Daten
Kommune
Nörvenich
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Erstellt
03.08.10, 08:12
Aktualisiert
03.08.10, 08:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NÖRVENICH
D e r
B ü r g e r m e i s t e r
HSG: 01.2 Sachbearbeiter: Frau Uhlemann
18. März 2010
An den
Rat
über den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
068 Berufung eines beratenden Mitglieds in den Schulausschuss sowie
Hinzuziehung eines Sachverständigen zu den Sitzungen des
Jugend-, Sozial- und Kindergartenausschusses
Erläuterung:
Gemäß § 12 Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz sind je ein von der katholischen und
evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer Vertreter als ständiges
Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.
Weiter können Sachverständige (Fachberater) zu den Sitzungen des Jugendausschusses hinzugezogen werden.
Diese Funktion im Schulausschuss als auch im Jugendausschuss hat bisher
für die katholische Kirche Frau Susanna Jung, Hirtstraße 3, Nörvenich,
wahrgenommen.
Mit Schreiben vom 10.03.2010 teilt die katholische Pfarrei St. Josef Nörvenich in der
Gemeinschaft der Gemeinden Nörvenich-Vettweiß mit, dass bei der konstituierenden
Sitzung es Pfarrgemeinderates Herr Christoph Weber, Schützenstraße 3,
Nörvenich-Rath, als ständiges Mitglied mit beratender Stimme für den
Schulausschuss des Rates der
Gemeinde Nörvenich benannt wurde. Gleichzeitig wurde Herr Weber als
Sachverständiger
(Fachberater) für den Jugendausschuss benannt.
Beschlussentwurf
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beruft gemäß § 12 Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz
als ständiges Mitglied mit beratender Stimme Herrn Christoph Weber,
Schützenstraße 3, Nörvenich-Rath, in den Schulausschuss.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde Nörvenich, Herrn Christoph
Weber als Sachverständigen (Fachberater) zu den Sitzungen des Jugend-,
Sozial- und Kindergartenausschusses zuzuziehen.