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Beschlussvorlage (Gesellschafterbeitritt der Gemeinde Nettersheim zur Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH ab 1. Januar 2013 hier: Entsenden von Vertretern in die Gesellschafterversammlung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
51 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Beschlussvorlage (Gesellschafterbeitritt der Gemeinde Nettersheim zur Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH ab 1. Januar 2013
hier:	Entsenden von Vertretern in die Gesellschafterversammlung) Beschlussvorlage (Gesellschafterbeitritt der Gemeinde Nettersheim zur Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH ab 1. Januar 2013
hier:	Entsenden von Vertretern in die Gesellschafterversammlung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 959 /IX.L. Datum: 07.03.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesellschafterbeitritt der Gemeinde Nettersheim zur Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH ab 1. Januar 2013 hier: Entsenden von Vertretern in die Gesellschafterversammlung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Bürgermeister Wilfried Pracht als Vertreter der Gemeinde Nettersheim in die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH) zu entsenden und GOAR Alfred Piehler als seinen Vertreter zu benennen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 den Beitritt der Gemeinde Nettersheim als Gesellschafter der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH zum 01.01.2013 beschlossen. § 8 des Gesellschaftsvertrages hat folgenden Wortlaut: „Je 50 € Stammkapitaleinlage haben die Gesellschafter eine Stimme. Jeder Gesellschafter gibt seine Stimmen einheitlich ab. Er ist berechtigt, drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. In diesem Falle ist ein Stimmführer zu benennen“. In der Regel tagt die Gesellschafterversammlung zweimal pro Jahr, die Gesellschafterversammlungen werden tagsüber während der normalen Dienstzeiten der Mitgliedskommunen durchgeführt. Auch aus Praktikabilitätsgründen wird der o. Vorschlag zum Beschluss durch den Gemeinderat empfohlen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister