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Beschlussvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 28.11.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-162/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Sachdarstellung: Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Gemeinde Langerwehe Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28.12.2014 gegeben. Da der Rat vor Ablauf der Einwendungsfrist letztmalig voraussichtlich am 12.12.2013 tagt, muss die gemeindliche Stellungnahme zum LEP beraten und beschlossen werden, obwohl die Abstimmung mit dem Kreis Düren und der indeland GmbH nicht abgeschlossen ist. Es könnten sich daher im Abstimmungsprozess noch Aspekte ergeben, die auch für die gemeindliche Stellungnahme von Relevanz sind. Die Zustimmung zur Stellungnahme erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass evtl. noch Ergänzungen vorgenommen werden. Der Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan soll den seit 1995 gültigen Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW ´95), den Landesentwicklungsplan IV `Schutz vor Fluglärm`und das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Zudem sind die Ziele, Grundsätze und diesen zugeordneten Erläuterungen des separat erarbeiteten sachlichen Teilplans „Großflächiger Einzelhandel“ als Kapitel 6.5 in den Entwurf des neuen LEP NRW eingestellt. Damit werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem Instrument gebündelt und somit das System der räumlichen Planung in Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Diese Bündelung entspricht auch der Vorgabe des § 8 (1) Raumordnungsgesetz (ROG), nach der im Regelfall in den Ländern ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet aufzustellen ist. Festlegungen in Raumordnungsplänen sind nach § 7 (1) ROG für einen regelmäßig mittelfristigen Zeitraum zu treffen; insofern bedurften die bisher geltenden Landesentwicklungspläne einer Überprüfung. Der Entwurf des LEP NRW berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung – insbesondere den Demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel – sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Er enthält dementsprechend u. a. neue Festlegungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum Klimaschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Kulturlandschaftsentwicklung. Außerdem muss der neue LEP NRW geänderten Rechtsgrundlagen und Anforderungen der neueren Rechtsprechung gerecht werden – er muss hierzu u. a. die im ROG neugefassten Grundsätze der Raumordnung berücksichtigen und konkretisieren, Ziele und Grundsätze der Raumordnung unterscheiden und kennzeichnen, muss neu definierte Gebietskategorien (Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiet) berücksichtigen und zeichnerische Darstellungen im Maßstab nicht größer als 1:300.000 vornehmen. Da in diesem Maßstab nur bedingt räumlich konkret abgegrenzte Festlegungen zu Nutzungen und Schutzfunktionen möglich sind, müssen notwendige Konkretisierungen auf der Ebene der Regionalplanung und der kommunalen Bauleitplanung unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der Festlegungen des LEP erfolgen. Der LEP kann daher nur Grundzüge festlegen. Durch die Berücksichtigung der Festlegungen des LEP in der kommunalen Bauleitplanung werden insbesondere zu dem Bereich „Siedlungsraum und Freiraum“ Aussagen getroffen werden müssen, da diese eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Gemeinde erheblich erschweren und in ihrer Planungshoheit unangemessen einschränken würden. Die Stellungnahme wird dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 05.12.2013 vorgelegt. Über das Beratungsergebnis wird in der Sitzung des Rates berichtet. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt gemäß der Empfehlung des Bauausschusses der erarbeiteten Stellungnahme der Verwaltung unter Vorbehalt von evtl. noch vorzunehmenden Ergänzungen zu. Der Bürgermeister (Göbbels)