Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.11.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Br.
Vorlagennummer: VL-131/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsrechnung
Sachdarstellung:
Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff.
Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am 13.
12. 2012 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt.
Auf Grund einer am 06. November 2013 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr
2014 wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage
für die Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgelte des Abfuhrunternehmers zum 01.
01. 2014 und eine Mindereinnahme von 600,00 € aus dem Jahr 2012.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl.
Mindereinnahme bzw. Mehreinnahme im folgenden Jahr in der Gebührkalkulation
ausgeglichen wird.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
Drucksache VL-131/2013
b)
Seite - 2 -
Der Rat beschließt
1.
die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung
aus
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
a) bei Sammelabfuhren:
b) bei Einzelabfuhren:
46,50 €/m³
55,00 €/m³
Nachrichtlich
alt
44,55 €/m³
50,00 €/m³
abgefahrenen Grubeninhaltes;
2.
den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen
Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)