben)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Cr/Ri/N Vorlage 942 /IX.L. Datum: 27.02.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 05.03.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Archäologischer Landschaftspark hier: Ausführungsplanung und Auftragsvergaben Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmengewerke zur Realisierung der einzelnen Erlebnisstationen beschränkt auszuschreiben und an den Billigstbietenden zu vergeben. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, zur Realisierung bestimmter Maßnahmengewerke Zuschussmittel an den Förderverein für Naturschutz-, Heimatund Kulturpflege weiterzuleiten und entsprechende Bewilligungen auszusprechen. Darüber hinaus wird die Ermächtigung ausgesprochen, die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Entwicklung des archäologischen Landschaftspark (Punkt 8 der Begründung) zu beauftragen.Nach Vorstellung in der Fachausschusssitzung werden die weiteren konkret zu fassenden Beschlüsse in der Niederschrift festgehalten. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 852) Für folgende Elemente innerhalb des Gesamtprojektes Erlebnisraum Römerstraße in der Gemeinde Nettersheim sind die Planungen umzusetzen und Aufträge zu erteilen (bis maximal HOAI Honorarzone III Obersatz): Archäologischer Landschaftspark - Freiraumplanung - Bauten Erlebnisstationen (Remise am Wohnmobilhafen, Umgestaltung Werkhäuser, Schutzdach Abenteuerspielplatz) - Besucherlenkung und -Information Mansio (Wanderparkplatz) westlich angrenzend an die Ortslage Nettersheim Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und den damit zusammenhängenden Vergaben beauftragt, wobei der bekannte Kostenrahmen des Projektes gehalten wird. Weitergehende Beschlussfassungen zu Vergaben erfolgen im nichtöffentlichen Teil (siehe Vorlage 859). Zur weiteren Projektabwicklung und derzeitigem Bearbeitungsstand ist folgendes auszuführen: 1. Planungsstand Die Entwurfsplanung wurde dem Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 13.03.2012 umfassend anhand einer Power-Point Präsentation vorgestellt. Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.03.2012 hierauf aufbauend u. a. folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 706): Das Entwicklungskonzept mit den dargestellten Änderungen wird dem Fachbeirat zum Archäologischen Landschaftspark am 26.03.2012 vorgelegt und bildet nach Ratsbeschluss am 27.03.2012 die Basis für die Änderungsanzeige beim Fördergeber. Ebenso werden darin die Ergebnisse des Ende April 2012 terminierten Workshops sowie die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Abwägung eingebunden. 3 Der Änderungsanzeige wurde am 27.08.2012 durch den Fördergeber zugestimmt. Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die Vergabe von weiteren Planungsleistungen bis Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) beschlossen (siehe Vorlage 859). Zwischenzeitlich liegen weitergehende Planungen vor, die in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs- Bau und Umweltausschusses am 05.03.2013 vorgestellt werden. 2. Bauliche Ausführung und Auftragsvergaben an Firmen Ein Gespräch beim Fördergeber hat ergeben, dass die baulichen Maßnahmen weitestgehend in diesem Jahr umgesetzt werden müssen. Daher ist es erforderlich, schnellstmöglich mit der praktischen Umsetzung der Erlebnisstationen zu beginnen. Die Art der Auftragsvergabe richtet sich dabei nach dem vorab geschätzten Auftragswert. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 06.12.2012 zu § 25 GemHVO können die Vergabestellen bei Bauleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer können sie bei Bauleistungen eine beschränkte Ausschreibung durchführen. Aufgrund der zu erwartenden Auftragswerte zu den einzelnen Gewerken können die Aufträge im Rahmen der Projektabwicklung somit freihändig oder im Rahmen beschränkter Ausschreibungen vergeben werden. Diese Vorgehensweise wurde zwischenzeitlich durch den Fördergeber bestätigt. Es wurde jedoch abgestimmt, dass zur Rechtssicherheit und um eine saubere Projektabwicklung gewährleisten zu können, die Aufträge an Firmen in der Regel im Rahmen beschränkter Ausschreibungen vergeben werden. 