Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung des Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Beschlussvorlage (Bestellung des Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NRW) Beschlussvorlage (Bestellung des Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NRW) Beschlussvorlage (Bestellung des Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pa Vorlage 966 /IX.L. Datum: 07.03.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung des Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen aus NettersheimTondorf ab dem 30.04.2013 zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim bis zum 29.04.2019 zu bestellen. Begründung: Der derzeitige Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim, Gemeindebrandinspektor Winfried Dederichs, wurde durch Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 23.03.2010 zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ernannt. Die Bestellung endet am 29.04.2013, da Wehrleiter Winfried Dederichs mit Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst der Feuerwehr ausscheiden muss. Mit Beschluss des Rates vom 18.12.2012 wurde die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens zur Bestellung eines neuen Wehrleiters beauftragt. Hierzu war nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) seitens des Kreisbrandmeisters die aktive Wehr zu hören. Nach form- und fristgerechter Einladung durch die Gemeinde fand das Anhörungsverfahren am 06.03.2013 statt. Hieran nahmen einschießlich der Jugendfeuerwehr 178 Feuerwehrkameraden/Innen teil. Auf der Grundlage des Anhörungsverfahres hat Kreisbrandmeister Udo Crespin mit Schreiben vom 07.03.2013 Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen zur Ernennung zum „Leiter der Feuerwehr“ der Gemeinde Nettersheim vorgeschlagen. Das Schreiben des Kreisbrandmeisters vom 07.03.2013 ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag des Kreisbrandmeisters erfolgt in Übereinstimmung mit dem mehrheitlichen Votum der aktiven Wehr und der Jugendfeuerwehr. Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen ist bereits seit dem 01.05.2005 aufgrund des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 15.03.2005 stellv. Wehrleiter der Gemeinde Nettersheim. In der Sitzung des Rates am 05.07.2011 wurde Herr Thelen wiederum als stellv. Wehrleiter durch Beschluss des Rates für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion des Leiters der Wehr liegen vor. Nach § 11 FSHG in Verbindung mit § 41 GO NRW bestellt der Gemeinderat den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren. Die Bestellung von Herrn Thelen erfolgt durch Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. 3 Es wird vorgeschlagen, Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen auf vorgenannter Grundlage zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister