Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.05.13, 13:00
Aktualisiert
24.05.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 979 /IX.L.
Datum: 06.05.2013
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
28.05.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Grundlagen der Eröffnungsbilanz und des 1. Haushalts des Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Schulzweckverband erhält das bewegliche Vermögen der bestehenden Schulen
als Eigentum.
Eine Übertragung der Parzellen, auf denen die in Frage kommenden Gebäude bzw.
Sportanlagen stehen, wird nicht in Betracht gezogen. Alle Parzellen beider Kommunen sind nicht so zugeschnitten, dass eine problemlose Übertragung auf den Schulzweckverband möglich ist. Immer müssten auch Bereiche übertragen werden, die mit
der Eigenschaft als Schulträger nichts gemein haben. Deshalb hat man sich dazu
entschlossen, das sogenannte wirtschaftliche Eigentum der Gebäude sowie der
sonstigen notwendigen Flächen für den Schulbetrieb auf den Zweckverband aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zu übertragen.
Die Übertragung dieser Vermögenswerte bedingt einen Aktivtausch bei den Kommunen. Das bewegliche Vermögen sowie das Vermögen der Gebäude und sonstigen
Flächen werden umgewandelt in eine Beteiligung am Zweckverband.
Der erste Haushalt des Zweckverbandes sowie die in den nächsten Jahren folgenden Haushalte finanzieren die Gesamtschule. Die Umlage wird je zur Hälfte von den
Kommunen getragen. Sinkt der Schüleranteil einer Kommune auf unter 40 % aller
Schüler der beiden Gemeinden aus den Gemeinden Blankenheim und Nettersheim,
so verteilen sich die Umlagezahlungen entsprechend dem Schüleranteil der jeweiligen Gemeinde.
Die auslaufenden Schulen werden finanziert von den jeweiligen Kommunen nach
Standort. Nettersheim finanziert die auslaufende Hauptschule in Nettersheim,
Blankenheim die auslaufende Hauptschule sowie die auslaufende Realschule. Aufgrund der abnehmenden Schüler dieser auslaufenden Schulen und der zunehmenden Schüler der Gesamtschule steigt der zu finanzierende Betrag der Gesamtschule
jährlich an.
3
Der erste Haushalt wird in der zweiten Jahreshälfte erstellt und sodann vom Zweckverband verabschiedet.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister