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Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim) Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pa Vorlage 970 /IX.L. Datum: 07.03.2013 Erweiterung An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Herrn Brandinspektor Rene Schreiber aus NettersheimBouderath ab dem 30.04.2013 zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. Begründung: Nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) bestellt der Gemeinderat die stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren. Vorbehaltlich der Beschlußfassung des Rates zur Bestellung eines neuen Wehrleiters gemäß Vorlage 966 /IX.L. ist es erforderlich, einen neuen stellvertretenden Wehrleiter zu bestellen, da in diesem Fall der bisherige stellvertretende Wehrleiter, Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen, zum Wehrleiter bestellt wurde und damit die Position eines Stellvertreters zum 30. April 2013 neu zu besetzen ist. Hierzu war nach den Bestimmungen des FSHG seitens des Kreisbrandmeisters die aktive Wehr zu hören. Nach form- und fristgerechter Einladung durch die Gemeinde fand das Anhörungsverfahren am 06.03.2013 statt. Hieran nahmen einschließlich der Jugendfeuerwehr 178 Feuerwehrkameraden teil. Auf der Grundlage des Anhörungsverfahrens hat Kreisbrandmeister Udo Crespin mit Schreiben vom 07.03.2013 Brandinspektor Rene Schreiber zur Bestellung als stellvertretenden Wehrleiter vorgeschlagen. Das Schreiben des Kreisbrandmeisters vom 07.03.2013 ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag des Kreisbrandmeisters erfolgt in Übereinstimmung mit dem mehrheitlichen Votum der aktiven Wehr und der Jugendfeuerwehr. Bis zur Erlangung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen durch die Teilnahme an den Lehrgängen F/B V Teile A und B „Führer von Führungsgruppen und Verbänden“ und F VI „Laufbahnlehrgang Wehrführer“ kann die Funktion des stellvertretenden Wehrleiters kommissarisch wahrgenommen werden. Auf vorgenannter Grundlage wird vorgeschlagen, Herrn Brandinspektor Rene Schreiber zum stellvertretenden Wehrleiter kommissarisch zu bestellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister