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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Text)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
53 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
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Inhalt der Datei

GKZ: 05358032 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Langerwehe Bericht über die Lärmkartierung für die Gemeinde Langerwehe Anlass, Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsmethode: In der Gemeinde Langerwehe, welche außerhalb der Ballungsräume der ersten Stufe in NRW liegt, wurde im Jahr 2012 die Geräuschbelastung entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen1 durch folgende Quellenarten untersucht: - Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen2 > 6 Mio. Kfz /a - Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken3 > 60 000 Züge/a Ausgehend vom Betrieb dieser Quellen im Jahr 2012 wurden unter Berücksichtigung des Geländes und der Bebauung die Geräusch-Einwirkung (Immission) berechnet4 und kartiert5, soweit sie einen LDEN von 55dB(A) oder LNIGHT von 50dB(A) 6 überschritten haben. Dieser Bericht erfolgt in Lärmkartierungsverordnung. Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 4 der Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in §§ 47 a-f des BImSchG. 1 Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm v. 24. Juni 2005, Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV v. 6. März 2006. 2 Hauptverkehrsstraßen: Bundesfernstraßen (Autobahnen Bundesstraßen), Landesstraßen 3 Haupteisenbahnstrecken: Schienenwege von Eisenbahnen nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz 4 Vorläufige Berechnungsmethoden VBUS, VBUF, VBUI und VBUSCH v. 4. April 2006 sowie VBEB v. 9. Februar 2007 5 Der Schienenverkehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz auf Schienenwegen des Bundes wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert und berichtet (www.eisenbahn-bundesamt.de). 6 Zur Kennzeichnung verwendet werden der LDEN und der LNIGHT, beide in dB(A) angegeben. Der LDEN ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5dB Zuschlag und in den acht Nachtstunden mit 10dB Zuschlag gewichtet ist. Der LNIGHT wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00h - 06.00h) des Jahres gebildet. Seite: 1 GKZ: 05358032 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Langerwehe Zuständige Behörden Zuständig für die Kartierung des Lärms, der durch die o.g. Quellenarten verursacht wird ist: Gemeinde Langerwehe , D - 52379 Langerwehe, Schönthaler Str. 4 Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig: Eisenbahnbundesamt, D - 53175 Bonn, Heinemannstraße 6 Die Berechnung der Lärmbelastung in der Gemeinde erfolgte für die Straßen, soweit sie erheblich einwirken, durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW, für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Beschreibung der Umgebung: Die Gemeinde liegt außerhalb der Ballungsräume am Nordrand der Eifel am Übergang zur Jülicher Börde im Westen von Deutschland. Zu ihren Nachbargemeinden existieren im südlichen Gemeindegebiet weite Waldflächen sowie im nördlichen Gemeindegebiet umfangreiche landwirtschaftliche Flächen. Nächstes Oberzentrum ist Aachen, verkehrlich über die Autobahn A4 und den Schienenverkehr der DB-Strecke Köln - Aachen zu erreichen. Durchgeführte und laufende Aktionspläne und Lärmschutzprogramme: Spezielle Aktionspläne in der Gemeinde wurden bisher nicht durchgeführt. Jedoch wurde dem Aspekt des Lärmschutzes bei allen Planungen von Verkehrswegen sowie in der Bauleitplanung innerhalb der geltenden Anforderung Rechnung getragen. Graphische Darstellungen durch Isophonenflächen und Isophonenlinien: Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Langerwehe sowie in ganz NRW stehen allen Interessierten unter den Adressen: www.umgebungslaerm.nrw.de www.eisenbahn-bundesamt.de zur Verfügung. Neben allgemeinen Erläuterungen zum Umgebungslärm und einer Übersicht, in der alle berücksichtigten Quellen und Hindernisse dargestellt sind, findet man dort für jede untersuchte Quellenart und jede Kennzeichnungsart eine eigene kartenmäßige Darstellung. Soweit Ergebnisse des Lärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes dargestellt werden, wurden sie vom zuständigen Eisenbahnbundesamt nachrichtlich zur Verfügung gestellt. Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden in 4m Höhe über dem Erdboden in einem 10m-Raster berechnet wurden. Die Isophonenflächen sind entsprechend der Legende farbig gekennzeichnet. Seite: 2 GKZ: 05358032 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Langerwehe Als Auslösepegellinien sind in den Karten die Pegel LDEN = 70 dB(A) bzw. LNIGHT = 60 dB(A) eingezeichnet. Sie kennzeichnen die Grenze, oberhalb derer Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden. Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten erfolgt in Anlage 1. Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A4 21,3 Mio. West-Ost an der Gemeinde vorbei Name Züge/a Lage Aachen - Köln 64.387* West-Ost durch die Gemeinde Haupt-Schienenverkehr *Stand: Jahresfahrplan 2012 Seite: 3 GKZ: 05358032 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Langerwehe Lagepläne Die Lagepläne des Lärmaktionsplans Langerwehe sind als Anhang 2 beigefügt. Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden und Träger öffentlicher Belange Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.09.2013 unterrichtet und zur Äußerung bis zum 15.11.2013 aufgefordert. Es wurden keinerlei Bedenken vorgebracht. Die Öffentlichkeit wurde vom 14.10.2013 bis einschließlich 15.11.2013 gehört und erhielt rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens im Jahre 1999 wurden im Umfeld des Bahnhofs Langerwehe bereits aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden am Bahndamm und Schallschutzmaßnahmen an den angrenzenden Häusern vorgenommen. Entlang der BAB A4 wurden im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und Schallschutzmaßnahmen an den angrenzenden Häusern vorgenommen. Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete Bei Neuaufstellung von Bauleitplänen werden die Belange des Lärmschutzes im Bereich der DBStrecke und der BAB A4 berücksichtigt. Bei zukünftigen Planfeststellungsverfahren im Bereich der Bahnstrecke wird die Gemeinde notwendige Lärmschutzmaßnahmen einfordern. Die Gemeinde befindet sich bereits seit mehreren Jahren im Haushaltssicherungskonzept und ist daher zu freiwilligen Maßnahmen (insbesondere baulicher Art) nicht befugt. Geplante Bestimmungen (Qualitätssicherung) über die Bewertung der Durchführung 2018 werden die Lärmkarten überprüft und ggf. überarbeitet. Die dann festzustellenden Veränderungen gegenüber der Situation 2013 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sollten die Ziele dann nicht erreicht sein, wird ein weitergehender Aktionsplan erstellt. Seite: 4 Anlage 1. Daten zu den Lärmkarten Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: Lden/dB(A): Größe/km2 >55 2,9 >65 0,6 >75 0,2 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: Lden/dB(A): N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude >55 230 0 0 >65 8 0 0 >75 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: Lden/dB(A): N >55 .. ≤60 390 >60 .. ≤65 185 >65 .. ≤70 20 >70 .. ≤75 0 >75 0 Lnight/dB(A): N >50 .. ≤55 300 >55 .. ≤60 60 >60 .. ≤65 0 >65 .. ≤70 0 >70 0 Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Schienenverkehrslärm, der von Schienenwegen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: Lden/dB(A): Größe/km2 >55 7,03 >65 1,78 >75 0,49 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: Lden/dB(A): N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude >55 1.960 10 0 >65 340 2 0 >75 40 1 0 Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: Lden/dB(A): N >55 .. ≤60 2.750 >60 .. ≤65 1.180 >65 .. ≤70 470 >70 .. ≤75 270 >75 100 Lnight/dB(A): N >50 .. ≤55 2.430 >55 .. ≤60 950 >60 .. ≤65 460 >65 .. ≤70 180 >70 70 Seite: 5