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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283)) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283)) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 908 /IX.L. Z.1 Datum: 01.03.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 05.03.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283) X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle zur Getreidelagerung auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hierzu zu erteilen. Begründung: In der Sitzung am 05.02.2013 hat der Gemeinderat sich bereits mit dem Bauvorhaben „Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle zur Getreidelagerung“ auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283) befasst. Eine abschließende Entscheidung musste jedoch in diese Sitzungsphase verschoben werden, da abschließend bei einem noch anzuberaumenden Behördentermin Abstimmungen bezüglich noch offener Fragen herbeizuführen waren. Zwischenzeitlich haben intensive Gespräche mit den betroffenen Dienststellen, dem Bauherrn und der Gemeinde stattgefunden. Als Ergebnis kann festgehalten werden: a) Derzeit werden die ökologischen Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen zwischen dem Bauherrn und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt und ein Begrünungsplan erstellt. Dieser Plan wird Bestandteil der Baugenehmigung und als solcher zusammen mit den anderen Auflagen der Untere Landschaftsbehörde durchgesetzt werden. b) Zum Brandschutz werden künftig zwei 20.000 l Löschwasser-Erdtanks vorgehalten, die u. a. mit dem anfallenden Niederschlagswasser gefüllt werden. Der Überlauf dieser Löschwassertanks kann nach gutachterlicher Untersuchung auf dem Grundstück versickert werden. c) Die äußere Gestaltung der geplanten Bergehalle wurde zwischenzeitlich ebenfalls abgestimmt, d. h. sie wird sich der bestehenden Halle anpassen. d) Der erforderliche Erschließungsvertrag wurde zwischenzeitlich mit dem Antrag- 3 steller geschlossen. Damit sind die noch offenen Punkte abschließend abgestimmt, so dass vorgeschlagen wird, zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle zur Getreidelagerung auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283) das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister