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Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1; Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
108 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:00
Aktualisiert
26.11.12, 18:00
Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – M Vorlage 833 /IX.L. Datum: 22.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Weiterbau der A 1; Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim befürwortet den Weiterbau der BAB 1 und fordert eine zügige Fortführung des Planfeststellungsverfahrens. Es wird darüber hinaus beschlossen, a) Die Immissionsschutzuntersuchungen (Lärmtechnik) nicht nur auf den Bereich des nunmehr vorgesehenen Verkehrsstreckenabschnitts zu beschränken, sondern auf der Grundlage der derzeit bereits erheblichen Lärmentwicklungen und darüber hinaus mit dem Weiterbau der BAB 1 zu ermittelnden künftigen Verkehrsaufkommens entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Orte Pesch, Zingsheim und Engelgau vorzusehen. b) Bis zur Sitzung des Gemeinderates die umfangreichen Unterlagen im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 von der Anschlussstelle (AS) Blankenheim (B 51) bis zur AS Adenau (L 10) im Abschnitt von Bau-km 21-214 (AS Blankenheim) bis Bau-km 30+476 (Landesgrenze) eingehend zu prüfen und eine Stellungnahme bezüglich evtl. Bedenken und Anregungen gegenüber der Bezirksregierung Köln zu verfassen. Begründung: In seiner Sitzung am 28.06.2000 hat der Gemeinderat eine Resolution zum Weiterbau der BAB 1 wie folgt beschlossen: Seit Jahrzehnten wird der Lückenschluss der A 1 von Tondorf zur A 48 nach Mehren geplant. Lediglich das Vulkaneifeldreieck konnte in den letzten Jahren verwirklicht werden. Von der Anschlussstelle Daun bis Tondorf fehlen in der Eifel etwa 30 km für den Lückenschluss einer Autobahn von Flensburg bis Südspanien. Raumordnung und Landesplanung stufen die Eifel in die Kategorie „dünn besiedelter ländlicher Raum in ungünstiger Lage“ ein. Eine wichtige Voraussetzung zur Überwindung dieser Strukturschwäche ist ein gut funktionierendes Verkehrswegenetz und hier insbesondere der Autobahnbau. Entlang des Autobahnnetzes hat sich innerhalb der gesamten Bundesrepublik – auch in vergleichbaren strukturschwachen Regionen – das Gewerbe gut entwickelt. Gerade der Eifelraum ist vom Strukturwandel besonders stark betroffen. Um Arbeitsplätze zu sichern und Kaufkraftverluste in der ohnehin strukturschwachen Region kompensieren zu 3 können, wurden mit erheblichen Anstrengungen der Zie-5b-Förderung der EU, des Kreises Euskirchen und der Gemiende neue Wohn- und Gewerbegebiete erschlossen. Für die Ansiedlung von gewerblichen Unternehmen ist ein gut fuktionierendes Verkehrswegenetz zwingende Voraussetzung. Die A 1 bietet sicherlich herausragende Infrastrukturbedingungen für die Ansiedlung neuer Unternehmen. Als weiteres Standbein für unsere wirtschaftliche Situation wird auf die fremdenverkehrliche Entwicklung unserer Gemeinde verwiesen. Nur gute und schnelle Verbindungen sichern eine weitere gesunde Fremdenverkehrsentwicklung. Wir fordern daher die zuständigen Stellen und Gremien des Landes und des Bundes auf, alle Anstregungen zu unternehmen, damit der Weiterbau in den Bereichen mit Baurecht unverzüglich realisiert wird. Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrsweges fordert der Rat der Gemeinde Nettersheim, alles zu unernehmen, damit der Bau des Lückenschlusses der A 1 auch künftig in der Dringlichkeit „vordringlicher Bedarf“ verbleibt und die Mittel im neuen Finanzierungsplan bereit gestellt werden. Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzumg am 26.06.2012 davon in Kenntnis gesetzt, dass das Planfeststellungsverfahren zum Weiterbau der BAB 1 nunmehr zeitnah neu eingeleitet werden soll. Nunmehr hat die Bezirksregierung Köln bei der Gemeinde Nettersheim die umfangreichen Planfeststellungsunterlagen für den Weiterbau der BAB 1 von Blankenheim bis Adenau vorgelegt und verfügt, dass diese Unterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 05.11.2012 bis 04.12.2012 offenliegen und dass jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschl. 18.12.2012 bei der Bezirksregierung Köln oder bei der Gemeinde Nettersheim Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben kann. Die von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Nettersheim haben, wurden schriftlich über das Offenlegungsverfahren informiert. Die Gemeinde Nettersheim wurde zwischenzeitlich ebenfalls als Träger öffentlicher Belange an diesem Offenlegungsverfahren beteiligt und von der Bezirksregierung Köln aufgefordert, bis zum 25.01.2013 Stellung zu nehmen, soweit der Aufgabenbereich berührt wird. Die umfangreichen Unterlagen der Planfeststellung zum Weiterbau der BAB 1 von der AS Blankenheim bis zur AS Adenau beinhalten 4 1) 2) 3) 4) 5) 6) der Darstellung der Trassenführung, die vorgesehenen Brückenbauwerke, Wilddurchlässe und Wildbrücke, Grunderwerbspläne, Ergebnisse der Immissionsschutzuntersuchungen (Lärmtechnik), Landschaftspflegerische Begleitplanung mit a) Bestands- und Konfliktplänen, b) Maßnahmenübersichtsplänen c) Maßnahmenplanung, d) Rekultivierung Altstandort G. Ruhr, e) NIKE-Station, f) Maßnahmenblätter, g) Artenschutzrechtliche Gutachten sowie h) Unterlagen Geologie, Boden, Wasser, Klima, Beschreibung Biotoptypen und Biotopverbundflächen, i) Bilanzierung In seiner Sitzung am 06.07.2010 hat der Gemeinderat u. a. beschlossen, die Ausführungen zu den Untersuchungen (in den Orten Pesch, Zingsheim und Engelgau) zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig hat er die Gemeinde beauftragt, ihre Bemühungen um Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 im Rahmen der bis zum Jahr 2012 anstehenden Überprüfung der Lärmaktionsplanung fortzusetzen. Darüber hinaus wurde in dieser Sitzung die als Anlage beigefügte Resolution beschlossen (s. hierzu auch Vorlage Nr. 54 IX.L.) Im Rahmen der Projektanmeldungen zur Bundesverkehrswegeplanung 2015 wurden Maßnahmen zum Lärmschutz im Bereich der BAB 1 für die Orte Zingsheim, Pesch und Engelgau gefordert. Es wird daher vorgeschlagen, Immissionsschutzuntersuchungen (Lärmtechnik) nicht nur auf den Bereich des nunmehr vorgesehenen Verkehrsstreckenabschnitts zu beschränken, sondern auf der Grundlage der derzeit bereits erheblichen Lärmentwicklungen und darüber hinaus mit dem Weiterbau der BAB 1 zu ermittelnden künftigen Verkehrsaufkommens entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Orte Pesch, Zingsheim und Engelgau vorzusehen. In der Sitzung des Gemeinderates beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, das Projekt insgesamt vorzustellen und dessen Besonderheiten auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim vorzustellen. Darüber hinaus sollen die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen bis zur Sitzung des Gemeinderates detailliert gesichtet und 5 eine Stellungnahme über evtl. Bedenken oder Anregungen gegenüber der Bezirksregierung Köln vorbereitet werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister