Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
24.04.14, 18:04
Aktualisiert
24.04.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 15.04.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-45/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 19 Seelebach;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie Offenlegungsbeschluss
gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Sachdarstellung:
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Grundstücken im Baugebiet Seelebach, auf
denen eine II-geschossige Bauweise zulässig ist, bittet die Entwicklungsgesellschaft
Langerwehe mbH um Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F 19 Langerwehe
Seelebach, 3. Änderung. Die Änderung beschränkt sich auf die bisher unbebaute Fläche
zwischen der Bürgermeister-Schoeller-Straße und der Josef-Heinrichs-Straße. Diese
Baufläche soll in zwei Bereiche gegliedert werden (westlich und östlich). Die planungsrechtlichen Festsetzung für die westliche Baufläche bleibt unverändert. Für die östliche
Baufläche wird das Maß der baulichen Nutzung in dergestalt geändert, dass die Anzahl
der Vollgeschosse von I-geschossig auf II-geschossig geändert wird (Änderungsbereich
„C“). Somit würde sich diese östliche Fläche an die vorhandene II-geschossige Bebauung
entlang der Josef-Heinrichs-Straße anpassen.
Die Planzeichnung, Begründung sowie die textlichen Festsetzungen sind als Anlage
beigefügt.
Da durch die geplante Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann
die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Aus diesem
Grund wird als erster Verfahrensschritt die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt.
Weiterhin wird gemäß § 13 (3) von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Drucksache VL-45/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB
die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 Seelebach im Wege des
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Weiterhin beschließt der die Offenlage
gemäß § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)