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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2013)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
66 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 11:00
Aktualisiert
04.12.12, 11:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 866 /IX.L. Datum: 12.11.2012 An den Werksausschuss Sitzungstag: 04.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2013 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung 2013 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2013 fest und beschließt auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr unverändert bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit nachstehend festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 cbm/Stunde 12 cbm/Stunde 20 cbm/Stunde 30 cbm/Stunde 50 – 80 cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 € 16,44 € 27,40 € 41,10 € 68,50 € Begründung: Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2011 wurde die Gebührenkalkulation der Wassergebühren auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung dahingehend angepasst, dass vor dem Hintergrund hoher Fixkosten eine Erhöhung der Grundgebühr vorgenommen wurde. Im Gegenzug wurde die Verbrauchsgebühr auf 1,29 €/cbm reduziert. Auf der Basis der Ansätze im Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2013 zeigt sich, dass bei steigenden Aufwendungen und gleichzeitig sinkenden Einnahmen eine Auskömmlichkeit der Gebühr nicht mehr erzielt werden kann. Die gestiegenen Aufwendungen betreffen hierbei überwiegend den Fixkostenbereich, der über die Grundgebühr an den Gebührenzahler umgelegt wird. Die Aufwandssteigerungen lassen sich trotz sinkendem Personalaufwand durch höhere Aufwendungen für den Wasserbezug, höhere Abschreibungen aufgrund von fertiggestellten Investitionsmaßnahmen und in Anbetracht des mit schwindender Liquidität wachsenden Zinsaufwandes erklären. Auf Ertragsseite schlagen sinkende Umsatzerlöse und wegfallende Auflösungen aus Ertragszuschüssen sowie sinkende aktivierbare Eigenleistungen zu Buche. Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung der Gebühren, und zwar der die Fixkosten abdeckenden Grundgebühr erforderlich. Die beigefügte Gebührenkalkulation zeigt hierbei, dass die Grundgebühr für den Wasserzähler QN 2,5 von derzeit 5,85 €/mtl. auf 6,85 €/mtl. angehoben werden muss. Von einer möglichen geringfügigen, sich parallel rechnerisch ergebenden Reduzierung der Verbrauchsgebühr sollte jedoch abgesehen werden, da anhand der mittelfristigen Ergebnisplanung für die Folgejahre abzusehen ist, dass sich das Jahresergebnis voraussichtlich negativ darstellen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister