Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 14.11.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Na
Vorlagennummer: VL-134/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Langerwehe
Sachdarstellung:
Gemäß der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ sowie den dazu
ergangenen nationalen Gesetz (Bundes-Immisionsschutzgesetz § 47d) ist die Gemeinde
Langerwehe verpflichtet, den 2008 beschlossenen Lärmaktionsplan der Gemeinde
Langerwehe zu überprüfen und fortzuschreiben.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 26.09.2013 bis
zum 15.11.2013 sind von der Kreisverwaltung Düren, der DB Service Immobilien GmbH
sowie von Straßen-NRW keinerlei Bedenken vorgebracht worden.
Auch im Rahmen der Offenlage in der Zeit vom 14.10.2013 bis einschließlich 15.11.2013
wurde keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Dieser Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung des Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten am 05.12.2013 beraten.
Über das Ergebnis der Ausschussberatung wird in der Ratssitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Drucksache VL-134/2013
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat den Lärmaktionsplan zu beschließen.
Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)
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