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Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 19 Seelebach; hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
24.04.14, 18:04
Aktualisiert
24.04.14, 18:04
Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 19 Seelebach;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 19 Seelebach;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 15.04.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-45/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 19 Seelebach; hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Sachdarstellung: Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Grundstücken im Baugebiet Seelebach, auf denen eine II-geschossige Bauweise zulässig ist, bittet die Entwicklungsgesellschaft Langerwehe mbH um Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F 19 Langerwehe Seelebach, 3. Änderung. Die Änderung beschränkt sich auf die bisher unbebaute Fläche zwischen der Bürgermeister-Schoeller-Straße und der Josef-Heinrichs-Straße. Diese Baufläche soll in zwei Bereiche gegliedert werden (westlich und östlich). Die planungsrechtlichen Festsetzung für die westliche Baufläche bleibt unverändert. Für die östliche Baufläche wird das Maß der baulichen Nutzung in dergestalt geändert, dass die Anzahl der Vollgeschosse von I-geschossig auf II-geschossig geändert wird (Änderungsbereich „C“). Somit würde sich diese östliche Fläche an die vorhandene II-geschossige Bebauung entlang der Josef-Heinrichs-Straße anpassen. Die Planzeichnung, Begründung sowie die textlichen Festsetzungen sind als Anlage beigefügt. Da durch die geplante Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Aus diesem Grund wird als erster Verfahrensschritt die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Weiterhin wird gemäß § 13 (3) von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Drucksache VL-45/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 Seelebach im Wege des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Weiterhin beschließt der die Offenlage gemäß § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)