Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
16 kB
Erstellt
03.08.10, 08:12
Aktualisiert
03.08.10, 08:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NÖRVENICH
D e r
HSG:
B ü r g e r m e i s t e r
06
Sachbearbeiter:
Walter Schönen/Mey
1. Februar 2010
Datum
An den
Rat
über den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
---------------------------------------------------------------047 Betrifft: Bebauungsplan Nörvenich D 16 – Ortsteil Frauwüllesheim –;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Bezug:
Vorlage 394 vom 05.12.2007
Erläuterung: Die Vorlage berührt nicht den Etat
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat auf Antrag des Herrn K. F., NörvenichFrauwüllesheim, vom 29.11.2007, den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich für den Bereich der Grundstücke
Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 10, Flurstücke 78 und 138, gelegen Brigidastraße,
gefasst. Durch die Änderung soll in dem vorgenannten Bereich die Möglichkeit einer
Bebauung geschaffen werden.
Nachdem die Bezirksregierung Köln das Einvernehmen zu der Flächennutzungsplanänderung bezüglich der Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung mit Verfügung vom 20.10.2009 bestätigt hat, ist das Verfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren weiter zu führen.
/
Der Rat wird aufgrund des vorliegenden Antrages gebeten, den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nörvenich D 16 – Ortsteil Frauwüllesheim – für den Bereich der
Grundstücke Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 10, Flurstücke 78 und 138, gelegen
Brigidastraße, in die Wege zu leiten.
Die Lage ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich D 16
- Ortsteil Frauwüllesheim - für den Bereich der Grundstücke Gemarkung
Frauwüllesheim, Flur 10, Flurstücke 78 und 138, gelegen Brigidastraße, gemäß §
2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird dem Grundstückseigentümer
die Möglichkeit eingeräumt, die vorgenannten Grundstücke zu bebauen.
Die mit der Bebauungsplanaufstellung verbunden Kosten übernimmt der
Grundstückseigentümer.
Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die Kostenübernahmeerklärung des
Grundstückseigentümers vorliegt, einen Erschließungsvertrag vorzubereiten.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss
ortsüblich bekannt zu machen und das Büro Architekten Manfred Fassbender/
Judith Kastenholz-Hilgers, Eschweiler, mit der Erstellung des Bebauungsplanes
Nörvenich D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim - zu beauftragen.