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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf; Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
195 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
24.04.14, 18:04
Aktualisiert
24.04.14, 18:04
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf;
Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf;
Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf;
Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf;
Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf;
Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf;
Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 09.04.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-39/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf; Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 die Offenlegung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf beschlossen. Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Zeit vom 20.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013 die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die nach § 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Offenlage mit Schreiben vom 12.11.2013 unterrichtet worden. Im Rahmen der Offenlage sind von folgenden Behörden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen worden: - Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH vom 22.11.2013 - Deutsche Bahn AG vom 20.11.2013 - RWE Deutschland AG vom 12.11.2013 - PLEdoc GmbH vom 25.11.2013 - Erftverband vom 25.11.2013 - Straßen NRW vom 29.11.2013 - Westnetz GmbH vom 26.11.2013 - Gascade GmbH vom 29.11.2013 - Unitymedia Kabel vom 03.12.2013 - Landwirtschaftskammer NRW vom 16.12.2013 - Städteregion Aachen vom 14.11.2013 - Bezirksregierung Köln, Dez. 33 vom 27.11.2013 Drucksache VL-39/2014 Seite - 2 - - IHK Aachen vom 17.12.2013 - Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen vom 10.12.2013 - RWE Power AG vom 16.12.2013 Von den folgenden Behörden sind Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen abgegeben worden: (Die Stellungnahmen sind beigefügt und der Inhalt nun folgend wiedergegeben. Zudem ist jede Anregung mit je einer Stellungnahme des beauftragten Planungsbüros versehen.) Der Ausschuss muss über jede Anregung einzeln beraten und für den Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung abgeben. Über das Beratungsergebnis des Ausschusses wird in der Sitzung des Rates berichtet. Die jeweilige Beschlussempfehlung wird am Ende der Vorlage gefasst. 1.) Geologischer Dienst NRW vom 26.11.2013 Inhalt: Der Planbereich liegt in Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. Zudem liegt im Untersuchungsraum des Plangebietes ein Gesteinswechsel vor. Im Bereich von Gesteinswechsel ist oft mit Auflockerungen des Gebirgsverbandes zu rechnen, was bei geplanten Gründungen und Entwässerungen im Felsengrund zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Potentielle Bauherren sollten auf diese Situation hingewiesen werden. Stellungnahme des Planungsbüros: Ein entsprechender Hinweis auf die Erdbebenzone 3 mit Untergrundklasse T sowie ein Hinweis auf die Gesteinswechsel werden in den Bebauungsplan als „nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet aufgenommen. 2.) Wasserverband Eifel-Rur vom 18.12.2013 Inhalt: Das Plangebiet liegt im Trennsystem Jüngersdorf-Stütgerloch, welches nach unserem Kenntnisstand direkt in den Wehebach einleitet. Die Hochwassergefahrenkarte der Bezirksregierung Köln weist jedoch unterhalb in Luchem Überschwemmungen von bebauten Bereichen bereits ab HQ 20 für dieses Gewässer aus. Von Seiten des Wasserverbandes wird angemerkt, dass gewährleistet sein muss, dass sich der Abfluss in Luchem durch diese Einleitung bis zu einem HQ 100 nicht erhöht, um die Hochwassersituation nicht weiter zu verschlechtern. Da das NA-Modell des Wehebaches dem Wasserverband Eifel-Rur vorliegt, könnte eine derartige Berechnung auf Anfrage durch den Wasserverband Eifel-Rur durchgeführt werden. Stellungnahme des Planungsbüros: Auf Grund der vorhandenen Hochwasserproblematik ist die Einleitmenge soweit zu reduzieren, dass im Hochwasserfall bis HQ 100 keine Mehrbelastung für den Wehebach entstehen kann. Im