Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 931 /IX.L.
Datum: 22.02.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
26.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Rotwildbejagungskonzept
hier: Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in Eigenjagden der Gemeinde
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die beigefügten Kostensätze der Anlage I zu den „Grundsätzen
und Verpflichtungen für Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim“
Begründung:
Nach bisherigen Erfahrungen mit der Bejagung des Reviers Nettersheim Wald, ist es
zwingend erforderlich, folgende Anpassung der „Grundsätze und Verpflichtungen für
Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim“ durchzuführen:
Bei den Kostensätzen für Jagdgäste wurde für Kälber ein Betrag von 50,00 €, für
Schmaltiere ein Betrag von 75,00 € und ein Betrag von 100,00 € für Alttiere im Rahmen der Jagderlaubnisscheine gefordert. Es besteht der dringende Verdacht, dass
diese Kostensätze für weibliches Rotwild und Kälber dazu geführt haben, dass die
Jagdgäste gar nicht oder nur eingeschränkt weibliches Rotwild und Kälber erlegten.
In den Kostensätzen anderer Forstbetriebe, auch bei der Kostentabelle des Landesbetriebes Wald und Holz, ist kein Abschussentgelt für weibliches Rotwild und Kälber
vorgesehen.
Ferner wurde die Mindestteilnahmegebühr für die Teilnahme an Bewegungsjagden
auf 50,00 € erhöht. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden über 10 Personen ist im
Rahmen von 10-tägigen Jagderlaubnisscheinen ab dem 01.04.2013 nicht mehr möglich.
Gegenüber den bisherigen Abschussentgelten würde der Gemeinde nach derzeitigem Abschussplan folgendes Abschussentgelt fehlen:
Rotild
Kälber
Schmaltiere
Alttiere
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister
Engelt/Stück
50,00 €
75,00 €
100,00 €
Anzahl
11
7
15
Gesamt:
Summe
550,00
525,00
1.500,00
2.575,00