Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 04.12.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-170/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Tischvorlage
Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Gemeindegebiet
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 29.11.2013 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an den Rat der Gemeinde
Langerwehe gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1) Geplante Ausweisungen für Vorranggebiete von Windkraftanlagen in Langerwehe;
Bereich Luchem, Geich, Obergeich
Zunächst ist anzuführen, dass der Rat der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung am
07.07.2011 einstimmig einen Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Windenergie im
Gemeindegebiet gefasst hat. Zudem wurde in gleicher Sitzung einstimmig der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich östlich der Ortschaft
Luchem, an der Gemeindegrenze zur Stadt Düren, gefasst.
Dieser Beschluss wurde seinerzeit nicht im zuständigen Fachausschuss, sondern
aufgrund seiner hohen Bedeutung im Rat gefasst. (Siehe TOP 8 der Sitzung vom
07.07.2011).
Ein erster Vorentwurf zur Ausweisung einer Fläche für die Windenergie wurde im
Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 15.03.2012
(Siehe VL -4/2012) vorgestellt, worauf dann die Aufstellung der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 3
Windpark Nord für den Bereich östlich der Ortschaft Luchem, an der Gemeindegrenze zur
Stadt Düren, gefasst wurde.
Da eine solche Änderung einer fundierten und rechtssicheren Grundlage bedarf, musste
eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes auf Eignung für die Errichtung von
Windkraftanlagen durchgeführt werden (Windpotentialstudie).
Ein Entwurf der Windpotentialstudie wurde dem Arbeitskreis Energie, der das Verfahren
von Anfang an begleitet hat, in seiner Sitzung am 24.09.2013 vorgestellt.
Drucksache VL-170/2013
Seite - 2 -
Im nächsten Schritt werden die für die frühzeitige Beteiligung erforderlichen Fachgutachten eingeholt. Dafür ist es erforderlich, dass der Windkraftbetreiber konkrete Aussagen
zum geplanten Anlagentyp liefert.
Aufgrund des derzeitigen Verfahrensstandes können keine verlässlichen Aussagen
getätigt werden.
Zu 2) Repowering Halde Nierchen
Der Anlagenbetreiber der jetzt vorhandenen Windenergieanlagen auf der Halde Nierchen
hat einen Antrag auf Repowering an die Gemeinde Langerwehe gestellt.
Um eine ausreichende Transparenz für die Bevölkerung zu schaffen, hat hierzu bereits –
vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens – eine Bürgerinformationsveranstaltung für die
Bürger der Gemeinde Langerwehe und Stadt Eschweiler stattgefunden. Die dort
vorgestellte Präsentation war und ist zudem auf der Internetseite der Gemeinde
Langerwehe einsehbar.
Der Anlagenbetreiber hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er den Antrag derzeit
zurückstellen möchte.
Zu 3) Welche Änderungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe sind
für die WKA – Vorranggebiete erforderlich?
Für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan wird der jeweilige Bereich mit einem Piktogramm „EE“ – Fläche für Anlagen, die dem
Klimawandel entgegenwirken – gekennzeichnet.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)