Rahmen der Straßen-/Tiefbauplanung und Hochbauplanung wird ein Entwässerungskonzept durch ein Fachingenieurbüro erstellt und mit dem WVER abgestimmt. Falls erforderlich, wird eine bauliche Einrichtung als Regenrückhaltung eingeplant. Ein entsprechender Hinweis auf das Entwässerungskonzept wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Drucksache VL-39/2014 Seite - 3 - 3.) Deutsche Telekom GmbH vom 03.12.2013 Inhalt: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien. Zur Verbesserung der Planstraße „Am Königsbusch“ mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Folgende fachliche Festsetzung soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Stellungnahme des Planungsbüros: Die Festsetzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen und entsprechend kursiv als „nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet. 4.) Kreis Düren vom 19.12.2013 Inhalt: Folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt: - Kämmerei - Straßenverkehrsamt - Kreisentwicklung- und Straßen - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt - Landschaftspflege und Naturschutz Immissionsschutz Aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken, sofern nachgewiesen wird, dass es durch die Aktivitäten auf dem nahegelegenen Sportplatz nicht zu Überschreitungen der zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte im Planbereich kommt. Eine lärmtechnische Untersuchung der Aktivitäten auf dem Sportplatzgelände im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens F 14 hat zur Festsetzung von aktiven Lärmminderungsmaßnahmen geführt. Aufgrund dieser Erkenntnis ist zu befürchten, dass es im Plangebiet durch die heranrückende Wohnbebauung ebenfalls zu unzulässigen Lärmimmissionen durch den Sportplatzbetrieb kommen kann. Stellungnahme des Planungsbüros: Die Lage der überbaubaren Fläche in der 3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 wird gegenüber der rechtskräftigen Bebauungsplanfassung nicht verändert. Die Bebauung rückt nicht näher an das Sportplatzgelände heran. Insofern besteht durch die Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F 6 kein weiterer Handlungsbedarf. 5.) Regionetz GmbH vom 21.11.2013 Inhalt: Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Stellungnahme des Planungsbüros: Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen und als nach „nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet. Drucksache VL-39/2014 Seite - 4 - 6.) Bezirksregierung Arnsberg vom 12.12.2013 Inhalt: Das Plangebiet befindet sich in einer Zone in dem sich drei bauwürdige Flözgruppen mit einer geringen Lockermassenüberdeckung befinden. Auf Grund dieser Lagerstättenverhältnisse kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass um und im Bereich der Planmaßnahme Bergbau im tages- bzw. oberflächennahen Bereich geführt wurde. Daher sollte im Bereich der Planmaßnahme auf altbergbauliche Hinweise geachtet werden. Bei Vorhandensein solcher Hinweise sollte dringend ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Zudem ist das Plangebiet von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Stellungnahme des Planungsbüros: Zu dem betroffenen Geltungsbereich der 3. Änderung liegt ein Bodengutachten vor. Die Vorgaben werden berücksichtigt. Zusätzlich kann im Rahmen der zukünftigen Hochbauplanungen der Bodengutachter nochmals hinzugezogen werden. Weiterhin wird ein Hinweis auf die Beachtung bergbaulicher Hinweise sowie auf braunkohlenbaubedingte Grundwasserabsenkungen erfolgen und als „nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet werden. 7.) Anregung Bürger 1 vom 19.12.2013 Inhalt: Es werden Bedenken bezüglich der geplanten Entwässerungssituation erhoben und befürchtet, dass bei zusätzlicher Einleitung von Regenwasser in die Straße Am Königsbusch bei Starkregen Überschwemmungen entstehen könnten. Bereits jetzt sei schon durch die Einleitung des Überlaufwassers aus dem ehemaligen Steinbruch und der Entwässerung des Wendehammers bei Starkregen so viel Wasser vorhanden, dass der Querkanal an der Einleitung gestaut werde und das Wasser dort den Kanaldeckel hoch drückt. Stellungnahme des Planungsbüros: Die Bedenken sind nachvollziehbar. Daher wird im Rahmen der Straßen- und Tiefbauplanung, Hochbauplanung ein Entwässerungskonzept durch ein Fachingenieurbüro erstellt. Falls erforderlich, wird eine bauliche Einrichtung als Regenrückhaltung eingeplant. In jeden Fall wird die Einleitmenge soweit reduziert, dass keine Mehrbelastung für den vorhandenen Kanal entstehen kann. 8.) Anregung Bürger 2 vom 13.12.2013 Inhalt: Es wird um Berücksichtigung gebeten, dass die Lärmbelastung kaum mit der auf der Sportanlage durchgeführten Fußballspielen einhergeht. Insbesondere durch die an- und abfahrenden Kraftfahrzeuge zu den Spielen aber auch durch die Nutzung des Sportheimes für Veranstaltungen (Musikanlage) an den Wochenenden entstehenden Immissionen, die zu einer Beeinträchtigung führen. Durch eine entsprechende Beschilderung könnte man zu einer Reduzierung des Lärms beitragen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass sich die Altlasten bis auf die Flurstücke 526, 527 und 598 erstecken. Die Entwässerung des Weges entlang des Sportplatzes bis zu dem angrenzenden Parkplatz ist nicht zufrieden stellend gelöst. Bei starken Regenfällen fließt das Wasser Drucksache VL-39/2014 Seite - 5 - zusammen mit Geröll den Weg entlang und weiter hinunter Am Königsbusch und verstopft schon nach kurzer Zeit den einzigen Ablauf. Im Zuge des Straßenbaus ist dies unbedingt zu berücksichtigen. Das Flurstück 1415 ist als Grünfläche dargestellt. Die Grünfläche erstreckt sich tatsächlich im weiteren Verlauf entlang des Flurstücks 740 und sollte auch im Bebauungsplan dargestellt werden. Stellungnahme des Planungsbüros : Der Hinweis zu den vorhandenen Altlasten ist auf Grund des vorliegenden Gutachtes bekannt. Die Vorgaben werden berücksichtigt und das Bodengutachten Bestandteil dieser 3. Änderung. Die Lage der überbaubaren Fläche ändert sich im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan nicht. Die geplante Erschließung betrifft nicht die Erschließung des Sportplatzgeländes. Die Anregungen zur Beschilderung des Weges zur Reduzierung des Lärmes des Sportplatzes sind nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Der Anregung, die geplante Grünfläche als Straßenendpunkt festzusetzen wird nicht zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: A) Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, 1.) Geologischer Dienst NRW die Hinweise auf den Gesteinswechsel sowie auf die Erdbebenzone 3 mit Untergrundklasse T in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen. 2.) Wasserverband Eifel-Rur den Hinweis auf das Entwässerungskonzept in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen. 3.) Deutsche Telekom GmbH den Hinweis auf die Telekommunikationslinien in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen. 4.) Kreis Düren die Anregung bezüglich des Immissionsschutzes zur Kenntnis zu nehmen. 5.) Regionetz GmbH einen Hinweis bezüglich der Anschluss- und Versorgungsleitungen in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen. Drucksache VL-39/2014 Seite - 6 - 6.) Bezirksregierung Arnsberg einen Hinweis auf die Beachtung bergbaulicher Hinweise sowie auf braunkohlenbedingte Grundwasserabsenkungen in der Bebauungsplanänderung aufzunehmen und als „nach der Offenlage ergänzt“ zu kennzeichnen. 7.) Anregung Bürger 1 die Anregung bezüglich der Entwässerungssituation zur Kenntnis zu nehmen. 8.) Anregung Bürger 2 die Anregung zur Kenntnis zu nehmen und fest zu stellen, dass das Bodengutachten Bestandteil der Bebauungsplanänderung wird und dass die Beschilderung des Weges und die Erschließung des Sportplatzgeländes nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind. Der Anregung bezüglich der Grünfläche wird nicht zugestimmt. B) Weiterhin empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die 3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf für den Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf nebst sonstigen Anlagen in der beratenen Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Der Rat beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes F 6 Langerwehe-Jüngersdorf für den Bereich unterhalb des Sportplatzes Jüngersdorf nebst sonstigen Anlagen in der beratenen Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels)