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Beschlussvorlage (Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. Hauptbetriebsplan 2011-2016 Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
08.03.12, 15:34
Beschlussvorlage (Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K.
Hauptbetriebsplan 2011-2016
Stellungnahme der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K.
Hauptbetriebsplan 2011-2016
Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 74/2012 Az.: 611 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.02.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 13.03.2012 BM / Dezernent 08.03.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. Hauptbetriebsplan 2011-2016 Stellungnahme der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt erhebt gegen den Hauptbetriebsplan 2011-2016 des bestehenden Quarzkiestagebaus Erftstadt-Blessem der Firma Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H. G. Nowotnik keine Bedenken. Begründung: Die Firma Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H. G. Nowotnik hat am 22.12.2011 bei der Bezirksregierung Arnsberg Abt.6-Bergbau und Energie den Hauptbetriebsplan 2011 – 2016 zur Genehmigung eingereicht. Der Hauptbetriebsplan entspricht den im Rahmenbetriebsplan (planfestgestellt am 21.01.1989, s. Beschluss zur V 6/1970 Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz und Planungsausschuss am 26.08.1997, Rat am 23.09.1997) dargestellten Zielsetzungen. Der Hauptbetriebsplan 2011-2016 überschreitet nicht die Grenzen des bereits jetzt vorhanden Tagebaus (s. Anlage als Auszug aus dem gültigen Rahmenbetriebsplan). Die für die Jahre 2011-2016 beantragten Maßnahmen betreffen die Abgrabungstiefe (bis 50 m unter NHN; entspricht ca. 63 m unter Geländeoberfläche), die Sicherung der endgültigen und temporären Hangbereiche sowie die Sicherung der Abgrabung gegen Hochwässer und den Ausgleich der durch die Gesamtabgrabung entfallenen Retentionsflächen. Die beantragten Maßnahmen berühren damit keine in der direkten Zuständigkeit der Stadt Erftstadt liegenden Belange. Im Rahmen der Hochwasserdiskussion wurde aber deutlich, das zum Schutz von Blessem/Frauenthal die Schaffung weiterer Retentionsflächen im Erftoberlauf erforderlich ist. (Dr. Rips) -2-