Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
53 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GKZ: 05358032
Lärmaktionsplan für die
Gemeinde Langerwehe
Bericht über die Lärmkartierung für die Gemeinde
Langerwehe
Anlass, Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsmethode:
In der Gemeinde Langerwehe, welche außerhalb der Ballungsräume der ersten Stufe in NRW liegt,
wurde im Jahr 2012 die Geräuschbelastung entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen1
durch folgende Quellenarten untersucht:
- Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen2 > 6 Mio. Kfz /a
- Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken3 > 60 000 Züge/a
Ausgehend vom Betrieb dieser Quellen im Jahr 2012 wurden unter Berücksichtigung des Geländes und
der Bebauung die Geräusch-Einwirkung (Immission) berechnet4 und kartiert5, soweit sie einen LDEN von
55dB(A) oder LNIGHT von 50dB(A) 6 überschritten haben.
Dieser Bericht erfolgt in
Lärmkartierungsverordnung.
Übereinstimmung
mit
den
Anforderungen
des
§
4
der
Rechtlicher Hintergrund
Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der
Bundesrepublik Deutschland in §§ 47 a-f des BImSchG.
1
Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm,
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm v.
24. Juni 2005,
Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die
Lärmkartierung - 34. BImSchV v. 6. März 2006.
2
Hauptverkehrsstraßen: Bundesfernstraßen (Autobahnen Bundesstraßen), Landesstraßen
3
Haupteisenbahnstrecken: Schienenwege von Eisenbahnen nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz
4
Vorläufige Berechnungsmethoden VBUS, VBUF, VBUI und VBUSCH v. 4. April 2006 sowie VBEB v.
9. Februar 2007
5
Der Schienenverkehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz auf Schienenwegen des Bundes wird durch das
Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert und berichtet (www.eisenbahn-bundesamt.de).
6
Zur Kennzeichnung verwendet werden der LDEN und der LNIGHT, beide in dB(A) angegeben. Der LDEN ist ein
mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5dB Zuschlag und in den acht
Nachtstunden mit 10dB Zuschlag gewichtet ist. Der LNIGHT wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00h
- 06.00h) des Jahres gebildet.
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Lärmaktionsplan für die
Gemeinde Langerwehe
Zuständige Behörden
Zuständig für die Kartierung des Lärms, der durch die o.g. Quellenarten verursacht wird ist:
Gemeinde Langerwehe , D - 52379 Langerwehe, Schönthaler Str. 4
Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des
Bundes zuständig:
Eisenbahnbundesamt, D - 53175 Bonn, Heinemannstraße 6
Die Berechnung der Lärmbelastung in der Gemeinde erfolgte
für die Straßen, soweit sie erheblich einwirken, durch das Landesamt für Umwelt, Natur und
Verbraucherschutz NRW,
für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das
Eisenbahnbundesamt.
Beschreibung der Umgebung:
Die Gemeinde liegt außerhalb der Ballungsräume am Nordrand der Eifel am Übergang zur Jülicher
Börde im Westen von Deutschland. Zu ihren Nachbargemeinden existieren im südlichen
Gemeindegebiet weite Waldflächen sowie im nördlichen Gemeindegebiet umfangreiche
landwirtschaftliche Flächen. Nächstes Oberzentrum ist Aachen, verkehrlich über die Autobahn A4 und
den Schienenverkehr der DB-Strecke Köln - Aachen zu erreichen.
Durchgeführte und laufende Aktionspläne und Lärmschutzprogramme:
Spezielle Aktionspläne in der Gemeinde wurden bisher nicht durchgeführt. Jedoch wurde dem Aspekt
des Lärmschutzes bei allen Planungen von Verkehrswegen sowie in der Bauleitplanung innerhalb der
geltenden Anforderung Rechnung getragen.
Graphische Darstellungen durch Isophonenflächen und Isophonenlinien:
Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Langerwehe sowie in ganz NRW
stehen allen Interessierten unter den Adressen:
www.umgebungslaerm.nrw.de
www.eisenbahn-bundesamt.de
zur Verfügung.
Neben allgemeinen Erläuterungen zum Umgebungslärm und einer Übersicht, in der alle
berücksichtigten Quellen und Hindernisse dargestellt sind, findet man dort für jede untersuchte
Quellenart und jede Kennzeichnungsart eine eigene kartenmäßige Darstellung.
Soweit Ergebnisse des Lärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes dargestellt werden,
wurden sie vom zuständigen Eisenbahnbundesamt nachrichtlich zur Verfügung gestellt.
Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden in 4m Höhe
über dem Erdboden in einem 10m-Raster berechnet wurden.
Die Isophonenflächen sind entsprechend der Legende farbig gekennzeichnet.
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Lärmaktionsplan für die
Gemeinde Langerwehe
Als Auslösepegellinien sind in den Karten die Pegel LDEN = 70 dB(A) bzw. LNIGHT = 60 dB(A)
eingezeichnet. Sie kennzeichnen die Grenze, oberhalb derer Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung
gezogen oder eingeführt werden.
Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten erfolgt in Anlage 1.
Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen
Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind
Haupt-Straßenverkehr
Name
Kfz/a
Lage
A4
21,3 Mio.
West-Ost an der Gemeinde vorbei
Name
Züge/a
Lage
Aachen - Köln
64.387*
West-Ost durch die Gemeinde
Haupt-Schienenverkehr
*Stand: Jahresfahrplan 2012
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Lärmaktionsplan für die
Gemeinde Langerwehe
Lagepläne
Die Lagepläne des Lärmaktionsplans Langerwehe sind als Anhang 2 beigefügt.
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden
und Träger öffentlicher Belange
Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.09.2013
unterrichtet und zur Äußerung bis zum 15.11.2013 aufgefordert. Es wurden keinerlei Bedenken
vorgebracht.
Die Öffentlichkeit wurde vom 14.10.2013 bis einschließlich 15.11.2013 gehört und erhielt rechtzeitig
und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplanes
mitzuwirken. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung
Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens im Jahre 1999 wurden im Umfeld des Bahnhofs
Langerwehe bereits aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden am
Bahndamm und Schallschutzmaßnahmen an den angrenzenden Häusern vorgenommen.
Entlang der BAB A4 wurden im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus aktive und passive
Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und Schallschutzmaßnahmen an den
angrenzenden Häusern vorgenommen.
Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete
Bei Neuaufstellung von Bauleitplänen werden die Belange des Lärmschutzes im Bereich der DBStrecke und der BAB A4 berücksichtigt. Bei zukünftigen Planfeststellungsverfahren im Bereich der
Bahnstrecke wird die Gemeinde notwendige Lärmschutzmaßnahmen einfordern.
Die Gemeinde befindet sich bereits seit mehreren Jahren im Haushaltssicherungskonzept und ist daher
zu freiwilligen Maßnahmen (insbesondere baulicher Art) nicht befugt.
Geplante
Bestimmungen
(Qualitätssicherung)
über
die
Bewertung
der
Durchführung
2018 werden die Lärmkarten überprüft und ggf. überarbeitet. Die dann festzustellenden Veränderungen
gegenüber der Situation 2013 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sollten die
Ziele dann nicht erreicht sein, wird ein weitergehender Aktionsplan erstellt.
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Anlage 1.
Daten zu den Lärmkarten
Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und
Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt:
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde:
Lden/dB(A):
Größe/km2
>55
2,9
>65
0,6
>75
0,2
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser:
Lden/dB(A):
N Wohnungen
N Schulgebäude
N Krankenhausgebäude
>55
230
0
0
>65
8
0
0
>75
0
0
0
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen,
die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:
Lden/dB(A):
N
>55 .. ≤60
390
>60 .. ≤65
185
>65 .. ≤70
20
>70 .. ≤75
0
>75
0
Lnight/dB(A):
N
>50 .. ≤55
300
>55 .. ≤60
60
>60 .. ≤65
0
>65 .. ≤70
0
>70
0
Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Schienenverkehrslärm, der von Schienenwegen nach dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt:
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde:
Lden/dB(A):
Größe/km2
>55
7,03
>65
1,78
>75
0,49
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser:
Lden/dB(A):
N Wohnungen
N Schulgebäude
N Krankenhausgebäude
>55
1.960
10
0
>65
340
2
0
>75
40
1
0
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen,
die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:
Lden/dB(A):
N
>55 .. ≤60
2.750
>60 .. ≤65
1.180
>65 .. ≤70
470
>70 .. ≤75
270
>75
100
Lnight/dB(A):
N
>50 .. ≤55
2.430
>55 .. ≤60
950
>60 .. ≤65
460
>65 .. ≤70
180
>70
70
Seite: 5