3. Einsatz des Fördervereins für Naturschutz-, Heimat- und Kulturpflege Die Erlebnisstationen sind auf Flächen zu realisieren, die aus ökologischer und archäologischer Sicht hoch wertvoll sind. Dies erfordert eine sehr sensible und umsichtige Arbeitsausführung, wobei zudem die einzelnen Arbeitsschritte durch wissenschaftliches Personal eng zu begleiteten sind. Weiterhin muss eine Umsetzung sichergestellt werden, die auf die Nachhaltigkeit des Projektes abzielt und gleichzeitig die Möglichkeit bietet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Ausführung zu berücksichtigen. Dies kann in bestimmten Teilbereichen nur durch flexible und individuelle Arbeitsergebnisse sichergestellt werden. Da das Vorgenannte im Rahmen von Firmeneinsätze schwierig zu steuern ist, wurden mit dem Fördergeber Einsatzmöglichkeiten für den Förderverein für Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege besprochen. Der Fördergeber hat bestätigt, dass die Gemeinde Nettersheim Fördergelder an den Förderverein für Naturschutz-, Heimat und Kulturpflege übertragen kann, der dann mit diesen Geldern bestimmte Maßnahmengewerke realisiert. 4 Die Wirtschaftlichkeit kann dadurch nachgewiesen werden, dass der Förderverein kostendeckend und nicht wie Firmen gewinnorientiert arbeiten kann. Es wird für sinnvoll erachtet, von der Möglichkeit in den Bereichen Gebrauch zu machen, an die die oben genannten Anforderungen gestellt werden. Derzeit ist überlegt, den Förderverein mit der Umsetzung folgender Maßnahmen zu betrauen: Durchführung von notwendigen Freischneidearbeiten Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen unter wissenschaftlicher Anleitung in den Erlebnisstationen II bis V Überarbeitung der äußeren Bruchsteinmauer Erlebnisstation II Herstellen des Übergangs vom Radweg „Drei-Flüsse-Tour“ zur Trasse der Römerstraße in der Erlebnisstation IV Nachzeichnen der Außenmauern der Befestigungsanlage durch Anlegen einer Trockenmauer in der Erlebnisstation V Realsierung der Erlebnisstation VII Weitere Maßnahmengewerke sollen ggf. nach Bedarf und nach Baufortschritt auf den Förderverein übertragen werden. Um wie dargestellt verfahren zu können, ist der Bürgermeister zu ermächtigen, entsprechende Bewilligungen an den Förderverein auszusprechen. 4. Grabungsuntersuchungen Die Sichtbarmachungen der Trasse, der Streifenhäuser und der Befestigung sollen wissenschaftlich und denkmalpflegerisch unterstützt und begleitet erfolgen. Hierbei handelt es sich um sehr sensible Aktivitäten, die behutsam, denkmalgerecht und ebenso naturschonend auszuführen sind (siehe Punkt 3). 5. Römerstraßen-Infopunkt Zwischenzeitlich konnte das Medienpaket zentral für alle Infozentren ausgeschrieben werden; die Ergebnisse werden am 11. März gesichtet und ausgewertet, anschließend erfolgt die Beauftragung. Das bereits beauftragte Büro für Museumsgestaltung Dr. Hermanns, Münster, hat die Arbeit aufgenommen und wird zeitnah Gestaltungsentwürfe vorlegen. 6. Mansio Die gemäß Ratsbeschluss beauftragte Ausführungsplanung für die Mansio, also den Informationspunkt mit Rast- und Ruhemöglichkeit sowie Umsteigemöglichkeit vom Auto auf Fahrrad oder Füße, liegt zwischenzeitlich vor, so dass der Bauantrag in Kürze gestellt werden kann; über die Anlage der Mansio im Außenbereich wurde in der Vorlage 880 /IX.L. informiert. Das Erscheinungsbild entspricht dem der anderen sechs Mansiones im Projekt. Der Pavillon wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für alle Mansiones zentral ausgeschrieben. 