Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
66 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 11:00
Aktualisiert
04.12.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 866 /IX.L.
Datum: 12.11.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
04.12.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2013
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Gebührenbedarfsberechnung 2013
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2013 fest und beschließt auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr unverändert bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den
Wasserzähler QN 2,5 von bisher 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit nachstehend festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale Durchflussmenge
5 cbm/Stunde
12 cbm/Stunde
20 cbm/Stunde
30 cbm/Stunde
50 – 80 cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat netto
6,85 €
16,44 €
27,40 €
41,10 €
68,50 €
Begründung:
Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2011 wurde die Gebührenkalkulation
der Wassergebühren auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung dahingehend
angepasst, dass vor dem Hintergrund hoher Fixkosten eine Erhöhung der Grundgebühr vorgenommen wurde. Im Gegenzug wurde die Verbrauchsgebühr auf 1,29
€/cbm reduziert.
Auf der Basis der Ansätze im Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes für das
Wirtschaftsjahr 2013 zeigt sich, dass bei steigenden Aufwendungen und gleichzeitig
sinkenden Einnahmen eine Auskömmlichkeit der Gebühr nicht mehr erzielt werden
kann. Die gestiegenen Aufwendungen betreffen hierbei überwiegend den Fixkostenbereich, der über die Grundgebühr an den Gebührenzahler umgelegt wird.
Die Aufwandssteigerungen lassen sich trotz sinkendem Personalaufwand durch höhere Aufwendungen für den Wasserbezug, höhere Abschreibungen aufgrund von
fertiggestellten Investitionsmaßnahmen und in Anbetracht des mit schwindender Liquidität wachsenden Zinsaufwandes erklären.
Auf Ertragsseite schlagen sinkende Umsatzerlöse und wegfallende Auflösungen aus
Ertragszuschüssen sowie sinkende aktivierbare Eigenleistungen zu Buche.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung der Gebühren, und zwar der die Fixkosten abdeckenden Grundgebühr erforderlich.
Die beigefügte Gebührenkalkulation zeigt hierbei, dass die Grundgebühr für den
Wasserzähler QN 2,5 von derzeit 5,85 €/mtl. auf 6,85 €/mtl. angehoben werden
muss.
Von einer möglichen geringfügigen, sich parallel rechnerisch ergebenden Reduzierung der Verbrauchsgebühr sollte jedoch abgesehen werden, da anhand der mittelfristigen Ergebnisplanung für die Folgejahre abzusehen ist, dass sich das Jahresergebnis voraussichtlich negativ darstellen wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister