Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
101 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 941 /IX.L.
Datum: 01.03.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
05.03.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Klimaschutzmanagement
hier: Erneuerung von Heizungsanlagen in kommunalen Gebäuden
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. (Instandhaltungsrückstellung)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Bauhof der Gemeinde Nettersheim energetische
Sanierungsmaßnahmen in Form von Dämmmaßnahmen durchzuführen. Weiterhin
ist die bestehende Heizungsanlage (Öl) durch eine Pelletanlage zu ersetzen. Die
einzelnen Maßnahmengewerke sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an
den Billigstbietenden zu vergeben. Darüber hinaus sind die zur Verfügung stehenden
Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Begründung:
Im Rahmen des Klimaschutzmanagements werden auch energetische Sanierungsmaßnahmen in und an kommunalen Gebäuden überprüft.
Derzeit sind Fachgutachten zu folgenden kommunalen Gebäuden beauftragt:
Bauhof
Alte Schule Buir (siehe Vorlage 940)
Alte Schule Holzmülheim
Asylantenwohnung Blankenheimer Straße (siehe Vorlage 887)
Eifelhaus Nettersheim
Neben einer allgemeinen Betrachtung werden in den genannten Gebäuden speziell
die bestehende Heiztechnik in Augenschein genommen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Für die Heizungsanlagen in den oben genannten Gebäuden wurden Instandhaltungsrückstellungen gebildet, worüber Planungskosten und ggf. die späteren Maßnahmenabwicklungen finanziert werden können.
Zum Bauhof liegt zwischenzeitlich ein Fachgutachten vor. Zur Situation ist folgendes
auszuführen:
Der Bauhof besteht aus zwei Gebäuden, zum einen aus der Fahrzeughalle mit
Schlosserei, Wasserwerkslager und Kfz-Werkstatt und zum anderen aus dem Gebäude mit Schreinerei, Büro, Aufenthaltsraum, Duschen und Umkleiden.
Der bestehende Kesselanlage befindet sich im Keller des zuletzt genannten Gebäudes und besteht aus einem Konstanttemperaturkessel (Öl, 116 kW) aus dem Jahre
1978. Die Anlage ist überaltert und überdimensioniert. Die Wärmebedarfsberechnung für beide Gebäude hat einen Wärmebedarf von 75 kW ermittelt.
Über eine Heizungstrasse zwischen den beiden Gebäuden wird die Fahrzeughalle
mit Schlosserei, Wasserwerkslager und Kfz-Werkstatt mit Wärme versorgt. Hierbei
handelt es sich um einfache, schlecht gedämmte Stahlleitungen.
Beide Gebäude bestehen aus einem einschaligen Mauerwerk (KS bzw. Leichtbeton)
und besitzen keinerlei Wärmedämmung.
Insgesamt muss der derzeitige Zustand aus energetischer Sicht als stark verbesserungswürdig bewertet werden. Der Ölverbrauch liegt bei rund 22.000 Liter pro Jahr,
3
wodurch für die Brennstoffbeschaffung jährlich Kosten in Höhe von rund 20.000,00
Euro entstehen.
Zur Verbesserung der Situation werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Demontage der bestehenden Ölheizung/Öltanks und Installation einer
Pelletanlage (75 kW). Die Räumlichkeiten, in denen derzeit die Öltanks untergebracht sind, können zu einem Pelletbunker umgebaut werden. Eine Hackschnitzelanlage wäre grundsätzlich auch möglich. In der Größenordnung von
75 kW sind die Investitionskosten im Vergleich zu einer Pelletanlage jedoch
erheblich höher. Weiterhin ist aufgrund der geringen Vollbenutzungsstunden
und der Schwankungen bei der Wärmeabnahme der Brennstoff Hackschnitzel
nicht zu empfehlen.
Erneuerung der Heizungstrasse zwischen den beiden Gebäuden.
Einbau von Luftheizgeräten in der Kfz-Werkstatt. Derzeit wird diese durch
Heizkörper beheizt. Da das Tor sehr oft geöffnet werden muss, sind die bestehenden Heizkörper nicht zielführend und führen regelmäßig zu einer Unterversorgung.
Dämmung der Außenwand und der Decke der Kfz-Werkstatt.
Zusätzliche Nachdämmarbeiten an den Rohrleitungen in der Fahrzeughalle
mit Schlosserei, Wasserwerkslager und Kfz-Werkstatt.
Räumliche Trennung von Erdgeschoß und Speicher durch den Einbau einer
Trockenwand im Gebäude Schreinerei, Büro, Aufenthaltsraum, Duschen und
Umkleiden.
Für die genannten Maßnahmen sind nach überschlägiger Berechnung ausgehend
von Firmeneinsätzen Investitionskosten in Höhe von rund 58.000,00 Euro einzuplanen. Auf dieser Grundlage kann im Vergleich zur derzeit bestehenden Anlage folgende Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt werden:
Jahreskosten Ölheizung in €
Fixkosten
Abschreibung
Verzinsung (3,5 %)
Zwischensumme
Variable Kosten
Brennstoff
Wartungskosten
Betreuungskosten
Schornsteinfeger
Instandhaltung
Zwischensumme
Gesamtkosten pro Jahr
Jährliche Kostenersparnis
Amortisationszeit in Jahren
Jahreskosten
Pelletanlage in €
0,00
0,00
0,00
20.000,00
130,00
50,00
100,00
250,00
20.530,00
20.530,00
6.609,73
8,83
1.749,18
1.021,09
2.770,27
10.000,00
250,00
250,00
150,00
500,00
11.150,00
13.920,27
4
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass die jährlichen Verbrauchkosten durch
die Investitionen erheblich gesenkt werden könnten und sich die Maßnahmen in weniger als 9 Jahren amortisiert hätten (Nutzungsdauer Kesselanlage = 25 Jahre).
Weiterhin besteht die Möglichkeit Fördergelder zu beantragen (z. B. BAFA), wobei
von einer Zuschussgewährung in Höhe von rund 3.000,00 Euro ausgegangen werden kann. Diese Zuschussmittel wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht
berücksichtigt und würden zu einem noch besseren Ergebnis führen.
Darüber hinaus könnte bei der Maßnahmenumsetzung das Fachpersonal des
gemeindlichen Bauhofes mitwirken, wodurch die Investitionskosten nochmals merklich gesenkt würden (schätzungsweise 10.000,00 Euro bis 15.000,00 Euro).
Da aus energetischer Sicht dringender Handlungsbedarf geboten ist, sollten die dargestellten Sanierungsmaßnahmen im Bauhof der Gemeinde Nettersheim durchgeführt und die bestehende Heizungsanlage (Öl) durch eine Pelletanlage ersetzt werden. Die einzelnen Maßnahmengewerke sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben.
Für die Heizungsanlage des Bauhofes wurde eine Instandhaltungsrückstellung in
Höhe von 96.100,00 Euro gebildet, so dass eine Finanzierung sichergestellt ist.
Zu den übrigen, eingangs erwähnten Gebäuden sollen noch in der laufenden, spätestens jedoch in der nächsten Sitzungsphase entsprechende Maßnahmenvorschläge vorgelegt werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister