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Beschlussvorlage (Vertretung im Amt hier: Bestellung des allgemeinen Vertreters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
49 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
04.02.13, 13:00
Aktualisiert
04.02.13, 13:00
Beschlussvorlage (Vertretung im Amt
hier:	Bestellung des allgemeinen Vertreters) Beschlussvorlage (Vertretung im Amt
hier:	Bestellung des allgemeinen Vertreters)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 910 /IX.L. Datum: 24.01.2013 An den Gemeinderat Sitzungstag: 05.02.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vertretung im Amt hier: Bestellung des allgemeinen Vertreters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt mit Wirkung vom 06.02.2013 den bisherigen Stelleninhaber, Herrn Alfred Piehler, zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters auf unbestimmte Zeit. Der Gemeinderatsbeschluss vom 06.02.2007 zur Befristung der Bestellung wird aufgehoben. Begründung: Entsprechend § 68 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung NW (GO) bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Wahl eines oder mehrerer Beigeordneter besteht nicht. Grundsätzlich wird die Einrichtung von Beigeordnetenstellen erst in Gemeinden über 20.000 Einwohner empfohlen. Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so muss der Rat entsprechend § 68 Abs. 1 Satz 4 einen allgemeinen Vertreter bestellen. Die „Vertretung im Amt“ betrifft die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Hiermit wird für den Fall der rechtlichen oder tatsächichen Verhinderung des Bürgermeisters in der Ausübung seines Amtes Vorsorge getroffen und dient damit gleichzeitig seiner Entlastung in der Führung der Dienstgeschäfte. Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse v. 06.02.2007 (Vorlage 510 Z.1 und Z.2/VIII.L) wurde Herr Alfred Piehler ab dem 06.02.2007 befristet bis zum 05.02.2013 zum allgemeinen Vertreter bestellt. Zur Wahrung der nach der GO erforderlichen Vertretungsregelung und unter Würdigung der bisherigen Amtsführung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters, wird auch in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund NW vorgeschlagen, die weitere Bestellung auf unbestimmte Zeit ab dem 06.02.2013 vorzunehmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister