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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
24 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
24.04.14, 18:04
Aktualisiert
24.04.14, 18:04
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe 4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach" Mai 2014 Begründung zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. F19 "Seelebach" Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 1 Gemeinde Langerwehe 4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach" Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Beschreibung / Anlass der Änderung .......................................... 3 2. Planungsziele ........................................................................................................ 3 3. Städtebauliche Planung ......................................................................................... 4 3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung / Bauweise ........................................ 4 3.2 Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen ............................................. 4 3.3 Verkehrsflächen, Grünflächen .................................................................... 4 3.4 Pflanzgebot interner Ausgleichsmaßnahmen ............................................. 4 3.5 Gestalterische Festsetzungen/Hinweise ........................................................ 5 4. Umweltbelange ...................................................................................................... 5. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ................................................... 5 5 Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 2 Gemeinde Langerwehe 4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach" 1. Mai 2014 Allgemeine Beschreibung / Anlass der Änderung Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Grundstücken, auf denen eine II- geschossige Bauweise zulässig ist, bittet die Entwicklungsgesellschaft Langerwehe mbH sowie die Sparkassen Immobilien GmbH Düren um Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F 19 Seelebach, 3. Änderung. Die Änderung beschränkt sich auf die Baufläche zwischen der Bürgermeister-Schoeller-Straße und der JosefHeinrichs-Straße. Es ergeben sich folgende Änderungen: 4. Änderung (Neu) Westlicher Bereich Östlicher Bereich Geschossigkeit bleibt unverändert II Firsthöhe bleibt unverändert 9m Traufhöhe bleibt unverändert max. 7,00 m Bezugspunkt ist Oberkante Bezugshöhe bleibt unverändert der Verkehrsfläche vor Gebäudemitte 2. Planungsziel Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Geschossigkeit im vorbeschriebenen Bereich mit I- geschossig festgesetzt. Mit der neu bestimmten Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung (siehe Teilungsvorschlag ÖbVI Lenzke, Aachen) wird die Baufläche in 2 Bereiche gegliedert. Die planungsrechtlichen Festsetzungen für die westliche Baufläche bleiben unverändert. Für die östliche Baufläche wird das Maß der baulichen Nutzung geändert. Die Anzahl der Vollgeschosse wird auf II- geschossig geändert. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 3 Gemeinde Langerwehe 4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach" 3. Mai 2014 Städtebauliche Planung Aufgrund der Geländetopographie ist es städtebaulich durchaus zu begrüßen die Geschossigkeit wie beschrieben zu verändern. Somit wird der starke Höhenunterschied zwischen der Bürgermeister-Schoeller-Straße und der Josef-Heinrich-Straße optisch gemildert und gleicht sich der bereits II- geschossig ausgewiesenen Bauflächen entlang des Frenzer Fließes an. 3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Mit den geplanten Änderungen werden die o.a. Festsetzungen im betroffenen Bereich wie unter Punkt 1 beschrieben verändert. 3.2 Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen Innerhalb des westlichen Bereiches bleiben die planungsrechtlichen Festsetzungen unverändert. Innerhalb des östlichen Bereiches wird die max. Anzahl der Vollgeschosse auf II erhöht. Die Traufhöhe wird mit höchstens 7,00m, bezogen auf die Oberkante der Verkehrsfläche vor Gebäudemitte, festgesetzt. 3.3 Verkehrsflächen, Grünflächen Von der geplanten Änderung sind die festgesetzten, angrenzenden Verkehrsflächen sowie Grünflächen nicht betroffen. 3.4 Pflanzgebot interner Ausgleichsmaßnahmen Die mit den Textlichen Festsetzungen vorgegebenen Pflanzgebote für private Gartengrundstücke sind auf den Änderungsbereich zu übertragen. Da die Nutzung dieser Fläche nicht verändert wird, haben die vorbeschriebenen Änderungen keinen Einfluss auf die vorgegebenen internen Ausgleichmaßnahmen. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 4 Gemeinde Langerwehe 4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach" 3.5 Mai 2014 Gestalterische Festsetzungen / Hinweise Alle gestalterischen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der Baukörper sowie die aufgeführten Hinweise bzgl. des Grundwasserstandes im Plangebiet und dem Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler werden durch die beschriebene Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt. 4. Umweltbelange Durch die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. F19 erfolgt kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft, da die festgesetzte bauliche Nutzung (WA) innerhalb der Änderungsfläche nicht korrigiert wird. 5. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Im Rahmen der abgeschlossenen Bauleitplanung wurden die bestehenden Lärmemissionen mittels gutachterlicher Stellungnahme bewertet. Die vorgesehenen Änderungen lösen keine zusätzlichen Maßnahmen aus, da die vorliegende gutachterliche Stellungnahme auch die Untersuchung für eine zweigeschossige Bebauung (Immissionspunkte in 7,00 m Höhe) einschließt. Langerwehe, im Mai 2014 Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 5