Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Rotwildbejagungskonzept hier: Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Beschlussvorlage (Rotwildbejagungskonzept
hier:	Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Rotwildbejagungskonzept
hier:	Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 931 /IX.L. Datum: 22.02.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rotwildbejagungskonzept hier: Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die beigefügten Kostensätze der Anlage I zu den „Grundsätzen und Verpflichtungen für Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim“ Begründung: Nach bisherigen Erfahrungen mit der Bejagung des Reviers Nettersheim Wald, ist es zwingend erforderlich, folgende Anpassung der „Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim“ durchzuführen: Bei den Kostensätzen für Jagdgäste wurde für Kälber ein Betrag von 50,00 €, für Schmaltiere ein Betrag von 75,00 € und ein Betrag von 100,00 € für Alttiere im Rahmen der Jagderlaubnisscheine gefordert. Es besteht der dringende Verdacht, dass diese Kostensätze für weibliches Rotwild und Kälber dazu geführt haben, dass die Jagdgäste gar nicht oder nur eingeschränkt weibliches Rotwild und Kälber erlegten. In den Kostensätzen anderer Forstbetriebe, auch bei der Kostentabelle des Landesbetriebes Wald und Holz, ist kein Abschussentgelt für weibliches Rotwild und Kälber vorgesehen. Ferner wurde die Mindestteilnahmegebühr für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf 50,00 € erhöht. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden über 10 Personen ist im Rahmen von 10-tägigen Jagderlaubnisscheinen ab dem 01.04.2013 nicht mehr möglich. Gegenüber den bisherigen Abschussentgelten würde der Gemeinde nach derzeitigem Abschussplan folgendes Abschussentgelt fehlen: Rotild Kälber Schmaltiere Alttiere gez. Pracht ____________________ Bürgermeister Engelt/Stück 50,00 € 75,00 € 100,00 € Anzahl 11 7 15 Gesamt: Summe 550,00 525,00 1.500,00 2.575,00