5 7. Kennzeichnungssystem und Radweg Der Radwegbeauftragte des Kreises Euskirchen Herr Sprung hat den zwischen dem Konsortialführer LVR und den Kommunen abgestimmten Radweg entlang der Agrippastraße im Plan aufgenommen und entsprechende Katasterblätter für die Kommunen des Kreises Euskirchen erstellt, so auch für die Gemeinde Nettersheim. Die Informationsstelen und Wegweiser wurden gemäß der Abstimmung mit dem Konsortialführer LVR verortet. Die Ausschreibung erfolgt zentral für alle teilnehmenden Kommunen. Vorschläge für die Baumstandorte an der Trasse der Römerstraße werden den Kommunen vom beauftragten Büro vorgelegt. 8. Umsetzung weiterer Maßnahmen In den nächsten Monaten sind vielfältige Maßnahmen weiterzuentwickeln, zu beauftragen und umzusetzen: weiterführende archäologische Untersuchungen in der Sommerkampagne 2013, die Restaurierung von Metallfunden zur weiteren wissenschaftlichen Bearbeitung und teilweise auch zur Ausstellung in der archäologischen Ausstellung im Naturzentrum, das Kennzeichnungssystem für den Archäologischen Landschaftspark, Visualisierung der römischen Siedlung (digitales Modell), Maßnahmen im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation, die Erstellung von Dokumentation und Medien. Die Vergabe wird in diesen Bereichen in der Regel freihändig nach Angebotseinholung erfolgen. 9. Umgestaltung von Einrichtungselementen des Naturzentrums/ Naturerlebnispfades Durch die Umgestaltung der Werkshäuser wird die Verlagerung einiger Elemente notwendig. So ist vorgesehen, die Erdkugel und die Mineralienausstellung im „Haus der Fossilien“ zu installieren, wo sie hinsichtlich Inhalt und Nutzung am richtigen Platz sind. Das Frankengrab vom Zingsheimer Gräberfeld, das momentan noch als Rest der ersten Nettersheimer Dauerausstellung in der Alten Schmiede verblieben ist, soll in Zingsheim einen Platz finden. In der archäologischen Ausstellung im Naturzentrum wird in Kürze das originale Frankengrab aus Pesch eingebaut. Die Blockhütte an den Werkshäusern soll an Wochentagen verstärkt als Werkstatt im Rahmen von Aktivprogrammen eingesetzt und entsprechend ausgestattet werden. An den Kalkbrennöfen/Werkshäusern sollen wieder eine Lore und Schienen installiert werden als Hinweis auf die frühere Kalkindustrie. 10. Römische Musikinstrumente Der Musikverein Nettersheim hat angeregt, im Zusammenhang mit dem Archäologischen Landschaftspark Instrumente der Römerzeit anfertigen zu lassen. Der Dirigent Herr Schramm würde entsprechende Musikstücke schreiben und diese mit einer Gruppe einstudieren. Die Gruppe würde in historischer Kleidung bei Veranstaltungen etc. auftreten. Da es in ganz NRW eine solche Gruppe bislang nicht gibt, ist diese Idee und Initiative sehr zu begrüßen. Römisches Leben wird auf diese Weise sehr lebendig vermittelt und trägt zur Wahrnehmung des Themas und des Archäologischen Landschaftsparks in der Öffentlichkeit bei. Ein entsprechender Antrag des Vereins wird bei der NRW-Stiftung eingereicht. 6 11. Ausblick auf das „Römerjahr 2014“ Angeregt durch das Projekt „Erlebnisraum Römerstraße“, an dem 18 NRWKommunen teilnehmen, und im Hinblick auf die Landesgartenschau Zülpich wurde das Jahr 2014 seitens der Regio Köln/Bonn e.V. als „Römerjahr“ ausgerufen. Der Naturpark Rheinland ist als koordinierende Stelle einer Arbeitsgemeinschaft tätig. Es wird seitens der Regio Köln/Bonn e.V. versucht, Sponsorenmittel zu akquirieren, um alle Veranstaltungen zum Thema „Römer“ gebündelt darzustellen und zu vermarkten; eine anteilige Finanzierung durch die Kommunen ist dabei nicht vorgesehen. Alle Kommunen mit einem entsprechenden Angebot und Einrichtungen sind aufgerufen, Termine/Veranstaltungen zu melden. Darüber hinaus sollen idealerweise überkommunale Projekte entwickelt und angeboten werden; so ist in Nettersheim ein „Römisches Sportfest“ geplant, von dort soll ein Staffellauf o.ä. in Richtung Köln starten. Über eine Broschüre und eine Webseite soll in der Öffentlichkeit auf die Veranstaltungen und damit das reiche römische Erbe aufmerksam gemacht werden. Die Eröffnungen der Teilprojekte im Erlebnisraum Römerstraße (Archäologischer Landschaftspark Nettersheim, Römerstraßen-Infozentren) werden ebenfalls in 2014 stattfinden und wären somit überregional beworben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister