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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 961 /IX.L.)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
38 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
12.03.13, 13:00
Aktualisiert
12.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 961  /IX.L.) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 961  /IX.L.)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Jugendgästehauses Nettersheim Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV NRW S. 474) und der §§ 52, 56, 57, 59 und 60 der Abgabenordnung (Bundesgesetz) in der ab 26. Juli 2012 geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 19.03.2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Gemeinde Nettersheim als juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nettersheim-Zingsheim betreibt die Einrichtungen des Jugendgästehauses Nettersheim und verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Einrichtung ist die Unterbringung und Verpflegung von Jugendlichen im Rahmen der Natur- und Umwelterziehung. §2 Die Gemeinde wird mit den Einrichtungen des Jugendgästehauses selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §3 Mittel aus den Einrichtungen des Jugendgästehauses werden nur für die in dieser Satzung genannten Zwecke verwandt. Sie dienen zunächst dem Betrieb und der Substanzerhaltung der Einrichtungen. Die Mittel werden darüber hinaus zur Förderung und Unterstützung der Natur- und Umweltarbeit der Gemeinde Nettersheim verwandt. §4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. §5 Bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtung sowie bei Wegfall steuerbegünstigender Zwecke fällt das Vermögen der Gemeinde Nettersheim zu. §6 Diese Satzung tritt am 19. März 2013 in Kraft und wird nach Beschlussfassung ortsüblich bekannt gemacht. Nettersheim, den 19. März 2013 _________________ Bürgermeister ________________ Schriftführer