Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 908 /IX.L. Z.1
Datum: 01.03.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
05.03.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283)
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle zur Getreidelagerung auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und
3/3 (neu: 283) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) hierzu zu erteilen.
Begründung:
In der Sitzung am 05.02.2013 hat der Gemeinderat sich bereits mit dem Bauvorhaben „Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle zur Getreidelagerung“ auf den
Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283) befasst.
Eine abschließende Entscheidung musste jedoch in diese Sitzungsphase verschoben werden, da abschließend bei einem noch anzuberaumenden Behördentermin
Abstimmungen bezüglich noch offener Fragen herbeizuführen waren.
Zwischenzeitlich haben intensive Gespräche mit den betroffenen Dienststellen, dem
Bauherrn und der Gemeinde stattgefunden. Als Ergebnis kann festgehalten werden:
a)
Derzeit werden die ökologischen Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen
zwischen dem Bauherrn und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen abgestimmt und ein Begrünungsplan erstellt. Dieser Plan wird Bestandteil der Baugenehmigung und als solcher zusammen mit den anderen
Auflagen der Untere Landschaftsbehörde durchgesetzt werden.
b)
Zum Brandschutz werden künftig zwei 20.000 l Löschwasser-Erdtanks vorgehalten, die u. a. mit dem anfallenden Niederschlagswasser gefüllt werden. Der
Überlauf dieser Löschwassertanks kann nach gutachterlicher Untersuchung
auf dem Grundstück versickert werden.
c)
Die äußere Gestaltung der geplanten Bergehalle wurde zwischenzeitlich ebenfalls abgestimmt, d. h. sie wird sich der bestehenden Halle anpassen.
d)
Der erforderliche Erschließungsvertrag wurde zwischenzeitlich mit dem Antrag-
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steller geschlossen.
Damit sind die noch offenen Punkte abschließend abgestimmt, so dass vorgeschlagen wird, zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle zur Getreidelagerung
auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 (neu: 283)
das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
gez. Pracht
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Bürgermeister