Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
24 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
24.04.14, 18:04
Aktualisiert
24.04.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach"
Mai 2014
Begründung
zur 4. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. F19 "Seelebach"
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
Seite 1
Gemeinde Langerwehe
4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach"
Mai 2014
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Allgemeine Beschreibung / Anlass der Änderung
..........................................
3
2.
Planungsziele
........................................................................................................
3
3.
Städtebauliche Planung .........................................................................................
4
3.1
Art und Maß der baulichen Nutzung / Bauweise
........................................
4
3.2
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen
.............................................
4
3.3
Verkehrsflächen, Grünflächen
....................................................................
4
3.4
Pflanzgebot interner Ausgleichsmaßnahmen
.............................................
4
3.5
Gestalterische Festsetzungen/Hinweise ........................................................
5
4.
Umweltbelange
......................................................................................................
5.
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
...................................................
5
5
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Gemeinde Langerwehe
4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach"
1.
Mai 2014
Allgemeine Beschreibung / Anlass der Änderung
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Grundstücken, auf denen eine II- geschossige Bauweise zulässig ist, bittet die Entwicklungsgesellschaft Langerwehe
mbH sowie die Sparkassen Immobilien GmbH Düren um Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F 19 Seelebach, 3. Änderung. Die Änderung beschränkt sich
auf die Baufläche zwischen der Bürgermeister-Schoeller-Straße und der JosefHeinrichs-Straße.
Es ergeben sich folgende Änderungen:
4. Änderung (Neu)
Westlicher Bereich
Östlicher Bereich
Geschossigkeit
bleibt unverändert
II
Firsthöhe
bleibt unverändert
9m
Traufhöhe
bleibt unverändert
max. 7,00 m
Bezugspunkt ist Oberkante
Bezugshöhe
bleibt unverändert
der Verkehrsfläche
vor Gebäudemitte
2.
Planungsziel
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Geschossigkeit im vorbeschriebenen Bereich mit I- geschossig festgesetzt.
Mit der neu bestimmten Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung (siehe Teilungsvorschlag ÖbVI Lenzke, Aachen) wird die Baufläche in 2 Bereiche gegliedert. Die planungsrechtlichen Festsetzungen für die westliche Baufläche bleiben unverändert. Für
die östliche Baufläche wird das Maß der baulichen Nutzung geändert. Die Anzahl der
Vollgeschosse wird auf II- geschossig geändert.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach"
3.
Mai 2014
Städtebauliche Planung
Aufgrund der Geländetopographie ist es städtebaulich durchaus zu begrüßen die
Geschossigkeit wie beschrieben zu verändern. Somit wird der starke Höhenunterschied zwischen der Bürgermeister-Schoeller-Straße und der Josef-Heinrich-Straße
optisch gemildert und gleicht sich der bereits II- geschossig ausgewiesenen Bauflächen entlang des Frenzer Fließes an.
3.1
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise
Mit den geplanten Änderungen werden die o.a. Festsetzungen im betroffenen Bereich
wie unter Punkt 1 beschrieben verändert.
3.2
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen
Innerhalb des westlichen Bereiches bleiben die planungsrechtlichen Festsetzungen
unverändert.
Innerhalb des östlichen Bereiches wird die max. Anzahl der Vollgeschosse auf II
erhöht. Die Traufhöhe wird mit höchstens 7,00m, bezogen auf die Oberkante der Verkehrsfläche vor Gebäudemitte, festgesetzt.
3.3
Verkehrsflächen, Grünflächen
Von der geplanten Änderung sind die festgesetzten, angrenzenden Verkehrsflächen
sowie Grünflächen nicht betroffen.
3.4
Pflanzgebot interner Ausgleichsmaßnahmen
Die mit den Textlichen Festsetzungen vorgegebenen Pflanzgebote für private Gartengrundstücke sind auf den Änderungsbereich zu übertragen. Da die Nutzung dieser
Fläche nicht verändert wird, haben die vorbeschriebenen Änderungen keinen Einfluss
auf die vorgegebenen internen Ausgleichmaßnahmen.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. F19, "Seelebach"
3.5
Mai 2014
Gestalterische Festsetzungen / Hinweise
Alle gestalterischen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der Baukörper sowie die
aufgeführten Hinweise bzgl. des Grundwasserstandes im Plangebiet und dem Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler werden durch die beschriebene Änderung des
Bebauungsplanes nicht berührt.
4.
Umweltbelange
Durch die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. F19
erfolgt kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft, da die festgesetzte bauliche
Nutzung (WA) innerhalb der Änderungsfläche nicht korrigiert wird.
5.
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Im Rahmen der abgeschlossenen Bauleitplanung wurden die bestehenden Lärmemissionen mittels gutachterlicher Stellungnahme bewertet. Die vorgesehenen Änderungen lösen keine zusätzlichen Maßnahmen aus, da die vorliegende gutachterliche
Stellungnahme auch die Untersuchung für eine zweigeschossige Bebauung (Immissionspunkte in 7,00 m Höhe) einschließt.
Langerwehe, im Mai 2014
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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