Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.11.2013
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Rö
Vorlagennummer: VL-152/2013
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer Wochenmarktsatzung
Sachdarstellung:
Bereits seit Jahren werden im Bereich des Töpferbrunnens an der Hauptstraße regelmäßig wöchentlich diverse Waren wochenmarkttypisch feilgeboten.
Bislang basierten die Erlaubnisse zur Aufstellung von Marktständen auf dem Straßen- und
Wegegesetz NRW in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Langerwehe.
Da diese gesetzlichen Grundlagen jedoch langfristig nicht ausreichend u.a. für eine
rechtssichere Standplatzvergabe und für die Erhebung der Standgebühren sind, ist der
Erlass einer speziellen Wochenmarktsatzung ratsam, in welcher alle Belange des Marktes
eindeutig geregelt sind.
Außerdem wird durch den Erlass dieser Satzung ein rechtlicher Rahmen für die
Festsetzung des Marktes gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung geboten,
welcher die Voraussetzungen für die Teilnahme, aber auch für die Ahndung von
Verstößen gegen die Marktordnung erleichtert.
Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass diese Grundlage für einen weiterhin geregelten
Ablauf des Marktes unbedingt notwendig ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Die in der Satzung aufgeführte Standplatzmiete orientiert sich an den bislang erhobenen
Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen der Marktstände. Daher ist nicht zu erwarten,
dass höhere Einnahmen erwirtschaftet werden.
Drucksache VL-152/2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat erlässt die o.a. Satzung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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