Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Pa
Vorlage 966 /IX.L.
Datum: 07.03.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestellung des Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen aus NettersheimTondorf ab dem 30.04.2013 zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim bis zum 29.04.2019 zu bestellen.
Begründung:
Der derzeitige Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim,
Gemeindebrandinspektor Winfried Dederichs, wurde durch Beschluss des Rates der
Gemeinde Nettersheim vom 23.03.2010 zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ernannt. Die Bestellung endet am 29.04.2013, da Wehrleiter Winfried Dederichs mit
Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst der Feuerwehr ausscheiden muss.
Mit Beschluss des Rates vom 18.12.2012 wurde die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens zur Bestellung eines neuen Wehrleiters beauftragt.
Hierzu war nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) seitens des
Kreisbrandmeisters die aktive Wehr zu hören. Nach form- und fristgerechter Einladung durch die Gemeinde fand das Anhörungsverfahren am 06.03.2013 statt. Hieran
nahmen einschießlich der Jugendfeuerwehr 178 Feuerwehrkameraden/Innen teil.
Auf der Grundlage des Anhörungsverfahres hat Kreisbrandmeister Udo Crespin mit
Schreiben vom 07.03.2013 Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen zur Ernennung
zum „Leiter der Feuerwehr“ der Gemeinde Nettersheim vorgeschlagen. Das Schreiben des Kreisbrandmeisters vom 07.03.2013 ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag
des Kreisbrandmeisters erfolgt in Übereinstimmung mit dem mehrheitlichen Votum
der aktiven Wehr und der Jugendfeuerwehr.
Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen ist bereits seit dem 01.05.2005 aufgrund
des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 15.03.2005 stellv. Wehrleiter der Gemeinde Nettersheim. In der Sitzung des Rates am 05.07.2011 wurde Herr Thelen
wiederum als stellv. Wehrleiter durch Beschluss des Rates für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion des Leiters der Wehr liegen vor.
Nach § 11 FSHG in Verbindung mit § 41 GO NRW bestellt der Gemeinderat den
Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die
Dauer von 6 Jahren. Die Bestellung von Herrn Thelen erfolgt durch Ernennung zum
Ehrenbeamten auf Zeit.
3
Es wird vorgeschlagen, Gemeindebrandinspektor Rudolf Thelen auf vorgenannter
Grundlage zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
zu bestellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister