Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
195 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
24.04.14, 18:04
Aktualisiert
24.04.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.04.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-39/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf;
Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
19.09.2013 die Offenlegung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich
unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf beschlossen.
Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Zeit vom
20.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013 die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die nach § 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind von der Offenlage mit Schreiben vom 12.11.2013 unterrichtet worden.
Im Rahmen der Offenlage sind von folgenden Behörden keine Bedenken und Anregungen
vorgetragen worden:
- Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH vom 22.11.2013
- Deutsche Bahn AG vom 20.11.2013
- RWE Deutschland AG vom 12.11.2013
- PLEdoc GmbH vom 25.11.2013
- Erftverband vom 25.11.2013
- Straßen NRW vom 29.11.2013
- Westnetz GmbH vom 26.11.2013
- Gascade GmbH vom 29.11.2013
- Unitymedia Kabel vom 03.12.2013
- Landwirtschaftskammer NRW vom 16.12.2013
- Städteregion Aachen vom 14.11.2013
- Bezirksregierung Köln, Dez. 33 vom 27.11.2013
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- IHK Aachen vom 17.12.2013
- Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen vom 10.12.2013
- RWE Power AG vom 16.12.2013
Von den folgenden Behörden sind Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen
abgegeben worden:
(Die Stellungnahmen sind beigefügt und der Inhalt nun folgend wiedergegeben. Zudem ist
jede Anregung mit je einer Stellungnahme des beauftragten Planungsbüros versehen.)
Der Ausschuss muss über jede Anregung einzeln beraten und für den Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung abgeben.
Über das Beratungsergebnis des Ausschusses wird in der Sitzung des Rates berichtet.
Die jeweilige Beschlussempfehlung wird am Ende der Vorlage gefasst.
1.) Geologischer Dienst NRW vom 26.11.2013
Inhalt:
Der Planbereich liegt in Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T.
Zudem liegt im Untersuchungsraum des Plangebietes ein Gesteinswechsel vor. Im
Bereich von Gesteinswechsel ist oft mit Auflockerungen des Gebirgsverbandes zu
rechnen, was bei geplanten Gründungen und Entwässerungen im Felsengrund zu prüfen
und zu berücksichtigen ist. Potentielle Bauherren sollten auf diese Situation hingewiesen
werden.
Stellungnahme des Planungsbüros:
Ein entsprechender Hinweis auf die Erdbebenzone 3 mit Untergrundklasse T sowie ein
Hinweis auf die Gesteinswechsel werden in den Bebauungsplan als „nach der Offenlage
ergänzt“ gekennzeichnet aufgenommen.
2.) Wasserverband Eifel-Rur vom 18.12.2013
Inhalt:
Das Plangebiet liegt im Trennsystem Jüngersdorf-Stütgerloch, welches nach unserem
Kenntnisstand direkt in den Wehebach einleitet. Die Hochwassergefahrenkarte der
Bezirksregierung Köln weist jedoch unterhalb in Luchem Überschwemmungen von
bebauten Bereichen bereits ab HQ 20 für dieses Gewässer aus. Von Seiten des
Wasserverbandes wird angemerkt, dass gewährleistet sein muss, dass sich der Abfluss in
Luchem durch diese Einleitung bis zu einem HQ 100 nicht erhöht, um die Hochwassersituation nicht weiter zu verschlechtern. Da das NA-Modell des Wehebaches dem
Wasserverband Eifel-Rur vorliegt, könnte eine derartige Berechnung auf Anfrage durch
den Wasserverband Eifel-Rur durchgeführt werden.
Stellungnahme des Planungsbüros:
Auf Grund der vorhandenen Hochwasserproblematik ist die Einleitmenge soweit zu
reduzieren, dass im Hochwasserfall bis HQ 100 keine Mehrbelastung für den Wehebach
entstehen kann.
Im Rahmen der Straßen-/Tiefbauplanung und Hochbauplanung wird ein Entwässerungskonzept durch ein Fachingenieurbüro erstellt und mit dem WVER abgestimmt. Falls
erforderlich, wird eine bauliche Einrichtung als Regenrückhaltung eingeplant.
Ein entsprechender Hinweis auf das Entwässerungskonzept wird in den Bebauungsplan
aufgenommen.
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3.) Deutsche Telekom GmbH vom 03.12.2013
Inhalt:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien. Zur Verbesserung der Planstraße „Am Königsbusch“ mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die
Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Folgende fachliche Festsetzung
soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden:
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer
Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Stellungnahme des Planungsbüros:
Die Festsetzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen und entsprechend kursiv als
„nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet.
4.) Kreis Düren vom 19.12.2013
Inhalt:
Folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt:
- Kämmerei
- Straßenverkehrsamt
- Kreisentwicklung- und Straßen
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
- Brandschutz
- Umweltamt
- Landschaftspflege und Naturschutz
Immissionsschutz
Aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken, sofern
nachgewiesen wird, dass es durch die Aktivitäten auf dem nahegelegenen Sportplatz nicht
zu Überschreitungen der zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte im Planbereich kommt.
Eine lärmtechnische Untersuchung der Aktivitäten auf dem Sportplatzgelände im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens F 14 hat zur Festsetzung von aktiven Lärmminderungsmaßnahmen geführt. Aufgrund dieser Erkenntnis ist zu befürchten, dass es im Plangebiet
durch die heranrückende Wohnbebauung ebenfalls zu unzulässigen Lärmimmissionen
durch den Sportplatzbetrieb kommen kann.
Stellungnahme des Planungsbüros:
Die Lage der überbaubaren Fläche in der 3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 wird
gegenüber der rechtskräftigen Bebauungsplanfassung nicht verändert. Die Bebauung
rückt nicht näher an das Sportplatzgelände heran. Insofern besteht durch die Festsetzung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes F 6 kein weiterer Handlungsbedarf.
5.) Regionetz GmbH vom 21.11.2013
Inhalt:
Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen
entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Stellungnahme des Planungsbüros:
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen und als nach
„nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet.
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6.) Bezirksregierung Arnsberg vom 12.12.2013
Inhalt:
Das Plangebiet befindet sich in einer Zone in dem sich drei bauwürdige Flözgruppen mit
einer geringen Lockermassenüberdeckung befinden. Auf Grund dieser Lagerstättenverhältnisse kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass um und im
Bereich der Planmaßnahme Bergbau im tages- bzw. oberflächennahen Bereich geführt
wurde. Daher sollte im Bereich der Planmaßnahme auf altbergbauliche Hinweise geachtet
werden. Bei Vorhandensein solcher Hinweise sollte dringend ein Sachverständiger
eingeschaltet werden.
Zudem ist das Plangebiet von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich.
Stellungnahme des Planungsbüros:
Zu dem betroffenen Geltungsbereich der 3. Änderung liegt ein Bodengutachten vor. Die
Vorgaben werden berücksichtigt. Zusätzlich kann im Rahmen der zukünftigen Hochbauplanungen der Bodengutachter nochmals hinzugezogen werden.
Weiterhin wird ein Hinweis auf die Beachtung bergbaulicher Hinweise sowie auf
braunkohlenbaubedingte Grundwasserabsenkungen erfolgen und als „nach der Offenlage
ergänzt“ gekennzeichnet werden.
7.) Anregung Bürger 1 vom 19.12.2013
Inhalt:
Es werden Bedenken bezüglich der geplanten Entwässerungssituation erhoben und
befürchtet, dass bei zusätzlicher Einleitung von Regenwasser in die Straße Am Königsbusch bei Starkregen Überschwemmungen entstehen könnten. Bereits jetzt sei schon
durch die Einleitung des Überlaufwassers aus dem ehemaligen Steinbruch und der
Entwässerung des Wendehammers bei Starkregen so viel Wasser vorhanden, dass der
Querkanal an der Einleitung gestaut werde und das Wasser dort den Kanaldeckel hoch
drückt.
Stellungnahme des Planungsbüros:
Die Bedenken sind nachvollziehbar. Daher wird im Rahmen der Straßen- und Tiefbauplanung, Hochbauplanung ein Entwässerungskonzept durch ein Fachingenieurbüro erstellt.
Falls erforderlich, wird eine bauliche Einrichtung als Regenrückhaltung eingeplant. In
jeden Fall wird die Einleitmenge soweit reduziert, dass keine Mehrbelastung für den
vorhandenen Kanal entstehen kann.
8.) Anregung Bürger 2 vom 13.12.2013
Inhalt:
Es wird um Berücksichtigung gebeten, dass die Lärmbelastung kaum mit der auf der
Sportanlage durchgeführten Fußballspielen einhergeht. Insbesondere durch die an- und
abfahrenden Kraftfahrzeuge zu den Spielen aber auch durch die Nutzung des Sportheimes für Veranstaltungen (Musikanlage) an den Wochenenden entstehenden Immissionen, die zu einer Beeinträchtigung führen. Durch eine entsprechende Beschilderung
könnte man zu einer Reduzierung des Lärms beitragen.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass sich die Altlasten bis auf die Flurstücke 526, 527
und 598 erstecken.
Die Entwässerung des Weges entlang des Sportplatzes bis zu dem angrenzenden
Parkplatz ist nicht zufrieden stellend gelöst. Bei starken Regenfällen fließt das Wasser
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zusammen mit Geröll den Weg entlang und weiter hinunter Am Königsbusch und verstopft
schon nach kurzer Zeit den einzigen Ablauf. Im Zuge des Straßenbaus ist dies unbedingt
zu berücksichtigen.
Das Flurstück 1415 ist als Grünfläche dargestellt. Die Grünfläche erstreckt sich tatsächlich
im weiteren Verlauf entlang des Flurstücks 740 und sollte auch im Bebauungsplan
dargestellt werden.
Stellungnahme des Planungsbüros :
Der Hinweis zu den vorhandenen Altlasten ist auf Grund des vorliegenden Gutachtes
bekannt. Die Vorgaben werden berücksichtigt und das Bodengutachten Bestandteil dieser
3. Änderung.
Die Lage der überbaubaren Fläche ändert sich im Vergleich zum rechtskräftigen
Bebauungsplan nicht. Die geplante Erschließung betrifft nicht die Erschließung des
Sportplatzgeländes.
Die Anregungen zur Beschilderung des Weges zur Reduzierung des Lärmes des
Sportplatzes sind nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.
Der Anregung, die geplante Grünfläche als Straßenendpunkt festzusetzen wird nicht
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
A)
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt,
1.) Geologischer Dienst NRW
die Hinweise auf den Gesteinswechsel sowie auf die Erdbebenzone 3 mit Untergrundklasse T in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“
zu kennzeichnen.
2.) Wasserverband Eifel-Rur
den Hinweis auf das Entwässerungskonzept in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen.
3.) Deutsche Telekom GmbH
den Hinweis auf die Telekommunikationslinien in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen.
4.) Kreis Düren
die Anregung bezüglich des Immissionsschutzes zur Kenntnis zu nehmen.
5.) Regionetz GmbH
einen Hinweis bezüglich der Anschluss- und Versorgungsleitungen in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen.
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6.) Bezirksregierung Arnsberg
einen Hinweis auf die Beachtung bergbaulicher Hinweise sowie auf braunkohlenbedingte
Grundwasserabsenkungen in der Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach
der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen.
7.) Anregung Bürger 1
die Anregung bezüglich der Entwässerungssituation zur Kenntnis zu nehmen.
8.) Anregung Bürger 2
die Anregung zur Kenntnis zu nehmen und fest zu stellen, dass das Bodengutachten
Bestandteil der Bebauungsplanänderung wird und dass die Beschilderung des Weges
und die Erschließung des Sportplatzgeländes nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind. Der Anregung bezüglich der Grünfläche wird nicht zugestimmt.
B)
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die 3. Änderung des Bebauungsplanes F 6
Langerwehe-Jüngersdorf für den Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf nebst
sonstigen Anlagen in der beratenen Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu
beschließen.
Der Rat beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf
für den Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf nebst sonstigen Anlagen in der
beratenen Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)